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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 19. März 1834. Nachrichten v Zweihundert und fünfte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 13. Marz 1834. (Beschluß.) Schluß derBerathung über dm Bericht der 3. Deputation, die Aufhebung des Zagdgeldes, die Vertilgung des-Wildes und die Ablösung der Jagd befugnisse betreffend. —Berathung über den Bericht der 4. Deputation, die von Walbbesitzern zu Wildenau und Wernesgrün eingereichte Petition üm «Wegfall der baaren Vergütung an die zuni Forstschutz requirirten Comman- - dos betreffend. Vicepräsident macht daraus aufmerksam, daß in dem Anträge nicht enthalten sei, wer das Befugnißhabe, das Schwarz-, wild zu erlegen, ob bloß der Berechtigte oder jeder, der es treffe; denn darin liege ein großer Unterschied. Abg. Puttrich äußert demnach, daß er von der Ansicht ausgegangen sei, es solle der Jagdberechtigte die Pflicht haben. Staatsminister v. Aeschau: Er sei von der Ansicht ausge gangen, daß das Verbot in Bezug auf geschlossene Zeiten aufge hoben werdensollte, und daß es sich übrigens nur davon handeln könne, den Jagdberechtigten die Freiheit und zugleich die-Ver pflichtung aufzulegen, Vas Schwarzwild nieder zu schießen. Das liege aber schon in dem Anträge unters. Uebxigens befinde sich Schwarzwild in Sachsen gar nicht, sondern komme nur öfters aus den Nachbarstaaten herüber , aber nicht aus Böhmen, so viel ihm bekannt sei. >- Hierauf erklärt sich die Kammer einstimmig für den Antrag. Bei dem zweiten Anträge des Abg. Puttrich äußert Abg. v. Mayer, daß dieser Antrag ganz mit dem unter d. zusammenfalle, und er halte dafür, daß der vorliegende Antrag keinen wesentlichen Nutzen bringe. Dieser Ansicht stimmt Abg. und Secr. Richter bei, beson ders aus dem Grunde, weil der Ausdruck: „auf die Minderzahl" sehr ungewiß sei, und doch zu-sehr in das Recht des Jagdberech- tigten eingreife. Abg.Puttrich verändert demnach das Amendement dahin, daß nur gesetzt werde: „ beträchtliche Waldung." Auch die Abgg. Secr. Bergmann und Runde erklären sich gegen denAntrag, ersterer, weil schon der Antrag unterd. der Regierung zur Erwägung anheim gebe, welche Maßregeln hier zu treffen seien, und vom Wechselwild nach diesem Anträge nicht die Rede sein könne; letzterer, weil bei der Deutung, die der Antrag schon erfahren, den Jagdleidenden dadurch Nachtheil erwachsen könne; denn wenn z. B. dem Jagdberechtigten nach einer gewissen Ackerzahl auch eine gewiss? Zahl von Wild als Wildstand zugestanden werde, so könnte so'scher-den Vorwand, daß er nickt mehr, wie geboten, Hege, bei entstehenden Wild schäden stets zu seiner Entschuldigung bemchen, und dadurch om Landtage. werde der arcke Bauer, der den Wildschaden erlitten, zukeiner- Lntschädigung gelangen. Abg. Puttrich bemerkt, daß er allerdings von diesem, Grundsätze ausgegangen sek; aber auch Abg. Roux erklärt sich gegen den Antrag, weil er in rin zu großes Detail eingehe, wenn die frühere Fassung geblieben wäre, und jetzt sei er so allgemein, daß er mit dem Anträge unter, b. zusammenfalle. Abg. Sachße macht bemerklich, daß der Antrag auch in der Beziehung unbestimmt sek, weil nicht angegeben worden, ob eine solche Waldung unter mehrere Grundbesitzer getheilt sei, oder nur einem gehöre, und im ersteren Falle wisse man nicht, wie es da gehalten werden solle. Er glaube in der Lhat, daß in das Specielle zu sehr eingegangen würde, wenn-man einen solchem Antrag an die Staatsregkerung richte. Staatsminister v.Z eschau: Er glaube, der Zweck des An tragstellers werde errekcht, wenn auch nicht dieser specielle Antrag an die Regierung gelange; denn er würde in .das Protokoll nie- dergelegt, und da der Antrag unter b. der Deputation an die Negierung komme, so würde diese auf jeden Fall zu erwägen ha ben, auf welche Weise zu ermitteln sek, was man unter einem übermäßigen Wildstande zu verstehen habe. Darauf würde die ganze Frage zu stellen, und diese zu beantworten sein, wenn eine gewisse Anzahl von Wild noch gehalten werben könne, ohne daß es den Grundstücksbesitzern zum Nachtheil gereiche. Abg. Puttrich läßt nach dieser Erklärung seinen Antrag fallen, und man kommt nun auf dessen dritten Antrag zu sprechen. Vicepräsident hält auch diesen Antrag mit dem der De putation unter b. zusammenfallend, und stellt daher an den An tragsteller die Frage: ob er noch eine weitere Discussion darüber für nöthig halte? Abg. Puttrich antwortet, daß zwar der erste Satz mit sei nem zweiten Anträge zusammenhinge, aber nicht das Uebrige, und er wünsche daher das Letztere zur Discussion gebracht. Abg. v. May er bemerkt, daß auch dieser Antrag specieller Natur sei, und was das Hochwild anlange, falle er mit dem Anträge der Deputation zusammen, indem er gleichfalls zu jenen Maßregeln gehöre, welche die Deputation beantragt habe. Was das Uebrige anlange, so sei das ein Gegenstand, welcher zu dem unter«. beantragten Gesetze gehöre, und es sei nach den Erläute rungen, welche der Staatsminister in der vorigen Sitzung gegeben habe, vorauszusetzen, daß dieses Gesetz sehr umfänglich, und auch dieser Umstand berücksichtigt werde; daher er der Ansicht sei, baß auch dieser Antrag sich kaum zurBeschlußnahme der Kammer
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