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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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M 312. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 8. März 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. neun», neunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 3. März 1834. (Beschluß.) Berathung über den Bericht, die Emancipation der Ju den betreffend. (Fortsetzung der Rede des Viceprasidenten v. Haase.) Kann man nun wohl annehmen, daß die jüdische Religion diesem Staatszwecke entgegen sei? Ich glaube nicht; ich willnichtweiter auf diesen Gegenstand ekngehen; eine nähere Entwickelung des Dogmas und der Lehrsätze der jüdischen Religion in dieser Bezie hung ist überflüssig. Es ist dieß bereits von mehreren Seiten ge schehen, und besonders möchte uns das Beispiel von Frankreich, Hannover, Holland, Kurhessen, Württemberg, Baiern und Baden genügende Bestätigung davon geben, daß der Staats zweck von den Grundsätzen der jüdischen Religion nichts zu fürch ten habe. Allerdings sind von den Religionsgrundsätzen der Israeliten die Gesetze zu unterscheiden, welche das jüdische Volk als Ceremonialgefttze beobachtet; diese treten ein in den Kreis der bürgerlichen Verhältnisse und sind sichtbar; aber auch sie sind zu spärlich. Die Sabbathsfeker, die Enthaltung von gewissen Speisen und die Beschneidung kann ich nicht als Dinge anerken nen, die gegen den Staatszweck waren. Mag der Jude den Sabbath feiern, wenn er nur das Lan- deSgesetz, welches die Sonntagsfeier vorschreibt, beobachtet. Wir können es recht gut geschehen lassen, daß der Israelit zwei Tage feiert, er schadet nur sich selbst, indem er zwei Tage in jeder Woche ruhet, verliert er gegen uns einen Werktag. Kann man dem Juden gebieten, daß er sechs Tage in der Woche arbeiten soll? Wir haben Leute im Staate, die keinen einzigen Tag im Jahre arbeiten, und der Staat muß dieß dulden. Eben so ist es mit der Kost, mag doch ein jeder essen oder fasten, wie er will; auch Christen haben ihre Fasttage. Was die Beschneidung be trifft, so ist diese allerdings eine politische Maßregel; sie erzielt die Vermehrung des Volks. Allein auch hier hat der Staat kein Recht, einzugreifen, Er kann so wenig diese Operation verbie ten, als eine andere gebieten, welche neuerdings zu -em entge gengesetzten Zwecke in einem Nachbarstaats voxgeschlagen wurde. Gehe ich aber nun weiter und frage: Sind denn andere politische Ursachen vorhanden, welche der Emancipation entgegenstehen? Ich habe hier manche daher entnommenen Einwendungen ge hört, z. B, die Befürchtung, daß die Juden dem Lande zuströ men würden; indessen rede ich bloß von der Emancipation der emgebornen Juden und nicht von den fremden. Man sprach von Unruhen, von Gefährdung unserer christlichen Mitbürger in ihrer Nahrung als unausbleibliche Folgen der Emancipation; indessen wenn ich die Zahl der sächsischen Judenschaft, die im Ganzen 800 ist, bedenke, so frage ich, wie ist es möglich, daß Unruhen dadurch herbeigeführt, daß dadurch Brande unter die andern Sraatsemwohner geworfen, daß letztere dadurch gefährdet wer den ? Das Ganze läuft auf weiter nichts hinaus, als daß man ihnen nicht vollkommene Gewerbefreiheit gestatten will, daß man keine Concurrenz haben will, und deshalb sagt man: sie seien dem Schacher und Wucher ergeben und noch nicht fähig, nicht würdig zur Emancipation. Lasse man das Letztere dahin gestellt sein; wäre dem aber wirklich so, woher käme denn diese Unfä higkeit und Unwürdigkeit? Eben daher, weil man die Israeli ten auf sich beschrankt hat, daher haben sie sich auf Schacher und Wucher gelegt. Man führe sie in die bürgerliche Gesellschaft ein, man gewahre ihnen gleiche Rechte, so daß sie Gewerbe und Acker bau betreiben können, so werden sie diese auch betreiben, wie wir, und nicht mehr von Schachern und Wuchern leben. Wenn man aber sagt, sie seien schon vermöge ihres Natwnalcharakters der Emancipation nicht fähig und würdig, sy sage ich, auch daran sind wir Schuld. Dadurch, daß wir sie zurückgesetzt haben, daß wir sie hemmten, von ihren Fähigkeiten bessern Gebrauch zu machen, wurden sie auf diesen Standpunkt versetzt. Der Sclaoe bleibt immer Sclaye inmitten der Freien; aber man löse seine Fesseln, man mache ihn frei, er wird durch die Freiheit der Frei heit würdig werden. Ich stimme daher ganz der Deputation bei, daß an die Staatsregierung das Gesuch gelange, alle in Sachsen emgebornen Juden zu emancipkren, und zwar auf den Grün der Gleichstellung vor -em Gesetze durch das Gesetz. Abg. Lehmann; Ich kann mich mit der Emancipation der Juden nicht einverstehen, und ich sehe mich genöthiget, als Ver treter -es Vaterlandes eben so frei widerlegende Worte zu äußern. Der Herr Referent bedauerte Md beklagte in der letzten Sitzung die vernommenen Ansichten gegen die Emancipation der Juden im 19. Jahrhunderte. Irre ich nicht, so war es den Juden un verwehrt, ins Ausland zu ziehen, wahrend die Christen in der Provinz des Hexrn Referenten als Erbunterthanen nicht einmal von einer Gerichtsherrschaft zur andern sich als frei begeben durf ten. Nur erst das 19. Jahrhundert hat durch das Ablösungsge- setz die freie Bahn gebrochen, Md hie Erbunterthänigkeit, welche mit Einzelnen ja längst leicht aufzuheben gewesen wäre, soll da durch erst schwinden. Dieß ist ein Unterschied, zwischen Christen und Juden. Ich wende mich zu diesen Letztem insbesondere. Bei ihrer Emancipation kommt das Wohl des gesammten Vaterlandes in Frage. Vieler Mitbürger Interessen werden stark berührt. Eine eingewurzelte Volksmeinung, der allgemeine Glaube, daß der Jude den Christen schade, tritt sehr schroff entgegen, und die Pe tition scheint dieß selbst zu fühlen, darum will sie Fremde aus-
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