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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 204. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Secr. Bergmann geäußert hak- die Kammer hatte sich gegen die Ausrottung der Wildpretsarten ausgesprochen, dieses nicht der Fall ist. Die Kammer hat sich gegen die Ausrottung des Wildes, aber nicht gegen die der einzelnen Arten von Wild er klärt; denn > sonst dürften wir auch Baren und Wölfe nicht schießen. ' Ich mache es deswegen bemerklich, weil es Einfluß auf die Abstimmung über unser Separatvotum haben könnte. Abg. und Secr. Bergmann: Ich muß darauf entgeg nen, daß ich mich in Bezug auf die Ausrottung des Wildes dem Anträge des Referenten anschließe, und hübe bemerkt, daß die Einführung der Communwildschützen nicht viel anders, als eine gänzliche Ausrottung des Wildes sei, und ich sehe nicht ein, warum viese statt finden soll, da diese Lhiergattungen noch in jedem cultivirten Staate gehegt werden. Abg. Put trich: Der Abgeordnete mir zu Linken, der so eben sprach, hatderBären, Wölfe und Füchse erwähnt; ich muß jedoch ihn darin widerlegen, da man wohl schwerlich, dem Jagdgrbrauche gemäß, unter dem Worte „W i l d " dergleichen Thiers mit verstehen kann; diese sind mir unter dem Namen „Raubthiere" bekannt. Hierauf wird von mehreren Abgg. auf Abstimmung angctra- gen, und es bemerkt also, da dieser Antrag hinlängliche Unter stützung fand, Referent: Man hat gesagt, den Communen erwüchse eine Belästigung. Ich frage, welche Belästigung ist größer, weitläuftige kostspielige Processe über Entschädigungen zu füh ren , oder einige Groschen den Wildschützen zu bezahlen? Es ist schon bemerkt worden, daß der Beisatz: „nach Befinden" jedes Bedenken entfernt. Es ist von dem Abg. v. d. Planitz gesagt worden, daß das Wildschädengesetz im Badenschen bloß von größerm Wild spreche. Das ist wahr, aber die 2. Kam mer hat es auf Hasen ausgedehnt. Wider das, was Hr. Secr. Bergmann gesprochen, berufe ich mich auf die Autoritäten der würtembergschen, badenschen und anderer deutschen Regierun gen und Kammern. - Der Vieeprasldent stellt nun die Fragen: 1) Ist die Kammer damit einverstanden, was die Deputation unter b. beantragt hat? 2) Wird dem Anträge des Referenten beige stimmt? Erstere wird mit Ausschluß von 5 Stimmen bejah er, letztere mit 25 Stimmen beja het und mit 35 Stimmen ver neint, und hierauf um 2 Uhr die öffentliche Sitzung geschlos sen , um in eine geheime überzugehen. Zweihundert und zwölfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 6. Marz 1834. Fortsetzung der Berathung über den anderweiten Bericht der I. Deputation, den Gesetzentwurf wegen der Verhältnisse der Civilstaatsdicner betreffend. Die Sitzung beginnt unter Vorsitz des Stellvertreters v. Deutrich halb 10 Uhr. Das Protokoll über die letztvorher gegangene Sitzung wird verlesen, genehmiget, und durch V. v. Ammon und v. Großmannmit unterzeichnet. Auf der Registrande befindet sich neu verzeichnet: 1) Petition des Thierarztes Ernst Gustav Kluge, zu Penig, die Organisation des Veterinairwesens in Sachsen betreffend. 2) Petition Wilhelm Huths zu Remissen und 11 anderen Per sonen, denselben Gegenstand betreffend; beide Gegenstände sind an die 4. Deputation abzugeben. 3) Protocollextract der 2. Kammer vom 21. Februar, die anderweite Berathung der Gesindeordnung betreffend; an diejenige Deputation, welcher die Begutachtung dieses Gegenstandes oblag. 4) Protocoll extract der 2. Kammer vom 24. Februar, den Gesetzentwurf we- gK des Verfahrens in Administrativ-Justizsachen betreffend; an die 1. Deputation. 5) Bericht der 1. Deputation, die spe- cielle Begutachtung des Gesetzes wegen der gemischten Ehen be treffend ; zum Druck zu befördern und auf die Tagesordnung zu bringen. Der Viceprasident zeigt an, daß vom Präsidenten ».Wie tersheim die 2. Nachricht über die Wirksamkeit der chirur gisch - medicinischen Akademie zu Dresden, desgleichen vom v. Crusius der 13. Jahresbericht über dir Heilanstalt für arme Augenkranke zu Leipzig in einigen Exemplaren eingesendet worden seien, welche an die Kammermitglieder vertheilt wer den sollen. Man geht nun zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der anderweiten Berathung des Staatsdienerge setzes befindet. — Referent v.Carlowitz verliest den an der Reihe befindlichen tz. 37., und verbindet hiermit den ersten Thcil des zu diesem §. gegebenen Deputationsgutachten: Hier,beginnt die Reihe derjenigen ZZ., über welche die 1. Kammer zur Zeit noch keine Berathung gepflogen hat. Anlaß, sie zu übergehen,, gab die Idee, daß eine allgemeine Staats- dienerwktwen-Pensi'onskasse den Zweck des Gesetzes vielleicht bester und leichter werde erreichen lasten. Schon der Deputation war dieser Gedanke nicht fremd geblieben; sie hatte indeß auf einige nicht unerhebliche Schwierigkeiten dabei aufmerksam ge macht, und eben deshalb ihr Gutachten auch auf die nachfolgen den erstrecken zu müssen geglaubt. Als jedoch dieser Gegen stand bei der Kammer in Berathung kam, fühlte man dasBe- dürsniß einer näheren Erörterung desselben. Dabei hatte sich die Ansicht herausgestellt und Genehmigung gefunden, daß die, die Pensionen der Hinterlassenen betreffenden Bestimmungen aus dem Gesetze, ohne dessen Vollständigkeit im Wesentlichen Eintrag zu thun, wegbleiben, und künftig in ein besonderes Regulativ ausgenommen werden könnten, und so beschloß denn die Kammer die Berathung und Schlußfassung über diejenigen tzZ., die jenen Bestimmungen allein angehören, nicht eintreten, diejenigen §Z., in denen jene Pensionssrage neben anderen Fragen verhandelt wird, einer, jenem Beschlüsse entsprechenden, veränderten Re daktion zu unterwerfen, die Erörterung aber der Ausführbarkeit einer Dienerwitwen-Pensionskasse für Sachsen der 1. und 2. De putation gemeinschaftlich zu überweisen. Auch gelangten an die Deputation später zwei mit jener Aufgabe in Verbindung stehende Aufsätze zweier Kammermitglieder zur ebenmäßigen Begutach tung. Als jedoch das Staatsdienergesetz an die 2. Kammer zur Berathung gelangt war, hatten sich die beiden Deputationen, durch andere dringliche Arbeiten abgehalten, dem ihnen übertra genen Geschäfte noch nicht unterziehen können; jetzt aber erlaubt sich die Deputation in Folge der Wendung, die diese Angelegen heit in der 2. Kammer genommen hat, vor weiteren Vorschritten ihrer verehrten Kammer anheim zu geben, ob sie auf ihrem frühe-
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