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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 204. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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geheuere Ruchlosigkeit übergehen, wenn die Kirchengemeknden Sachsens nicht mit Kirchrnvorständen geziert, geschmückt und ausgerüstet würden, Staatsmimster O. Müller: Daß nach dem Anträge der geehrten Deputation wenigstens diejenigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes, die Kirchenvorstände betreffend, welche sich auf die Lheilnahme der Gemeinden in Verwaltung des Kirchen vermögens durch von ihnen gewählte Gemeindemitglieder beziehen, während gegenwärtiger Ständeversammlung berathen werden sollen, ist etwas Wohltätiges für das Land, weil dadurch die nicht ungegründeten Klagen über die Mangel der jetzigen Ver fassung, und insbesondere über die Kosten, welche durch die Leitung und Aufsicht dieser Angelegenheiten, wie sie jetzt statt findet, den Kirchenararien oder den Kirchen- und Schulgemein den verursacht werden, hoffentlich beseitigt werden dürften, was im Lande mir Dankbarkeit vernommen werden wird. Allein ich kann auch nicht umhin, den geehrten Abgg. Becker und Axt beizupsiichten, wenn diese eine erweiterte Wirksamkeit der Kir- chenvorstande wünschen. - Die Nützlichkeit der Kirchenvorstände auch in so fern, als sie die Bemühungen des Geistlichen für die Auftechthaltung der Kirchen- und Sittenzucht vor allem durch ihr Beispiel und, wo es thunlich, durch Ermahnung unter stützen, dürfte nicht zu bezweifeln sein, sobald diese Wirksam keit gehörig geregelt ist, damit sie nicht in ein Sittengericht (cöusura inorum), was den heutigen Verhältnissen nicht an gemessen sein würde, ausarte, und der Kirchenvorstand aus gut gesinnten Mannern, die der Achtung ihrer Mitbürger sich erfreuen, besteht, und es sprechen nicht nur dafür die -von dem Abg.^Axt angezogenen Beispiele, sondern es ist mir auch, nach dem in den Kreislanden in einigen Parochien, den Wünschen der Geistlichen und der Gemeinden an diesen Orten gemäß, Kirchen vorstande versuchsweise organisirt worden sind, unlängst von ei nem Geistlichen in einer solchen Parochie mündlich der wohl- thätige Einfluß derselben auf die kirchlichen und Schul-Angele genheiten sehr gerühmt worden. Insbesondere ist auf die Mit wirkung der Schulvorstande — an den mehrsten Orten werden Kirchen- und Schulvorstande aus denselben Mitgliedern bestehen müssen, weil es in kleinen Gemeinden für jeden besonders oft an geeigneten Männern fehlen würde — in dem Entwürfe des neuen Schulgesetzes sehr gerechnet. Denn so werden die Schul versäumnisse kaum jemals durch die obrigkeitlichen Zwangmittel in genügender Weife selbst da, wo nicht große Armufh dex Ael- tem die Ursache davon war, abgestellt werden, dagegen wird einem Schulvorstande, dem dieß am Herzen liegt, solche? schon, weil er derr Betherligten nahe steht, und mit ihren Ver hältnissen genau bekannt ist, in Folge dessen «her ihm mehrere, direkte und mdirecte, Mittel zur Anwendung sein können, weit eher gelingen. So ist, wie ich in der vorgestrigen Sitzung ge hört habe, eß noch nicht möglich gewesen, den WMand, daß Schulkinder auf den Tanzböden verweilen, ganz abzustellen, wenn schon bereits 1820 dießfallsige Verfügungen ergangen sind, damit Gendarmen und Gerichtspcrsonen dergleichen Kinder von solchen Orten, wenigstens bei eintretender Dämmerung, entfer nen, und die Geistlichen aufgefordert worden sind, auf die hier von für dje Sittlichkeit der Kinder zu besorgenden Nachtheile, wo sich ihnen Gelegenheit dazu darbietet, aufmerksam zu sein. Auch dafür wird ein Schulvorstand mit Nutzen thätig sein kön nen , und es war im Entwürfe zum Schulgesetze bereits eine Vorschrift hierüber enthalten, die unterdrückt wurde, nachdem im Gesetzentwürfe wegen der Tanzvergnügungen ebenfalls eine Bestimmung dicßfalls getroffen worden. Kurz, es möch ten sich von einer erweiterten Wirksamkeit der Kirchen - und Schulvorstande gewiß wohlthätige Folgen erwarten lassen. Wenn der geehrte Abg. Becker, indem er eine erweitert« Theksnahme der Gemeinden an der Wahl der Geistlichen bean tragt , sich auf meine Aeüßerungen in der 1. Kammer über den Inhalt des Gesetzentwurfs über Kirchmvorstände bezieht, so bestätige ich ihm, wie ich in der 1. Kammer, da ich den In halt dieses Gesetzentwurfes, Behufs einer Beschlußnahme über die Zeit seiner Berathung summarisch bekannt machen mußte, allerdings bemerkt habe, daß ein §. über diesen Gegenstand m diesem Gesetzentwürfe enthalten sei. Es ist nämlich dieser tz. theils Folge der bei Besetzung geistlicher Aemter von Ge meinden neuerlich dreßfalls in Form eines Wunsches in Anspruch genommenen Theilnahme, die nach der bestehenden Verfassung auf ein natura osgativirm beschrankt werden muß, was, wie der Abg. Axt erwähnt hat, zu unangenehmen Vorfällen Veranlassung gegeben hat, theils und hauptsächlich in Verfolg einer von einem geehrten Mitglied« dieser hohen Kammer, dessen Abwesenheit durch Krankheit heute hier allgemein bedauert wuxd«, bei derselben eingereichten Petition, da die Regierung Wünsch«, die in der hohen Kammer laut werden, gern berücksichtiget, ausgenommen worden, indessen hat die Regierung es dermalen selbst zu wünschen, daß dieser Gegenstand einer andern Zeit Vorbehalten werde, wo vielleicht über die Kirchmvorstände, de ren Existenz dabei nothwendige Bedingung zu sein scheint, wenn man nicht erhebliche Nachtheile und Uebelstande besorgen will, ausreichende Erfahrungen gemacht worden sind. - Der Präsident stellt hierauf die Frage: Stimmt dieKam- Mer mit demGutachten der Deputation überein? Sie wird gegen 10 Stimmen bejahet. (Beschluß folgt.) Berichtigung. ZnNr.299., S.2861.,Spalte2., -Zeile 17, und 18. ist zu !esm: „denn dissPqmwechtt werden wohl nicht ohne Entschädi gung aufgehoben werden; bei der Aufhebung des Jnnungszwanges dagegen wird kaum eine Entschädigung Statt finden können." — Ferner r in Nr. 299., S. 2862., Sp. L, Z. 25. ist statt „weit weniger" zu lesen „nicht viel wemger." Druck und Papier von B. G. Keubner in Dresden. Verantwortliche Redaktion: v. Gretsch el-
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