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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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vor drei Jahren geschah, was unnothkg ist, und die Negierung nur in Verlegenheit setzen wird, Dieß ist es, was ich über die Sache zu sagen hatte, ich habe nichts weiter hinzuzufügen, als den drin« genden Wunsch, daß es der Kammer gefallen möge, dem Be schlüsse der 1. Kammer beizutreten. Ich bin durchdrungen von derUeberzeugung, die Kammer werde sich bei dieser hoch wichtigen Sache auf einen Standpunkt stellen, und einen Beschluß fassen, würdig der 2. Kammer der I. sächsischen konstitutionellen Staude versammlung , würdig der Stellung jedes einzelnen Mitgliedes derselben, Wir können uns nicht bergen, daß der Blick von ganz Deutschland, ja von dem ganzen gebildeten Europa in dieser Sache auf uns gerichtet ist, daß unsere Verhandlungen und unsere Beschlüsse über diesen Gegenstand die Aufmerksamkeit des ganzen Auslandes auf sich ziehen werden. Wir wissen, daß dieser Gegen stand nirgends zurückgewiesen, und die Emancipationsfrage, wenn auch mit Beschränkungen, überall im konstitutionellen Deutschland durchgegangen ist. Nur Sachsen ist noch zurück! Wenn aber die Sache so steht, so wird sich die sächsische Kammer von der Wichtigkeit und Erhabenheit des Gegenstandes gewiß überzeugt fühlen, und die Frage auf eine derselben würdige Weise lösen. Hierauf wurde die allgemeine Berathung geschlossen, und bestimmt, in nächster Sitzung auf die Unterstützung der gestellten Anträge und zu deren Abstimmung überzugehen; die Sitzung aber endigte gegen 8 Uhr, Zweihundertste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 4. Marz 1834. Schluß dex Berathung ühsr den Bericht, die Emaycipa- tion der Juden betreffend. Die ebenfalls zahlreiche Zuhörer findende Sitzung wird nach W Uhr eröffnet, das Protokoll der letzten verlesen, genehmigt und von den Abgg, Graichen und Grimm mit unter zeichnet. Die Registranbe enthält als n e u eingegangen r 1) Die Protokolle der 1. Kammer vom U. Februar 1834, die Berathung über den Gesetzentwurf wegen Zusammenlegung der Grundstücke betreffend; em die 1. Deputation, 2) Extrakt des Protokolls über die geheime Sitzung der 1. Kämmet den § 27. Februar 1834, die Berathung über das königl. Dekret vom 1. Februar 1834, die KassenMefZ betreffend; an die 2. Deputation. 3) Extrakt desselben Protokolls, die Berathung der 1. Kammer über das königl. Dekret wegen der Kassenbe stände betreffend; an die 2° Deputation. 4) Gxtraet des näm lichen Protokolls, die Berathung derselben Kammer über das königl. Decret wegen Tilgung der älteren verloosbaren drekpro- eeutigM Steuercreditkaffsnschulden vom Jahre 1821; gleichfalls M die 2. Deputation. 5) Die 2. Deputation der I. Kammer überreicht unterm 1. März 1834 ihr Gutachten über das Aus gabe-Büdget m 16 Beilagen von L. vis L.; wird verlesen und beschlossen/ daß der Abdruck dieser Beilagen fortgesetzt und dieselben verther'lt werden sollen. Nachdem der Präsident noch angezeigt hatte, daß vom Kreishauptmann PreuSker eine Anzahl von Exemplaren einer Broschüre über die Sonntags - und Gewerbsschulen überschickt worden sei, und er dafür im Namen der Kammer danken werde, wendet er sich zum heutigen Berathungsgegenstande, nämlich zur Berathung über den Bericht der 3. Deputation, die Eman« cipation der Luden betreffend. Er bemerkt, daß man in letzter Sitzung die allgemeine Berathung geschloffen habe, und nun die verschiedenen Anträge, namentlich die der Abgg. Eisen stuck, Noux, Meisel und Lehmann zur Unterstützung zu brin gen seien. Hierauf verlangt Abg. Ei senstuck das Wort, und äußert: Zch glaube mich über den Antrag von gestern (siehe denselben oben S. 3034.) etwas verbreiten zu müssen, und werde jetzt meine Ansicht der Kammer mittheilen. Nämlich mein Antrag geht dahin, daß die Kammer sich entschließe, im Verein mit der 1. Kammer einen Antrag an die Staatsrcgierung dahin zu richten, daß Se. Majestät der König und des Prinzen-Mitre« Agenten königl. Hoheit geruhen mögen, nach Revision der in Bezug auf die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen des Königreichs Sachsen gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Vor schriften der nächsten Standeverfammlung zur zweckmäßigen und zeitgemäßen Verbesserung des sittlichen und bürgerlichen Zustandes der im Königreiche Sachsen sich befindlichen Israeliten einen Gesetzentwurf mit Bestimmungen der Rechtsverhältnisse derselben vorzulegen, immittelß aber die Einwanderung und Niederlassung der in hiesigen Landen nicht geborenen Israeliten nicht zu gestatten. Es weicht der Antrag dahin ab, daß ausgedrückt ist, daß die Vorlage an die nächste Ständever-- samnrlung geschehen soll. Es ist dieß zwar in der Schrift de» 1. Kammer nicht enthalten, aber aus dem Berichte geht hervor, daß die Vorlage an die nächste Ständeversammlung erfolgen soll. Zch würde also im Wesentlichen mit dem ü b er x i n st i m - men, was die 1. Kammer beabsichtigt hat. Ferner habe ich statt der Morte: „ zur Verbesserung ihres bürgerlichen Zustan des" geglaubt, es sei besser, weun man sage: „zur zweckmä ßigen und zeitgemäßen Verbesserung des sittlichen und bürgerli chen Zustandes." Ich glaubte, dieses aufnehmrn zu müssen, weil dis allgemeine Stimme sich dafür erhoben hat, daß vorzüg lich eß vom Unterrichte ausgehen müsse, wenn eine Veränderung der Verhältnisse der Israeliten auf die Dauer Platz greifen soll. Es ist mir nichtunbekannt, daß die Gesetzgebung sich nicht zu weit in das Gebiet der Moral zu verlieren habe; wenn er aber Gründe gjebt, eine Zahl von Untexthanen des Landes in den Staatsverbany unter gewissen Verhältnissen aufzunehmm, wenn es sich darum handelt, die Rechtsverhältnisse derselben festzusetzen, so glauhe ich, hat der Staat die doppelte Verpflich tung, darauf zu sehen, wenn er die Ueberzeugung gewonnen hat, daß der sittliche Zustand sehr erfolgreich sein müsse, eine sosche Bestimmung mit aufzunehyren. (Beschluß folgt.) Druck Md Papier yop B. G. Neuhnev in Dresden. VerantwortlicheArdactioq? v. Gretsch rt.
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