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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 172. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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steuercmnahme vom 22. April 1784 außer Wirksamkeit gekommen, nicht einmal in dem Jahre, wo sie bauen würden, einen Steuer erlaß zu genießen hatten, indem dieser dem Gesetze nach §. b., 19. "des Regulat. vom 24. Febr. 21. sogar dann noch wegfisle, wenn zufällig die Dächer nicht .vom Wasser mit fortgensseii, .sondern auf den deftruirten Gebäuden stehen geblieben sind, und erst vom Besitzer selbst zu Vermeidung des Einsturzes abgetragen werden müssen. Ferner hätten sie eine ganz besondere Last durch die Ob liegenheit zu Haltung des Leinpfades, sie wären genöthigt gewe sen, nachdem die ersten 6 Ellen kaum längs des Ufers vom Strome weggerissen, einen anderwciten Theil ihrer Fluren zu überlassen, und halten zu erwarten, daß dieß ferner noch geschehen werde, gleichwohl beziehe der Staat einen bedeutenden Zoll von der Stromfahrt. — Was die vor Zscbieren gelegenen Elbheger anlange, obwohl sie ihrer Entstehung und Beschaffenheit nach nicht im Fluß entstanden, sondern von ihren Fluren durch Strom gewalt abgerissene Inseln waren, solche doch nach den bestehenden Gesetzen M Staarscigenthum betrachtet würden. Dem Staate gewährten diese Heger nur einen sehr geringen Stutzen, dagegen genösse die Commun einen beträchtlichen.Steuererlaß wegen der häufig wrederkehrenden Überschwemmungen ihrer Fluren, daher es für das Staatsinteresse selbst sehr vortheilhaft erscheinen müsse, wenn sie sich erböte: „gegen Überlassung der Benutzung jener! Heger auf Steuererlaß wegen der Wasserschäden an ihren Fluren zu verzichten." Wei dem Anführer! der Bittsteller, daß sie ihre Beschwerden bereits an die höchsten Behörden hatten gelangen lassen, ohne daß eine Abhilfe getroffen worden sei, sah sich die Deputation veranlaßt, durch das verehrte Präsidium der Kanr- rncr bei dem hohen Gesammtmim'stcrio um nähere Auskunft zu bitten, welche ihr auch mitgetheilt worden ist. Zufolge derselben werden nun allerdings die Angaben der Petenten vollkommen be stätigt, in so weit sie auf die eingereichten Gesuche Bezug haben. — Das zuletzt von dem Richter Kärlich angebrachte wegen Ge stattung deS Ausspielens siincs Gutes mußte nothwendig abge wiesen werden, da alle von dem Ministers in dieser Hinsicht an geführten allgemeinen Gründe auf gesetzlichen Bestimmungen und Rücksichten auf das allgemeine Wohl beruhen, so wie ebenfalls der Behauptung beizupflichten ist, daß auch in dem vorliegenden Falle der Umstand, daß Kailich des Taxwerthes zu Unterstüz- zung der ärmeren Dorfbewohner abtteten will^ ebenfalls keinen Grund abgcben kann, für das Ganze schädliche Ausnahmen von den Gesetzen zu machen, und zwar um so weniger, da die dadurch zu erlangende Beihilfe, wenn man.auf den Tarwerth das 140 Schcffcl Land betragende Grundstück, den Scheffel zu 80 Thlr. gerechnet, auf 11,200 Thlr. annchmen wollte, nur in 3,733 Thlr. .8 Gr. bestehen würde, diese Summe aber im Verhältnis zu dem oberwähnten auf48,717 Thlr. 7 Gr. berechneten Bauaufwande nur sehr unbedeutend erscheint, und daher zu Ausführung-dcs be absichtigten Unternehmens in sehr geringer Maße beitragen würde. — Wenn nun aber die Petenten behaupten, es sei auf das Gesuch i um Ermittelung irgend einer andern Erleichterung des Ausbaues . eine abschlägliche Antwort nicht erfolgt, so kann dieß nicht als be-! ä" brmgcn, und e^> nimmt sodann gründet angesehen werden, da bei Abweisung des Kailich'schen! -' Abg. Oehlschlagel nochmals das Wort und bemerkt: Antrages resolvirt wurde: „Seiten des Ministern des Innern sei « Ich bitte, mir noch eine Bemerkung zu dem Bericht zu gestatten, darauf,, theils wegen der, der beabsichtigten Verloosung entgegen- vermisse darin die Berücksichtigung der Schriften unter stehenden gesetzlichen Wcstmnnungen, theils weil dem Mmisterio „nd mß der Reaistrande welche die Beraämter zu der eventuell erbetenen Unterstützung kein Fonds zu Gebote oer ^egünanve, welche di .^ergamter stehe, nichteinzugehcn gewesen."— Hie Deputation hält diese k ^l>hann-Georgcnstadt und Altenberg übergeben haben, um die Entscheidung für sachgemäß, und glaubt daher, nicht der Kammer in den vorliegenden Petitionen und bei den frühem Discussionen eine Verwendung zu Gunsten der Bittsteller empfehlen zu dürfen, I darüber gegen sie > ausgesprochenen Beschuldigungen und Be- da einmal Verletzung der.bestehenden Gesetze in dieser Hinsicht sch^^rden zu widerlegen. Ich kann mir nicht denken, daß die OL s°.q- «m dE B.°ch- Staatsangehörigen aus Kaffen, zu welchen alle beitragen müssen,! ^ung gerecht sei; glaube vielmehr, daß die.Kammer letztere nicht da, wo eine Verbindlichkeit des Staates nicht anerkannt zu wer- « nur denen schuldig sei, welche sie eingereicht haben, sondern auch 2415 den vermag, kemesweges rmtretcn darf. — Was demnächst aber die noch angefügte Bitte um Ueberlassung oerZschierner Elbheger anlangt, sv. ist dieß ein früher noch nicht zur Sprache gebrachtes Gesuch, womit sich jene Cvmmun zuvor an die betreffenden Be hörden zu "wenden , und dem Z. 111. der Verfassungsurkunde nachzukommen haben würde. Sollte die Kammer den Ansich ten der Deputation in Bezug auf den ersten Prmct beistimmen, so würde diese zu ermächtigen sein, die Petenten dem gemäß ab zuweisen. Nachdem die Kammer beschlossen hatte, sogleich "darüber zu berathen, bemerkt . , Der Präsident, daß allerdings die Lage dieser Gemeinde sehr beklagenswert!) sei, und daß sich die frühem Ansiedler so angebauet hätten, der Elbübcrschwemmung immer ausgesetzt zu sein, indessen wisse er nicht, wo die.Summe von 48,000Thlrn. Herkommen soll. . . Auf die Bemerkung deS Abg. Axt, daß er glaube gehört zu haben, die Gemeinde hätte sich anheischig gemacht, wenn ihr.Steuererlaß bewilligt werde, ausbauen zu wollen, was sehr zu berücksichtigen sei, entgegnet i Referent, daß davon in der Petition nichts enthalten sei, Abg. Axt hält jedoch für nützlich, daß man ihr den Steuererlaß bewillige, wenn sie sich anheischig machte, weiter hinaus zu bauen, da auch ein ähnlicher Fall im Brandkassen gesetz berücksichtigt worden sei, mit welcher Ansicht sich Abg. Winkler (aus Räcknitz) vereinigt. Der Präsident macht bemerklich, daß die Gemeinde mit einem solchen Anträge sich an das Ministerium wenden müsse, wornach die Kammer einstimmig dem Deputationsgut- achten beitritt. Auf der Tagesordnung stand das Verlesen des anderweiten Berichts der 3. Deputation über die begutachteten Eingaben der Eisenwerk- und Vitriol - Hüttenbesitzer Lattermann, v. El terlein u. Eons, und Griesbammcr. Abg. Ri ch ter (aus Zwickau) verliest den Bericht, worauf Abg. Oehlsch lagel bemerkt: Da die Anträge des verlese nen Berichts von denen des vorher über denselben Gegenstand erstatteten wesentlich abweichen, so dürste eine gründliche Dis kussion darüber ohne genaue Vergleichung beider Berichte nicht möglich sein, zumal auch Zahlcnvcrhaltm'sse mit einschlagen. Ich erlaube mir daher den Antrag, daß der neue Bericht gedruckt werden möge. Dem gemäß beschließt die Kammer, den Bericht zum Druck
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