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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung» Dresden, Donnerstags, den 20. März 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und dreizehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 8. März 1834. (Beschluß.) Berathung über den anderweiten Bericht der I. Deputation, das Decret und den Plan wegen Errichtung von Kreisdirectionen betreffend. (Fortsetzung des Deputationsberichts.) Die Differenz der 2. Kammer Lei tz. 8, betraf lediglich die in der Verfassung der evangelischen Kirche durch die neue Organisation der kirchli chen Behörden beabsichtigte Veränderung. — Der Antrag der 1. Kammer in diesem Bezug war folgender: 1) Bei dem Cult- Ministerko solle eine Einrichtung getroffen werden, vermöge wel cher eine collegialische Behandlung der die Dogmen und die Li turgie betreffenden Angelegenheiten der protestantischen Kirche, ingleichen die Besetzung geistlicher Stellen, unter Lheilnahme einer gleichen Anzahl geistlicher und weltlicher Räthe stattsinden möge; jedoch solle es dem Minister des Cultus freistehen, so ost er sich durch seine Pflicht hierzu, veranlaßt fühle, die bei diesen Beratungen verhandelten Sachen zum Behufs der Entschei dung an die in «Vkmgeiicis beauftragten Staatsminister zu bringen. 2) Bei jeder Kreisdirection und für den Bezirk der selben (mitAusnahme der Kreisdirection zu Budissin, beider cs bei der zeithcrigen Einrichtung bewenden möge) solle eine eigene Behörde zu Besorgung der innern und äußern Kirchen- und Schulsachen aus dem Kreisdirector, 1 weltlichen Kreis- directionsrath und 2 Kirchen - und Schulräthen bestehend, orga- nisirt werden. — Der Antrag der 2. Kammer geht dagegen dahin, daß 1) in der obern Instanz das Cultministerium die innern und äußern Angelegenheiten verwalte, und namentlich die Besetzung aller Stellen königl. Patronats sich Vorbehalten möge; neben demselben jedoch ein evangelischer Kirchenrath bestehen solle, wel cher alle das Leben der evangelischen Kirche fördernden Angele genheiten zu berathen, die Prüfung der zur Candidatur und zu geistlichen Aemtern zuzulassenden Männer vorzumhmen, zu den Predigttexten Vorschläge zu thun haben und bei Aenderungen in der Liturgie, im Dogma oder im Religionsunterricht, bei Einführung und Abschaffung von Feiertagen, ingleichen bei Suspension und Entsetzung, auch anderen Disciplinarangelegen- heiten ver Geistlichen und Schullehrer, wegen falscher Lehren, mit seinem Gutachten zu hören sein werde. — Diese Behörde solle bestehen: a) aus einem weltlichen Vorstand, wozu ein be reits Angestellter zu wählen sein würde, d) aus vier ordentlichen geistlichen Rathen, nämlich dem Kirchen- und Schulrath bei der Kreisdirection zu Dresden und 3 Geistlichen aus dem hiesi gen evangelischen Hof- und Stadt-Ministerio nach freier Wahl der in evrmgeUeis beauftragten Staatsminister. 2) An der Mittelinstanz soll zu Besorgung der in dem Plan benannten äußern Kirchenangelegenheiten Ein Kirchen- und Schulrath bei jeder Kreisdirection angestellt werden. Auch scheint es, daß demselben in Verbindung mit einem weltlichen Rath die Auf-- sichtsführung über die Amtsführung und den sittlichen Wandel der Geistlichen anvertraut werden soll. — Doch hat die Kam mer die namentliche Erwähnung der so gebildeten Kirchen- und Schulcommission in der Schrift ausdrücklich abgelehnt, da sie solche nicht als eine eigene Behörde betrachtet wissen, sondern nur in dasselbe Verhaltniß stellen will, wie in andern Branchen die einzelnen Kreisdirectionsräthe zu der gesummten Kreis- direction stehen. Noch ist zu bemerken, daß dieser Vorschlag der 2. Kammer in Conformität mit einer ofsicieüen Auslassung der hohen Staatsregierung erfolgt, und daher nur als eine nähere Entwickelung und theilweise Mvdisicirung des bereits in der Beilage zu dem allerhöchsten Decret und in den frühem Kam merverhandlungen in allgemeinen Grundzügen angedeuteten Plans derselben zu betrachten ist. Die Deputation hat nun nach sorgfältiger Prüfung der bei derseitigen Pläne die Ueberzeugung festhalten müssen, daß der von der 1. Kammer gefaßte Beschluß in jedem Bezug den Vorzug verdiene. Denn was 4.) die Organisation der obern Instanz betrifft, so möchten folgende Gründe gegen den Plan der 2. Kammer und für den der 1. Kammer sprechen.— Der evangelische Kirchenrath, wie man sich denselben nach dem Plan der 2. Kammer denken muß, dürfte nämlich die Zwecke, die man durch ihn zu erreichen beabsichtigt, auf keine Weise zu erfüllen geeignet sein. — Es soll nämlich der selbe nach der Aeußerung des Herrn Cultministers in der 2. Kam mer und nach dem Inhalte der ganzen dortigen Verhandlung eine Centralbehörde zu Erhaltung der Einheit im Kirchenwesen und in der Lehre sein und zugleich eine Art Controle für die Verwaltung des Cultministerii in reingeistlichen Sachen abgeben, indem er einerseits entdeckte Mangel durch Anzeige bei der Behöroe zur Sprache bringt, und andrerseits diese Behörde selbst durch sein Gewicht in der öffentlichen Meinung hindert, sich irgend einer einseitigen Richtung hinzugeben. Auf diesen letztem Gesichts- punct ist namentlich von Seiten des Vorstandes;ener Behörde selbst mit preiswürdiger Offenheit aufmerksam gemacht worden. Um eine so wichtige Aufgabe zu lösen, würde aber der evangeli sche Kirchenrath einer innern Achtung gebietenden Zusammensez- zunst und einer äußern einflußreichen und unabhängigen Stellung bedürfen. Beides aber dürfte nach dem Plan der 2. Kammer ihm fehlen. Zusammengesetzt aus einem weltlichen anderweit be schäftigten Director und 4 geistlichen ebenfalls anderweit beschäf tigten Rathen, die nicht einmal aus der gesummten Geistlichkeit des Landes, sondern nur aus der Geistlichkeit der Residenz ge wählt werden können, würde er weder den ihm obliegenden Ge schäften genügende Aufmerksamkeit widmen können, noch auch von der gejammten protestantischen Kirche Sachsens mit wahrem
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