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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 209. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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des Mkttelgerichtes zu Zwickau der stärkste, während die Bezirke von Dresden und Leipzig geringer sind, und ich möchte also von der Deputation darüber Auskunft erlängkn. Referent: Im Allgemeinen must ich darauf-erwiedern, daß diese Veranschlagung auf Wahtscheinlkchkeitsberechnungen beruht. Es ist wohl nicht möglich , ' her "Regierung züzumüttzen, daß sie jetzt schon übersehen/soll, wie weitläustig die Geschäfte würden, und indem sie eine gewisse Anzahl von Rathen bestimmt' hat, hat sie sich einen gewissen GeschnftsUMsang gedacht,.-''Ob solcher künftig nicht großer sein wird, darüber kann sie sich ich voraus nicht aussprechen- das war auch4>er Grund, -warum die' Deputation in Bezug auf.die Anzahl der Räthe keiNen Antrag stellte. Sie würde.sich in Verlegenheit befunden habest, wenn sie eine andere Zahl hatte beantragen wollen, da sie-keinen Grund hierzu angeben konnte, Staatsminister v. KyNneritz: Der geehrte Referent hat sehr richtig bemerkt, daß die Berechnung-nur approximativ sei in Bezug auf die Zahl der Räthe, welche bls'jetzL beschäftigt gewesen sind. Der Grund des Unterschiedes, warum ist den verschiedenen Mittelgerichten eine verschiedene Anzahl, von Rathen vorgeschla gen worden ist, liegt in dem großem ööer geringem Umfange des Geschaftskrelses, Der Grund , warum für Dresden 10 Räthe vorgeschlagen worden ? liegt in demDrganisativnsgesctze. Rach der Organisation übex die Civilbehürden werden viele Gegen stände an das Dresdner Mittelgericht ausschließlich kommen. So ist es die Instanz für sämmtliche Letznssachen, es ist das Gericht, bei welchem der Fiscus in erster Jnstastz verklagt wird; es werden also alle sisralische Processe dahin gelangen; ferner wird es durch "hie MilitairgenchtssacheN beschäftigt, und, endlich werden von, dem Dresdner Mittelgcrichte mehrere Rache zu den Administrativ-Justizsachen verwendet, Abg. Runder Das Bedenken des Abg. Axt bezieht sich, wenn ich ihn recht verstanden habe, ,besonders auf den auffallen- den.Unterschird,'welcher zwischen dem Personaletat derMittel- apPellakiovsgerichte.zu Dresden und Leipzig angenommen worden ist. Se. Lxc. der'Herr Staaksminister hat solchen nun allerdings durch die hesonoern Geschäfte erläutert, welche ausnahmsweise dem Mittxgerichtx.zU Dresden zugeipiestn werden sollen. Wenn indeß hiei unier die Geschäfte der Lehnscanzler ganz besonders her- Lusgehoven wurden, so dürsten doch gerade diese sich durch dio nun gesetzlich verstattete Allodisication der Lehen nicht nur sehr mindern, sondern mit der Zeit vielleicht ganz Wegfällen. Die übrigen hesondem Auftrage dieser Mitteibehörde scheinen sich aber mit den Weiten zu compensiren, welche dem Leipziger Ap pellationsgericht-hie dortigen merkantilen Verhältnisse und das Handelsgericht zuführen werden. Hat man nun trotz dem ge glaubt, dort mit 6 Rächen, 2 Secretarken und einem verhältniß- maßig geringeren Canzleipersonal .auszukommen, so würde es vielleicht räthlich gewesen sein, einen ähnlichen Versuch auch zuerst hier in Dresden zu machen^ Hache! hem Ausweis cmes entschiede nen Bedarfs sich die Zah'l der Nathe allemal noch nachträglich leicht ergänzt; ein einmal festgestellter Etat aber nur sehr schwer sich reduciren laßt, selbst dann, wenn die Folge lehren möchte, - daß mgn dabei von einer Ueberschätzung-er dieser Behörde zufal lenden Arbeiten ausgeaangen fein siNst-. Staatsttn'm'sterv.Könneritz; AufdieBMnkendesMg. Runde bemerke ich; Wenn auch die Lehne allodisicick Eden, so vermindert das die Geschäfte nicht; denn das Mittelgericht bleibt doch immer das kompetente für diese Güter-.. Wenn der Abgeord nete glaubt, daß die Commerciensachen in Leipzig einen so großen 'Geschaftsumfang bewirken sollen, so kann ich dem nicht beitreten; die Handelsgerichtssachen sind nicht von der Bedeutung, und.im Uebrkgen wird der Leipziger Bezirk immer noch kleiner seinals der Dresdner, und dann möchte ich in Abrede stellest, daß'tnan den Etat nicht mindern könne; allein, so viel glaube ich überzeugt zu sein, daß man nicht unter 40 Räthen auskommen wird. Abg. a, d. Winkel': Wenn von Seiten des Herrn Staats ministers vorhin geäußert wurde, daß der konigl. Fiscus in der ersten Instanz bei dem Mittelgerrchte zu Dresden belangt werde, so erregt das in mir eine Besorgniß, die ich nicht unterlassenkattn, auszusprechen. Ich glaube, daß dadurch für das Fand eine große Harte und Fne Ungleichheit entsteht.' Wie kommen die Unterthanen dazu, wenn sie gegen den Fiscus einen Proceß erhe ben sollen, daß sie gerade in Dresden klagen müssen; es befindet sich in jedem Bezirke ein Wittelgericht, und warum soll der Fis cus nicht da belangt weiden können ? Das wäre sehr zu wün schen ; denn sonstwürden siscalische Prpcesse für die Unterthanen sehr kostspielig werden, . ' .Vicepräsident: Ich muß dagegen bemerken, daß dieses schon durch das Gesetz über die privilegirten Gerichtsstandoauf einem Beschlüsse der Kammer beruht. Abg. a. d. Winkel: Ich habe mich dieses Beschlusses nicht mehr erinnert, - - . Abg. Atenstädt: Wenn die Deputation die von ihr ver minderten Gehalte auf eine bestimmte Summe normirt hat, so hat sie wohl, wie ich nach dem Staatsdienergesetz voraussetzen darf, nicht die Absicht gehabt, von dem Vorschläge der Staats regierung abzuwcichen, nach welchem diese Summen-theils aus einem bestimmten Gehalte, theils aus Ortszulagen bestehen sol len ; vielmehr glaube ich, daß sie pur normiren wollte, wie sich die Verminderung überhaupt gestalten werde. Nur ein Bedenken ist mir dabei ausgefallen. Bei demOberappellationsgerichte und dem Mittelgerichte zu Dresden findet sich ein Armenadvocat an gesetzt, bei den übrigen Mittelgerichten finde ich, aber keinen, und da man ihn hier nothwendig gehalten hat, so erlaube ich mir eine Erläuterung darüber zu erbitten, warum man für solche Fälle, wo seine Wirksamkeit eintritt, ihn nicht auch bei den andern Mit- telgerichten aufgeführt hat ? Staatsminister v. Könneritz: Daß bei dem Oberappella tionsgerichte und dem Mitcelgerichte zu Dresden ein besonderer Armenadvocat angesetzt wurde, beruht allerdings.dgrauf, daßes bisher der Fall war. . Es war bei dem Appellationsgerichte ein Armenadvocat mit 150 Thlr. fixen Gehalt, und weil nun die Geschäfte desselben theils an das Oberappellatipnsgericht, theils an das Mittelgericht M Dresden Übergesten, so hat man diese Summe getheilt. Mie es bei andern Mjttelgerichten gehalten werden soll, würde Sache der Administration sein, und es
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