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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 209. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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etwas leisten soll. Dazu sind aber Ausgaben notwendig, die sich bei weiten weniger bei andern Geschästsbranchen darstellen. Ich kann daher dieser Ersparung nicht beitreten, weil die höhere Besoldung nur eine Erstattung des Aufwandes ist, der mit die sem Posten verbunden ist. Staatsminister v. Könneritz: Da ich zur Zeit nm im Allgemeinen über die Besoldung der Räthe in den Mittelgerich ten gesprochen habe, so wende ich mich zunächst auch nun zu den Bemerkungen des geehrten Referenten ; daß die Vorbereitung für die Mittelgerichte kostspieliger sei, habe ich nicht, gesagt, son dern nur geäußert, daß ihr Beruf ein cigenthümlicher sei. In der That halte ich einen Beruf so wichtig wie den andern; allein es ist der vorliegende Beruf ein besonderer, verlangt eine beson dere Qualifikation und wer die Verhältnisse kennt, wird mir bei stimmen. Ich habe in allen Geschastsbranchen gedient, in' der reinen Administration, in einem reinen Justizcollegko, in einer gemischten Behörde. Ich gestehe gern, daß ich der Zeit nach in dem Appellationsgerichte vielleicht am wenigsten beschäftigt gewesen, bin, allein eben so offen bekenne ich, daß es die an strengendste Arbeit und insofern dieser Beruf der schwierigste war. Wenn der Referent sagt, der Rath an dem Mittelge richte hätte die Aussicht, in das Oberappellationsgericht zu gelangen, so glaube ich, wird die Aussicht zur Beförderung den' Räthen in den Kreisdirectionen auch.nicht abgehen, da darauf angetragen worden ist, die Amtshauptleute besser zu stellen. Wenn Referent geäußert hat, man habe eine Erhöhung der Be soldungen für die Kreisdirectionen nicht in Ansatz bringen wollen, weil man voraussetzen könne, daß die Negierung wohl erwogen habe, man könnte auskommen, so laßt sich derselbe Grund für die Vorschläge bei den Mittelgerichten anführen. Man kann voraussetzen , die Regierung habe wohl erwogen, man werde unter den vorgeschlagenen Besoldungen keine tüchtigen Männer zu der?Mittelgerichten erlangen. Das Vertrauen der sorgfälti gen und pflichtmäßigen Erwägung, was sie sich bei der einen Position erworben hat, muß sie auch für die andern in An spruch nehmen. Vorzüglich mache ich noch darauf aufmerksam, was der Abg. Atenstädt zur Unterstützung bemerkt hat, daß nämlich die Mittclgerichte weniger Auswahl haben, sich zu erse tzen. Will man die erledigten Stellen in den Mittelgerichten nicht b los mit jüngern Männern oder mit Dienern aus untern' Stellen besetzen, will man tüchtige Männer haben, so kann man sie nur ans geschickten Patrimonialgerichts - Verwaltern oder aus tüchtigen Advocaten auswählen. Aber gerade diese stehen sich in Beziehung auf Geldverdienst in der Regel schon so hoch, sind in Beziehung auf ihre Verhältnisse so frei und unab hängig , daß für eine geringe Besoldung kaum welche zu ge winnen sein werden. Sogar jetzt schon, wo die Besoldung 16 bis 1800 Thlr. betrug, haben sich wenig Advocaten nament lich hier in Dresden um den Staatsdienst beworben. Das Mi nisterium glaubte aus Rücksicht auf die bevorstehende Organisa tion in den letzten Jahren bei Erlcdigungsfällen nur 1200 Thlr. Besoldung aussetzen zu müssen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß sie nicht ausreiche, denn noch sind bis jetzt zwei Stellen im Appellationsgericht aus Mangel ganz tüchtiger Bewerber unbe setzt geblieben. Soviel im Allgemeinen über diesen Gegenstand. Was die einzelnen Sätze der Scala anlangt, so bemerke ich, daß die Regierung selbst eine Aenderung derselben für nöthig hält. Namentlich wird man die niedrigsten Stellen erhöhen müssen, wie ich schon in der Deputation bemerkt habe, um ge schickte Praktiker für diese Stellen zu gewinnen. Was die ho hem Rathsstellen anlangt, so hat das Ministerium den beson- dern Grund gehabt, die beiden ersten denen des Appellationsge richtes gleich zu stellen, weil sehr viel daran gelegen ist, auch ältere und mithin erfahrene Manner in den Mittelgerichten zu- rückzuhalten, und sie nicht zu veranlassen, eine Anstellungin dem Oberappellationsgerichte zu suchen. Wären die ersten Stel len in den Mittelgerichten niedriger gesetzt als di? untersten in dem Oberappellationsgerichte, so würden alle durch die Mittel gerichte durchzulaufen suchen, um in das Oberappellationsgericht und hierdurch zu einer Verbesserung der Besoldung zu gelangen. Vicepräsident: Ich stimmeganz den Ansichten des Herrn Staatsministers und des Abg. Atenstädt bei, und namentlich ver anlaßt mich der Punct, welcher von der Deputation berührt wurde, daß man auf die Kreisdirectionen Rücksicht nehmen müsse, auf die Zusammenstellung aufmerksam zu machen, welche bei dem Entwürfe über die Kreisdirectionen gegeben wurde. Wenn ich einen Vergleich anstelle, so betragt der Gehalt in der obersten Stelle 15 bis 1600, in der untersten 12 bis 1300 Thlr., bei den Kreisdirectionen, und es ist schon bemerkt worden, daß die untern Rathsftellen bei den Mittelgerichten geringer angesetzt sind. Fer ner bemerke ich', daß ein großer Vortheil bei den Kreisdirectionen vorwaltet, wir haben dort bloß 3 Räthe und einen Director, und es ist also das Avancement weit größer; dagegen ist das Verhalt- niß bei den Mittelgerichten, wie 1 zu 8. Also ist den Kreisdirec- tionsrathen die Aussicht eröffnet, daß sic ftüher in eine bessere Be soldung kommen. Auch sind die Besoldungen nicht unverhält- nißmaßig, und man hat schon darauf hingewiesen, wo die brauch baren Männer hergcnommen werden sollten? Bisher waren sie beim Schöppenstuhl, der Facultäi und den Patrimonialgerichttn. Der erste wird aufgehoben, die Mitglieder der Facultät stehen so, daß sie ohnedieß schon mehr haben, und cs ist schon erwahnt'wor- den, daß die Praktiker, so wie die Patrimonialrichter mehr ver dienen, als, diese Besoldung beträgt. Es würden also manche Nachtheile eintrcten. Ferner finde ich sehr gut, daß die ältern Näthe eben so viel erhalten, wie die bei dem Oberappellativnsge- richt, weil sie dadurch den Mittelgerichten erhalten werden. Abg. v. Hartmann: Ich trete ganz der Ansicht der Depu tation bei, indem ich der Meinung bin, daß sich eben so viel für das eine wie für das andere anfübrcn laßt. Uebrigens ist jene transitorische Bewilligung nur deshalb geschehen,, weil dgmalS die Lebensmittel sehr gestiegen waren, da jedoch diese wieder ge fallen sind, so dürfte ein Rath wohl mit der Besoldung ausrei chen, wie sie die Deputation vorgeschlagen hatt Abg. v. May er: In sofern die Meinung der Deputation dahin gegangen ist, die Gehalte für die untern Rathe" noch mehr herabzusetzen, so könnte ich mich nicht einverstehen.
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