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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 208. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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thige Direktion des Geschäftsbetriebs von dem ersten Rath, zu mal wenn die Stelle des vierten Raths wieder besetzt wird, füglich mit besorgt werden können; übrigens hat die Deputation, da die für die Rathe und das übrige Personal ausgeworfenen Gehalte, sich auf früher ausgesetzte Besoldungen gründen und die Grenzen' -er Mäßigung nicht übersteigen, gegen diesen Etat, der über haupt aus den angeführten Gründen nur als provisorisch anzuse hen , zur Zeit eine Erinnerung nicht aufzustellen sich veranlaßt gefunden. Abg. N. Nichter (aus Zwickan): Ich muß den Referen ten ersuchen, denn doch einige nähere Aufschlüsse über diese Position der Kammer zu geben, da im Deputationsgutachten gar nichts darüber enthalten ist, und gesagt wird, die Ge schäfte und die Bestimmungen dieser Oberrechnungsdeputation feien ungewiß. Staatsminister v. Carlo witz bemerkt als dermalkger Vor stand der Oberrechnungsdeputation: Die Geschäfte derselben bestehen in der Abnahme und Justisication der Rechnungen über die Caffenverwaltung bei den obern Staatsbehörden, so wie der jenigen Rechnungen, welche ihr überdieß noch besonders zuge wiesen worden seien, oder ferner zugewiesen werden dürsten. Wenn einerseits die Rechnungen der untergeordneten Behörden von den ihnen vorgesetzten revidirt und justisicirt werden, so sei anderer Seits auch.nothwendig, daß in der Oberrechnungsde putation eine eigene selbstständige Behörde bestehe, welche die Rechnungen der obern Behörden in gleicher Maße rebidire und justisicire. Die wesentlichen Veränderungen, welche jetzt fast in allen Lheilen der Staatsverwaltung getroffen werden, müssen auch einen großen Einfluß auf das Rechnungswesen haben. Im Ganzen werde letzteres sehr vereinfacht, indem manche Rech nungen ganz verschwinden und andere kürzer und übersichtlicher werden, dagegen entstehen aber auch neue, und wahrend kürz lich der Deputation das gestimmte Rechnungswesen des königli chen Hofes entnommen worden sei, seien ihr wieder zahlreiche Rechnungen, mit welchen sie vorhin nichts zu thun gehabt habe, zur Bearbeitung zugewiesen worden. Bevor nun die neuen Einrichtungen in der Verwaltung und somit auch in dem Rech nungswesen völlig zu Stande gebracht seien, lasse sich nicht übersehen, welche Masse von Geschäften der Obrrrechnungsde- putation künftig obliegen werde und welches Personal zu deren prompter und gründlicher Besorgung erforderlich sein dürfte. Daher sei der vorige Etat der Deputation zur Zeit noch proviso risch beizubehalten gewesen. Was an dem darin angegebenen Aufwande erspart worden sei und ferner ohne Nachtheil' für den Dienst erspart werden könne, verbleibe unerhoben der Staats kasse. Namentlich seien von den im Etat enthaltenen Stellen die zweier Oberrechnungsräthe und eines Examinators erledigt und dermal auch nicht wieder besetzt, auch von dem Dispost- tionsquantum an 900 Lhlr. im Jahre 1833 nur 275 Lhlr. ge braucht worden. > WaS das Directorkum der Deputation betreffe, so sei in Betracht zu ziehen, daß dieselbe aus Räthen mehrerer Ministe rien und Oberrechnungsrathen zusammengesetzt sei, welche ver einigt das Plenum bilden und daselbst die wichtiger» Beschlüsse, namentlich über die Ertheilung der Justificationen und die Libe ration der Rechnungsführer fassen. Während die Oberrech- nungsräthe dir Vorstände der verschiedenen Abheilungen der Rechnungsgeschäfte seien, liege den Ministerialräthen die Ver mittelung zwischen ihren Ministerien und der Deputation ob. Einer in dieser Maße und nach der bisherigen Erfahrung zweck mäßig zusammengesetzten Behörde könne am angemessensten nur ein Ministerialvorstand vorstehen und da für diesen bereits ein Gehalt ausgesetzt sei, so habe es eines besondern Gehalts für die Direktion der Deputation nicht bedurft. Referent: Die Deputation hat auch blos den Zweck ge habt, daß man nicht einen besoldeten Direktor wählen möge. Es ist jetzt kein Gehalt dafür ausgeworfen, und wird künftig keiner ausgeworfen, so liegt es ganz in der Macht der Staats regierung, einen höher» Staatsbeämten für diese Directorial- Geschafte zu bestimmen. Abg. Atenstädt: Mir ist auch ein Bedenken beigegan gen, ob überhaupt nach den jetzigen Veränderungen in der Ver fassung die Oberrrchnungsveputation noch nöthig sei, und ob sie nicht in der Stellung, welche sic jetzt zu haben scheint, der Verantwortlichkeit der Ministerialchefs entgegen trete. Ich weiß nicht anders, als daß sie bestimmt war, die Generalcontrole aller Ausgaben zu führen. Das war allerdings nöthig zu einer Zeit, wo die Ausgaben für jedes einzelne Departement nicht ge nau geschieden waren und um zu übersehen, in wie fern die wirklich ausgeworfenen Etats streng inne gehalten worden waren. Nach dem aber für jedes Departement ein besonderer Etat ausgewor- fcn ist, scheint es mir in der Pflicht eines jeden Ministeriums zu liegen, nachzuweisen, wie die Bewilligung ausgegeben sei, und es scheint mir hier keine besondere Eontrole nöthig zu sein. Sie könnte sich blos auf die Staatseinnahme beschranken, das scheint mir aber dann wieder zusammen zu fallen mit der Rechnungsbe- hörde, welche bei dem Finanzministerium bestehen muß, und die Controle der Staatseinnahme zu führen hat. Soll in ihrer Stellung liegen, die Rechnungen zu justisiciren, so scheint mir die Verantwortlichkeit gegen die Stände befestigt zu wer den. Im Gegentheil sollte ich meinen, wenn eine Rechnungs behörde zum sichern Anhalt für die ständische Controle zu bilden wäre, so müßte sie so zu stellen sein-, daß sie den Ständen allein verantwortlich wäre; dann würde sie aber der Rechnungsbehörde des Finanzministeriums entgegen treten. Ich sehe also nicht ein, warum diese Behörde noch besonders bestehen, und warum sie nicht dem Finanzministerium untergeordnet werden soll. Ich habe auch die Bemerkung, daß sie provisorisch sei, nur so ver standen, daß man sie einstweilen, weil sie einmal besteht, bei behalte, mit dem Eintritt der nächsten Ständeversammlung aber die getroffene zweckmäßigere Veränderung mit derselben an zeigen will. Staatsminister v. Ze schau: Ich muß bemerken, daß diese Behörde einer veränderten Organisation bedarf, welches zum Lheil aus der neuen Einrichtung der Staatsverfaffung her vorgeht; daß aber eine solche Behörde bestehe, scheint mir doch nothwendig zu sein; denn es muß sehr daran gelegen sein, die
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