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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 215. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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-stellt sind, kann erst die Abstimmung über die'Bewilligung der Hauptsumme stattsinden. Aber wenn über jede einzelne Zahl in der Position abgrftirnmt werden soll, so bitte ich doch die Kammer davon abzusehen. Es sind fast 100 Positionen in dem Ausgabe- Budjet, nehmen Sie nur durchschnittlich 30 Zahlen in den Un terlagen für jede Position, so haben Sie gegen 3000 Fragen, und nehmen Sie, daß an jedem Lage 30 bis 50, ja sogar 100 Fra gen gestellt werden, was kaum möglich ist, so haben sie 60 bis 100 Sitzungen, auf alle Fälle aber über vier Wochen damit zu thun. Ich wünsche also, daß es bei dem bisherigen Verfahren bleiben möge, um die Zeit für die wichtigen Debatten zu sparen. Abg. v. Hartmann: Indem ich die fragliche Ansicht nicht Umhin, da der Antrag gestellt ist, ihn zur Abstimmung zu bringen. Abg. v. Mayer: Wenn der Antrag zur Abstimmung gebracht werden soll, so ist es nöthig, daß er zuerst zur Unter stützung gebracht wird; wenn aber das Präsidium die Frage so stellen will, ob bei dem früheren Beschlüsse beharrt werden wolle? so würde eine Unterstützung nicht erforderlich sein. : Abg. Haußner: Ich muß darauf aufmerksam machen, daß der frühere Beschluß gegen die Landtagsoxdnung gefaßt worden ist, und daher dürfte wohl darauf keine Frage zu stellen sein. Abg. Roux: Ich wünschte, daß die Discussion nicht wieder erneuert würde, sondern daß man zur Abstimmung gar nicht theile, wünsche ich, daß über den Antrag des Abg. aus dem Winkel abgestimmt werde. . Referent: Nachdem mehrere Mitglieder viermal gespro chenhaben, so erlaube ich mir, wenigstens einmal zu sprechen und erkläre, daß ich dem Abg. v. Mayer vollkommen üeistimme. 1) Scheint es nicht der Kammer würdig, in ihren Beschlüssen so wandelbar Zu sein, heute abzuandern, was sie gestern beschlossen, Md das die Perspective hat, daß es wahrscheinlich in einigen Lagen wieder abgeändert wird. 2) Scheint unser jetziges Ver fahren gar nicht von der Bsrathung abzuwcichen, welche wir bei dett Gesetzentwürfen beobachtet haben , und ich betrachte hier die -einzelnen Positionen, wie einzelne ZZ. in einem Gesetzentwürfe. Jedes Mitglied kann seine Meinung äußern, Amendements stel len^ und was bei einem Gesetzentwurfs Amendements sind, wer den wir hier Anträge nennen müssen, und wie bei einem Gesetz entwürfe über die Amendements berathen, und die Frage gestellt wird: Nimmt die Kammer den Z. an? so wird auch hier dasselbe befolgt werden müssen. Aber da muß ich vollkommen beistimmen, daß bestimmte Anträge gestellt werden müssen. Der Abg. Hauß ner hat, so viel ich weiß, keinen bestimmten Antrag gestellt, er hat sich nur eine Aufklärung erbeten, und es kommt darauf an, ob er einen Antrag stellen will. Ist das, so würde darüber zu sprechen und em bestimmter Beschluß zu fassen fein, und da scheint mir doch wahrhaftig kein Bedenken möglich zu sein, warum nicht die Berathung in der bisherigen Weise fortgeführt werden könne. Wenn erwähnt worden ist, es würde manchem die Möglichkeit benommen, sich über einzelne Positionen zu äußern, so glaube ich das nicht; es gehört Zein Rednertalent dazu, Zusagen: ich finde diese Position zu hoch, und so viel Muth wird auch wohl jeder Abgeordnete haben, dieses zu äußern. Ich finde also keinen Nach theil darin, wenn wir in der bisherigen Art fortfahren, da kein Mitglied gehindert ist, seine Erinnerungen Zu machen. Vicepräsident: Ich bin ebenfalls noch der Ansicht, daß wir ktinen Grund haben, warum wir von unftrm frühem Be schlüsse abgehen Men; wir haben die Zeit nicht, um auf jede einzelne Zahl einzugehen; und da jedem Mitglieds frei steht, Er innerungen über einzelne Puncte zu machen, so halte ich für das Beste, wir bleiben bei dem frühem Beschlüsse; ich kann aber schreite. Demnach stellt der Vicepräsid ent die Frage: Will die Kammer bei dem früheren Beschlüsse stehen bleiben? Sie wird gegen 17 Stimmen bejahet, und sodann wieder auf den Be- rathungsgegenstand zmückgegangen. Abg. Axt: Ich wollte mir nur über einige Positionen eine Frage erlauben. Es sind in der zweiten Position 3 Ministerial- räthe erwähnt, und nun gestehe ich, daß wir wohl die Hoff nung Hegen.dursten, als die neue Organisation vorgenommen wurde, daß auf jede Weise Ersparnisse herbeigeführt würden. Es sind nun 3 Instanzen eingeführt, und diese werden wohl mehr Arbeiter beschäftigen, als das bisherige Jnstanzenwesen. Ich bin nur zweifelhaft, ob der dritte Ministerialrats) für den Normaletat nothwendig fein werde, da das Justizministerium doch nur die Aufsicht führende Behörde ist, und ich wäre der Meinung, daß der Antrag in die Schrift gestellt werde, nach vollendeter Organisation statt 3 Ministerialräthen nur 2 anzu stellen. Meine zweite Bemerkung betrifft das Rechnungswesen im Justizministerium; da ist ein so großes Rechnungspersonal angesetzt, ein Rechnungssecretair und 4 Calculatoren, daß ich nicht weiß, wie ein so bedeutendes Rechnungswesen bei dem Iustizministerio vorkommen kann, und ich glaube, daß der Rechnungssecretair wegfallen könnte. - Referent: Der erste Punct würde ein Antrag in die Schrift sein; was den zweiten betrifft, so ist von der Deputa tion bemerkt worden, daß man über die Umfänglichkeit des Ge schäftes so viel möglich Einsicht erlangt und die Ueberzeugung gewonnen habe, daß ohne einen solchen Secretair nicht auszu kommen fei. Uebrigens umfaßt dieses Geschäft auch das ge jammte Sportelwesen der Iustizämter in sich, und die Prüfung der Rechnungen ist so weitläuftig, daß sich die Negierung veran laßt fand, noch einen Revisor in Antrag zu bringen, was sie jedoch zur Zeit noch auf sich beruhen ließ; daraus geht jedoch hervor, daß die Geschäfte sehr umfassend sind, und aus diesem Grunde hat die Deputation ihre Bemerkung, welche sie gegen denselben Ansatz zu machen beabsichtigte, wieder zurückg.b- nommep. .(Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaction: V. Gretsch et.
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