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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 204. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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.Bediensteten härter als bisher treffenden Art von Besoldungs steuer entgegengehe. I). Weber: Er schließe sich dem Vorschläge der 2. Kam mer an. Als Mitglied der,Universität bei diesen Bestimmun gen nicht betheiligt, könne er um so mehr seine Meinung unum wunden aussprechen. Die ganze Entscheidung drehe sich um die Frage, ob di.e sächsischen Staatsdiener im Verhältnisse zu den Dienern anderer Staaten zu gut gestellt wären. Es sei .anerkannt, daß dieß nicht der Fall sei. Demnach werde man keine Ursache aufsinden, ihre Stellung noch zu verschlechtern, zumal da die Staatsdiener durch den Anschluß an den Zollver band hart betroffen würden, da viele durch den Wegfall von Sportuln an ihren Einkunft n verlören, und Vielen durch die abgeänderte Gesetzgebung und Regierungsreform, so wie durch die Controllmaßregeln mehr Arbeit auferlegt werde. Man möge streng auf die Erfüllung der Pflichten dringen, aber man möge sie auch ausreichend besolden. Gehe man verschiedene Staaten durch, so werde man finden, daß die preußischen Staatsdiener sich durch Zuverlässigkeit und Unbestechlichkeit vor denen mancher andern Staaten auf eine ehrenwerthe Weise aus zeichneten. In Preußen gelte aber der Grundsatz, sie ordent lich zu besolden. v. Großmann: Auch ich vermag mich nicht-mit dem Beschlüsse der 2. Kammer zu befreunden. Wenn man die Kosten des ersten Etablissements eines neu Antretenden, und die zweijährige Prüfungszeit bedenkt, die ihn in der peinlichen Un gewißheit läßt, ob er im Staatsdienst verbleiben werde oder nicht, so wird man ihm nicht einen ejnmonatlichen Gehaltsab zug zumuthen wollen. Dazu kommt, daß dadurch der kaum gefaßte Beschluß, daß der Gehaltsabzug an die Armenhaus- hauptkasse bei allen Staatsdienern wegfallen soll, im Grunde wieder aufgehoben, und was man mit einer Hand gegeben, mit der andern wieder genommen wird. Vielleicht läßt sich der Zweck ohne Nachtheil^für die Staatskasse vollständig auf diese Weise erreichen, daß man in Vacanzfällen die Stellen einen oder zwei Monate unbesetzt, und sie durch eine in der Nähe gestellte und sonst geeignete Person einstweilen verwalten laßt, wodurch der Staatskasse bei jedem Todesfälle ein einmonatlicher Gehalt zufallt. Referent: Dem geehrten v. Weber könne er nicht bei stimmen. Er könne ihm nöthigenfalls einige Beweise anfüh ren, daß die Diener mancher benachbarten Staaten weit schlech ter gestellt seien, als die sächsischen Staatsdiener. Den mo natlichen Gehaltsabzug anlangend, so gewinne jeder Staats diener gegen die bisherige Einrichtung einen vollen Monat, und der ihnen zugcmuthete Abzug werde eigentlich nicht zu fremdem Zwecke, sondern in ihrem Eigeninteresse verwendet. Hinsicht lich des Vorschlags des l). Großmann aber müsse er bemerken, daß er ihn doch für sehr bedenklich halte, indem ja ohnehin wahrend des Gnadengenusses eine Vacanz eintrete; hätte aber eine Vacanz von einigen Monaten keine Nachtheile, so werde man überhaupt die Ueberzeugung gewinnen können, daß sich die Besetzung der Stelle ganz erledige. — Jetzt träten aber über haupt ganz andere Rücksichten ein, als bislM, denn was bis her Sache der Gnade gewesen, werde jetzt Sache des Rechts; die Staatskasse büße endlich trotz dem, daß man ihr den einmo natlichen Gehalt überlasse, den zweiten Monat ein, und müsse natürlich den dadurch entstehenden Ausfall durch andere Mittel zu decken suchen. v. Web er: Nach der Aeußerung des geehrten Sprechers könne es scheinen, als würde der Staatskasse eine neue Last an gesonnen. Davon finde aber das Gegentheil statt. Der Ge setzentwurf habe den Zweck, der Staatskasse eine Erleichterung zu verschaffen. , Nur müsse man hierin mit der Deputation nicht zu weit gehen. Prinz Johann: Er gebe zwar zu, daß da, wo die An stellung mit einer neuen Einrichtung und Ortsveranderung ver knüpft sei, der Gehaltsabzug für Manchen sehr drückend sein werde, allem wie hatte er denn thun müssen, wenn er einen Monat spater angestellt, oder einen Monat später höher ge rückt sei? Hierauf findet der Vorschlag des v. Großmann keine hin reichende Unterstützung, der Vorschlag der Deputation hingegen wird in allen seinen Theilen mit 28 gegen 3 Stimmen geneh miget? Staats Minister v. Könneritz: Der vorletzte Satz des „Niemand kann sich" rc. scheine im offenbaren Widerspruche mit den Bestimmungen anderer tzh. zu stehen, weil es den Pensio nairs allerdings frei stehe, gegen Nenunciation auf die Pension ihrer Hinterlassenen auch die Abzüge zu ersparen. Deshalb schlage er vor, den Schluß des tz. in folgende Fassung zu brin gen: „Den Pensionsbeitragen sind die im activen Dienste oder im Wartegeld stehenden Diener auch dann unterworfen, wenn sie unverheirathet oder kinderlos find, und keiner derselben kann sich durch Verzichtleistung auf alle Pension für seine Frau und Kinder von jenen Beitragen befreien. — Auch während der Dauer der zweijährigen widerruflichen Anstellung treten diese Abzüge ein, so wie auch bei den gegen Kündigung angestellten Dienern. — In Pension stehende Staatsdiener sind diesem Ab züge nur so lange unterworfen, als sie pensionsfaluge Frauen oder Kinder haben, oder nicht auf die Pensionen für ihre Hin terlassenen verzichten." Dieser Vorschlag sowohl, als auch der §. 46. selbst unter den beliebten Abänderungen findet einstimmige Geneh migung. Hierauf wird die Sitzung um 2 Uhr aufgehoben. Zweihundert und fünfte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 13. März 1834. Schluß der Berathung über den Bericht der 3. Deputation, die Aufhe bung des Jagdgeldes, die Vertilgung des Wildes und die Ablösung der Jagdbefugnisse betreffend. Nach Eröffnung der Sitzung, die um 10 Uhr erfolgt, wird das Protokoll der letzten verlesen, genehmigt, und von den Abgg. Secr. Bergmann und Köppe unterzeichnet, sodann die Registrande vorgetragen, welche lautet: 1) Extrakt des Protokolls der 1. Kammer vom 23. Octbr. 1833, die Berathung des Berichts der 4. Deputation dieser
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