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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 206. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Auf der Registrande befindet sich eine Petition Johann Gottlieb Geutners zu Taucha, die bereits früher angebrachte Accisrügensache' betreffend, und wird an die 4. Deputation verwiesen. Der Präsident zeigt an, daß der Diaconus N. Lange allhier ein Werk über BeschäftWngsanstalten auf dem Lande für städtische Armenkinder unter dem allgemeinen Gesichtspunkte der Feldgärtnerei eingesendet habe. Es soll zur Bibliothek genommen und dem Verfasser der Dank der Kammer äbgestattet werden. Man geht nun zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über den anderweiten Bericht, den Plan wegen Errichtung von Kreisdirectkonen betreffend, befindet. V. Weber, welcher sich schon in der letzten Sitzung als Sprecher hatte einschreiben lassen, ergreift das Wort: Ich em pfinde die ganze Wichtigkeit und Schwierigkeit der Berathung, mit der wir uns beschäftigen. Sie ist so groß, daß ich, als der selbe Gegenstand vor ungefähr einem halben Jahre zum erstenmal berathen wurde, zu keiner bestimmten Meinung gelangen konnte. Ich habe mich daher damals darüber nicht ausgesprochen. Desto mehr fühlte ich dieses Mal das Bedürfniß, mich noch mehr zu unterrichten. Zu diesem Zwecke bin ich die zahlreichen Schriften durchgegangen, die in Beziehung auf denselben erschienen sind. Wiel Belehrung verdanke ich auch der letzten Sitzung. Zwei Fra gen sind es vorzüglich, über welche die 1. und 2. Kammer getheil- ter Meinung sind. Die eine ist: Sollen die Consistorien aufge hoben werden? Die zweite: Welche Stellung zum Ministerko des Cultus und welchen Wirkungskreis soll der neu zu errichtende Kirchenratherhalten-? Denn daß ein evangelischerKirchenrath errichtet werden solle, darüber sind beide Kammern einig. Was zuerst die Consistorien anlangt, so wurde denselben schon durch andere Gesetzentwürfe die Jurisdiction über die Geistlichen und die Verhandlung der Ehesachen entnommen und den Appellations gerichten zugewiescn. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ent nahm ihnen auch die Sorge für das Kirchenvermögen, sowie für Baue und Reparaturen an den Kirchen und Wohnungen der Geistlichen, aber er ließ die Consistorien zur Beaufsichtigung der Geistlichen und Schullehrer, so wie auch für andere innere Ange legenheiten der Kirche fortbestehen. Die 2. Kammer trug nun auf die gänzliche Aufhebung der Consistorien an. Da die Staats regierung darin mit der 1. Kammer übereinstimmte, daß die in neren und äußeren Angelegenheiten der Kirche zu eng zusammen- hiengen, um sie gänzlich von einander trennen zu können, so legte sie der 2. Kammer einen neuen Plan vor, nach welchem den Kreisdirectkonen auch die Besorgung vieler inneren Angelegenhei ten der Kirche mit übertragen werden sollte. Die 1. Kammer hat im Allgemeinen gegen die Vereinigung der Consistorien milden Kreisdirectionen nichts eingewendet. Sie hält es aber für noth- wendig, daß eine besondere Schul - und Kirchendeputätion, d. h. em Consistorium unter einem andern Namen in den Kreisdi rectionen gebildet würde, in welcher sich 2 geistliche und 2 welt ¬ liche Mitglieder befänden, wahrend die 2. Kammer es für besser hielt, wenn diese Geschäfte nicht von einer besondern Commission, sondern zum Theil bureaucratisch behandelt würden. Was die Einrichtung eines evangelischen Kirchenrathes betrifft, so wünscht die I. Kammer, daß der Minister des Cultus demselben prästdire, und daß der Kirchenrath unter dessen Prasidio collegialisch be- rathe, wobei also die Näthe eine nicht bloß berathende, sondern auch eine entscheidende Stimme hätten; so jedoch, daß es dem Cultusminister frei stehe, jede-Angelegenheit, wenn er sich mit dem gefaßten Beschlüsse nicht vereinigen wolle, an die in evLn- xeLtn's beauftragten Minister zu bringen, um sie mit diesen zu berathen und zu entscheiden." Die 2. Kammer hat dagegen in Uebereinstimmung mit dem Minister des Cultus den Antrag ge macht, daß ein Kirchenrath gebildet werden solle, der unter einem besonderen Präsidenten collegialisch berathet, und dem Minister auf Verlangen sein unmaßgebliches Gutachten über innere Ange legenheiten der Kirche eröffnet. Damit ich sogleich'die Ueberzeu- gUng ausspreche, zu welcher ich hinsichtlich der Entscheidung die ser beiden Fragengelangt bin, erkläre ich, 1) daß ich es für am rath- samsten hallen muß, daß man vor der Hand die Consistorien fortbestehen lasse, bis die Kreisdirecrionen sich in ihren Geschäfts kreis eingearbeitet haben werden, wo man dann richtiger über die Maßregeln urtheilen können wird, welche wegen einer Vereini gung der Consistorien mit denselben zu treffen sind. — 2) Daß ein Kirchenrath gegründet werden möge, der nicht unter dem Vor sitze des Ministers des Cultus collegialisch berathet, sondern seinen besonderen Präsidenten hat, undalso sv, wie es die 2. Kammer im Einverständnisse mit der Staatsregierung wünscht. —Um nun meine Ansicht hinsichtlich der Consistorien zu begründen, muß ich zuerst daran erinnern, was der hochgeehrte königl. Commissar v. Wietersheim in der letzten Sitzung aussprach. Er wies darauf hin, wie verschiedenartig die Geschäfte wären, die den Kreisdi rectionen übertragen werden sollten, und wie groß die Last dersel ben, und wie gering andererseits die Zahl der Räthe: I. Direktor nur und 2 Rache, höchstens noch imNothfalle ein Assessor!,Seine Rede hat auf mich einen tiefen Eindruck gemacht. Er bewies, daß diese Manner nicht nur Rechtsgelehrte sein sollten, sondern daß sie auch hinreichende Kenntnisse vom Steuerfache und vom Kassenwesen, eine Uebersicht vom Forstwesen, von der Dekvno- mie, vom Baufache und von manchen andern Fächern der Ver waltung haben müßten. Sollten sie nun auch noch theologische Kenntnisse besitzen, um bei inneren Angelegenheiten der Kirche, bei der Beaufsichtigung der Geistlichen und Schullehrer ein Urtheil abzugeben, so würde das ihre Kräfte bei weitem übersteigen. — Ursprünglich war es gar nicht die Absicht der Staatsregierung, .ihnen: Geschäfte, die sich auf innere Angelegenheiten der Kirche beziehen, zu übertragen. Sie sollten nur die Aufsicht über das Kirchenvermögen, -über andere Geldangelegenheiten und über die Baue erhalten. War also die Zahl der Beamten dem früheren Plane gemäß richtig bestimmt, so ist sie es nun nicht mehr. Es ist aber auch die erste Einrichtung der Kreisdirectionen selbst mit großen Schwierigkeiten vMbunden. Es werden daselbst Männer angestellt werden müssen, die milden verschiedenen Zweigen der
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