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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 193. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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thellen, und ob es gut fei, das auf die Kreisstände.zu Lasiren. Ich glaube, daß eine Aristokratie dadurch stattsinden würde, und diese mochte sich mit dem konstitutionellen Leben wohl nicht vereinigen lassen. . Der Präsident stellt hierauf die Frage: Stimmt die Kammer der-Ansicht ihrer Deputation bei, daß dieses Gesetz für den gegenwärtigen Landtag ausgesetzt bleibe? Sie wird gegen 5 Stimmen b ej a h t. Bei dem unter 6. erwähnten Geseke die revidirte Ordon nanz betreffend, äußert Staatsminister v. Zezschwitz: Ich muß hierbei etwas anfügen. Ein geehrtes Mitglied der Kammer ist selbst Mit glied der in -dieftm Betreff niedergesetzten Commission gewesen, und es ist nicht zu leugnen, baß in Mehrfacher Beziehung höchst wichtig sei, manche Abänderung in der Ordonnanz eintreten zu lassen. Einestheils ist aber das Gesetz an sich höchst umfänglich, dann aber für die Diskussion am allerweitlaustigsten, weil allge meine Principien in diesem Gesetze weniger zu brrathen sind, als vielmehr lauter einzelne Bestimmungen: So lange aber in Bezug auf das Abgabenwefen eine Gleichstellung zwischen Stadt und Land nicht zu Stande gekommen, ist es fast unmöglich, daß die Revision nicht nur eine Vorarbeit sein sollte, und daß der Gegenstand nichtsspäter eine ganz neue Bearbeitung veranlaßt. Es ist diese Revision allerdings vollendet, ich kann aber die Ver sicherung geben,' daß, sollte cs zur Berathung kommen, leicht Monate zur Diskussion in beiden Kammern nöthig werden dürf ten, da nicht leicht ein anderes Gesetz einer so umfänglichen Berathung unterworfen werden dürfte. Abg. Rich ter (aus Lengenfeld): Ich glaube um so mehr, daß die revidirte Ordonnanz noch zurückbleiben könne, da der Kammer mehrere Petitionen vorliegen, welche Beschwerden über Ungleichheit in Rücksicht der Servisbeiträge und der Cavallerie- vcrpsiegungsgelder enthalten, worüber von. der 3. Deputation ehestens Bericht erstattet werden wird. " Diesen Beschwerden kann gründlich nicht abgeholfen werden, als wenn sammtliche Staatsbürger nach der Verfassungsurkunde diese Lasten über nehmen, und daher wird dieser Thekl der Ordonnanz, der darauf Bezug hat, ausgesetzt bleiben müssen, bis man wegen der di rekten Steuern über ein System sich vereinigt hat. Abg. Sachße: In Bezug auf die Petitionen, welche eingegangen sind, muß ich allerdings sagen, daßdieUnver- haltnißmäßigkeit der Entschädigung für die Städte, welche die Einquartierung tragen müssen, in Verhaltniß zu den Städten, welche davon frei sind, bedeutend groß ist, und es wäre zu wünschen, daß ein Gesetz vorgelegt würde, welches dieser Un gleichheit abhelfm würde. Staatsminister v. Zez schwitz: Das ist allerdings eine Sache, welche schon oft zur Sprache gekommen ist. Ich habe schon bei einer andern Gelegenheit mir die Bemerkung erlauben müssen, daß jede Stadt, welche eine Garnison hat, darüber klagt, daß sie zu wenigs Entschädigung dafür erhalte, und die jenigen, welchen die Garnison genommen wird, sich ebenfalls wieder hierüber beschweren. Es ist also sehr schwierig, hier eirEBestktnm'ung zu treffen, welche einer und der. andemAbthei- lung der Städte genügen wird. - - Mrigens wird allerdings nssthwendig sein, sobald als möglich, vielleicht noch während des jetzigen Landtags, Äbgg. der Städte zusammen zu berufen, um über die Ausgleichung unter sich Bestimmungen zu treffen. Das wäre aber eine Angelegenheit, welcheMt der Ordonnanz nicht im Zusammenhangs steht, und ich glaube wohl, daß meh rere einzelne Beschwerden ihre Erledigung finden können, wenn eine solche Convention stattsindet. Abg. Runde: Die Interessen der Landgemeinden werden von dem Inhalte der Ordonnanz auf eine so fühlbare Weise be rührt, daß ich deren beabsichtigte Revision als eine der nothwen- digsten Maßregeln betrachte, und daher auch nicht unterlassen haben würde, auf das Nachdrücklichste deren Vorlage zu beantra gen, wenn ich mich zugleich nicht hätte überzeugen müssen, daß es zu einer Veränderung der Umlage der in der Ordonnanz bedunge nen Leistungen zur Zeit noch gänzlich an einer passenden Norm fehlt, und daß erst durch Regulirung der Grundsteuer eine Mo dalität hervvrtritt, nach welcher sich eine angemessene Repartition jener Lieferungen, Leistungen und Militairprastationen treffen lassen wird. Abg. Sachße: Ich glaube, daß von einer Vereinigung der Städte wenig zu erwarten ist. Allerdings ist wahr, daß die Städte, welchen die Einquartierung benommen wird, darüber klagen; allein das gilt nur von einem Theile der Bewohner solcher Städte, nämlich von denen, welche besonders darunter leiden. Ich halte daher für nöthig, daß vielmehr von der SLaatsregierung eine Bestimmung erfolge, wodurch eine Ausgleichung feflgestellt wird. Der Präsident stellt nun die Frage: Tritt die Kammer auch hier dem Dcputationsgutachten bei? Sie wird einstimmig bejahet, und hierauf die öffentliche Sitzung gegen 1 Uhr in eine geheime verwandelt. Zweihundert und vierte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 13-Februar 1834. Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, die Zusammenlegung der Grundstücke betreffend. - Die Sitzung beginnt um 8 Uhr. Das Protokoll über die letztvorhcrige wird verlesen, genehmiget und durch Obristlieuie- nant v. Welck und v. Beust (auf Lhosfell) mit vollzogen. Der Einlauf ist folgender: 1) Protocollextract der 2. Kammer vom5. Febr., die Ge nehmigung der Schrift wegen Modifikation der Lehne betr.; zu den Acten zu nehmen. 2) Bericht der 3. Deputation, das Gesuch des Amtsaccessisten von'Sternrn Bezug auf den Wir kungskreis der Rechtscandidaten betr.; auf die Tagesordnung zu bringen. 3) Bericht der 1. Deputation, den Gesetzent wurfwegen des Steuererlasses bei Wetterschaden der Weinberge betr.; zum Druck zu befördern und auf die Tagesordnung zu bringen. Man geht nunmehr zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über das Gesetz wegen Zu sammenlegung der Grundstücke befindet.
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