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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 211. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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tronen nur unflcyerc Resultate geben könnten, sei man veranlaßt, sich zu diesem Vorschläge zu wenden. Ein anderer Abgeordneter habe ein Beispiel angeführt, wo in Bezug- auf die Einzäunung Schwierigkeiten.eintreten würden; allein diese ließen sich beseiti gen, wenn man zugleich bestimme, daß alle fremden Grundstücke, welche mit eingezäunt seien, Entschädigung erhalten müßten. Das Vergnügen der Wildhegung werde allerdings dadurch noch etwas höher zu stehen kommen; allein dieß sei ein Opfer, dem sich Zeder dadurch entziehen könne, daß er auf das Vergnügen ver zichte und kein Wild hege. Staatsminister v. Zeschau: Ihm scheine, als ob der An trag auf Umzäunung des Hochwildes einigermaßen mit dem ge faßten Beschlüsse in Widerspruch stehe; denn er würde die gänz liche Vernichtung dieses Wildes zur Folge haben, weil die Unter haltung dieser Zäune, wie er aus Erfahrung wisse, einen sehr be deutenden Aufwand verursache, was auch die fast gänzliche Ver nichtung des Schwarzwildes beweise, wo dieser Grundsatz befolgt worden sek. Knüpfe man das Zagdrecht an diese Bedingung , so scheine es eben so viel zu sein, als wenn das Zagdrecht vollständig aufgehoben würde. Er stimme der Ansicht bei, daß die Frage, ob das Anlegen von solcher Einzäunung weiter auszudehnen sein möchte, als auf das Schwarzwild, bei künftiger Vorlage des Ge setzes über die Wildschädenvergütung sich erörtern lasse, und dann werde sich zeigen, ob die Vorschläge, welche die Regierung mache, ausreichend seien oder nicht. Seien sie es nicht, so werde es noch immer Zeit sein, einen solchen Antrag an die Regierung zu stellen. Sollte übrigens die Ansicht in der Kammer Beifall finden, daß das Hochwild in solchen Distrikten gehalten werde, so würde ein solches Gesetz über Wildschädenvergütung ganz überflüssig sein. Man habe zwar auch davon gesprochen, daß auch für die Hasen Entschädigung gewährt werden soll, aber das möchte noch man chem Bedenken unterliegen. Abg. Roux: Wenn man auf das Separatvotum in Bezug auf die Wildschützen übergehe, werde sich die Sache leichter Heraus stellen. Er könne sich nicht dafür erklären, ein Gesetz zu geben, daß alle Waldungen eingezäunt werden sollten ; er halte das nicht für ausführbar. Er finde aber kein Hinderniß, sich unter 2. für die Majorität der Deputation zu erklären, da noch immer übrig bleibe, den Antrag des Separatvotums unter s. anzu nehmen. Referent: Die Deputation sei von der Ansicht ausge gangen, daß, das Schwarzwild, einen größeren Schaden verur sache, als Hirsche und Rehe/ und daher geglaubt habe, es auf Thiergärten beschränken zu müssen. Was die Wildzäune be treffe, so seien diese bei kleinen Waldungen unmöglich, wohl könne diese Umzäunung bei größeren Waldungen geschehen. Er bemerke ferner, daß einem Zagdberechtigten nicht zugemuthet werden könne, wegen einiger wenigen Hirsche oder Rehe einen großen kostspieligen Wildzaun anzulegen, daß bei großen Jagdbezirken und großen englischen Parks, die eine Menge jagdbare Lhiere ent hielten, ganz ein anderes 8)efhältniß wäre, daß die Zäune unauf hörlich müßten reparirt werden, weil sie häufigen Diebstählen aus gesetzt sein würden. Hierauf wird die Berathung über das Separatvotum unter L. geschlossen, die Abstimmung aber einstweilen noch ausgesetzt, und auf das Separatvotum unteru. übergetzangen. Referent äußert hier zunächst: Ich beziehe mich über haupt aus das, was ich bereits bei der allgemeinen Berathung über dieses Votum gesprochen habe. Mein Vorschlag, den ich gemachs habe, das Institut der Wildschützen einzuführen, be zweckt. eine Vereinfachung der Sache. Er gründet sich auf Ein richtungen, wie sie im Würtembergischen, Darmstädtischen, Badenschen und Hohenzollerschen bereits bestehn, oder doch be antragt worden sind. Erlauben Sie, daß ich Ihnen einige Stellen aus den Badenschen Landtagsacten vorlese. Im Com missionsberichte wegen des Wildschädmgesetzes heißt es: „Nicht zu läugnen ists, daß die Aufgabe, den Wildstand zu normiren, daß er der Cultur des Bodens so wenig als möglich nachtheilig werde, eine äußerst schwere Aufgabe ist. Wie viele Stücke Wil des auf einem angegebenen Flächenraume unschädlich erhalten werden können, läßt sich km Allgemeinen nicht bestimmen, indem hierbei vieles auf die Art des Wildes selbst und auf Lqge, Boden und andere örtliche Verhältnisse ankommt. Es wurde zwar vie les hierüber geschrieben, die Aufgabe aber noch niemals gelöst. Durch Has Institut der Wildschützen werden alle und jede Weit- läuftigkeiten, die bei einer andern Verfahrungsart, nämlich bei der Abschätzung des Schadens und dessen Vergütung entstehn, mit einem Male abgeschnitten." Zn der 1. Kammer wurdeVieles hierüber gesprochen, wovon ich nur eins anführe. Freiherr von Zahl sagte: „in den Staaten, wo die Entschädigung gegeben wird, lehrt die Erfahrung, daß die Sache sehr langsam und schwerfällig von Statten geht, es sind gewisse Förmlichkeiten dabei zu beobachten, und es müssen gewöhnlich Advocaten ange nommenwerden. Die Entschädigung mag ausgesprochen wer den, wie sie will, es entsteht immer Mißvergnügen und Mißhel ligkeit. Ich erkläre mich für die Commissionsanträge." Jedes Bedenken in der Sache muß verschwinden, da ich meinen Antrag nunmehro nur dahin gerichtet habe, der Regierung anheim zu ge ben, in dem zu'erlassenden Gesetze das in einigen süddeutschen Staaten eingeführte Institut der Wildschützen-nach Befinden zu berücksichtigen.' Da es hier vorzüglich auf Erfahrung ankommt, und genaue Erkundigungen über die Wirkungen solcher Einrich tungen, so wird die hohe Regierung, der alle fremde Gesetze vor liegen, schon die erforderlichen Erkundigungen einziehen und er messen, ob dieses Mittel von guter Wirkung ist und sich nützlich darstellt oder nicht. Erklärt sich aber die Kammer gegen den Vorschlag ganz, so wird dann der Gesetzgeber Anstand nehmen, darauf zurückzugehen, wenn es sich auch noch so nützlich bewäh ren würde. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Beranrworttiche Redaction: V. Gretschel.
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