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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 217. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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332. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 1. April 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und siebenzchnte öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 17. Marz 1834. (Beschluß.) Beschluß der Berathung über die bei den Beschlüssen wegen Abkürzung des gegenwärtigen Landtages zwischen beiden Kammern bestehenden Differen zen. — Berathung über den Bericht der 1. Deputation, den Gesetzentwurf, die Ehen unter Personen evangel. und kathol. Glaubensbekenntnisses, und die religiöse Erziehung der von den Aeltern solcher verschiedenen Confessioncn erzeugten Kinder betreffend. Punct 2. Beschluß der 1. Kammer: Daß zwar die Ein leitung, wie alle §§. der Gesetzentwürfe, auch die denselben bei gegebenen generellen Motiven, und die Motiven bei denen §§., gegen welche irgend eine Bemerkung nicht gemacht worden, in gleichen die Deputationsberichte, so weit sie das Gesetz oder den Gegenstand der Berathung im Allgemeinen, oder die ZZ., für welche eine Veränderung vorgeschlagen worden, betrafen, vor gelesen werden möchten, daß aber der wörtliche Vortrag zu un terbleiben habe bei den Motiven derjenigen §§., gegen welche von keiner Seite etwas erinnert worden, desgl. bei denjenigen Theilen der DepuiationSberichte, welche bloß Bemerkungen zu einzelnen 88. enthalten, ohne deren Abänderung oder Weglassung zu be zwecken. Beschluß der 2. Kammer: Die Vorlesung der einzelnen ZZ. der Gesetzentwürfe könne nicht unterbleiben, "es sei aber nicht rath- sam, die Bestimmungen weiter auszudehnen und der Kammer in ihren einzelnen Mitgliedern und in ihrer Gesammtheit die Berech tigung zu entziehen, nach Verschiedenheit der Fälle eine erweiterte oder beschränkte Vorlesung der Motiven und Deputationsberichte zu verlangen. Gutachten der 1. Deputation der 1. Kammer: Beizu treten. v. Carlowitz: Der Gegenstand sei an sich gering, daher schließe er sich auch, um in einer so unbedeutenden Sache keine Differenz zu veranlassen, der 2. Kammer völlig an, allein bemer ken, müsse er ausdrücklich, daß er sich deshalb keineswegs von der Richtigkeit der von der jenseitigen Deputation angeführten Grün de überzeugt habe. Hierauf wird Punct 2. ein stimmig genehmiget.— Punct 3. Beschluß der 1. Kammer: Daß bei Unterstüz- MNg von Amendements dem Z. 82. der Landtagsordnung nach zugehen , und daher eine Discussion über ein von dem Antrags steller motivirtes Amendement nicht stattsinden zu lassen, ehe es unterstützt worden. Beschluß der 2. Kammer: Abzusehen, da die 2. Kammer zeither schon es also gehalten habe, Gutachten der 1. Deputation der 1. Kammer: Nichts dar über in der ständischen Schrift zu bemerken. Auch bei dem otsn Punct wird einstimmig beigetreten. Punct 4. Beschluß der 1. Kammer: Daß Amendements (Z. 82. der LündtKgsordmmg) nur dann zur Berathung kommen dürfen, wenn sie vor her Diskussion angebracht, von H-, während der Discussion aber, von der Mehrzahl der Mitglieder unterstützt worden. . Beschluß der 2. Kammer: Davon ahzusehen, weil die 2. Kammer zeither schon den §. 82. der Landtagsordnung also inter- pretirt habe. Gutachten der 1. Deputation der 1. Kammer: In der Schrift zu erwähnen. Beim 4ten Punct tritt man dem Anträge der Deputation einstimmig bei. Jedoch.bemerkt der Präsident: Esgin- gen ihm über die Bedeutung der Worte: „vor der Discussion" einige Zweifel bei. Dieser Ausdruck könne nämlich bedeuten, ent weder „vor dem Beginne der Sitzung," oder „vor der Verlesung des betreffenden §. oder Artikels" oder endlich „wahrend dieser Verlesung, jedoch vor dem Anfänge der Discussion." Die allgemeine Ansicht spricht sich nun dahin aus, daß alle Amendements, welche entweder vor oder in der-Sitzung, und zwar noch vor oder während derZeit, wo der jedesmalige Referent den Z. oder Artikel nebst den etwanigen Motiven und dem betref fenden Gutachten der Deputation vorlese und sich darüber aus lasse, oder endlich sofort, nachdem der Referent und bevor irgend ein anderes Mitglied gesprochen habe, mündlich vorgetragen oder schriftlich e'ingereicht würden,.^- zur Unterstützung hinreichend sein solle, daß aber alle Amendements, welche erst später vorgebracht oder schriftlich übergeben würden, wenn außer dem Referenten schon ein Mitglied spreche oder gesprochen habe, von der Majorität der Kammer.unterstützt sein müßten, bevor weiter darüber discutirtwer- den könne. Ein Unterschied zwischen Haupt- und Sousamende ments finde aber,demnach nicht mehr statt. — Auch darüber ist man allgemein einig, daßder wegen der Interpretation des §. 82. gefaßte Beschluß erst dann in Wirksamkeit treten solle, wenn sich die Regierung damit einverstanden erklärt habe, da frühereiner der königl. Beauftragten eine andere Auslegung des §. 82. ge macht habe, und daß bis nach erfolgter Erklärung das bisherige Verfahren beibehalten werden sollte. Punct 5. Beschluß der 1. Kammer: Daß, wenn das Präsidium wegen Annahme oder Nichtannahme eines Antrags die Frage gestellt hat, nm noch über die Art der Fragstellung, oder, wenn der Gegenstand noch nicht gehörig erörtert oder erwogen oder beleuchtet worden, über die Zeit der Fragstellung etwas ge äußert werden dürfe. Beschluß der 2. Kammer: Daß, wenn einmal die Debatte geschlossen und es daher zur Fragstellung über die Annahme oder Nichtannahme gelangt ist, lediglich über die Art der Fragstellung weiter etwas zu äußern, wie dieß der La ndtagsordnung gemäß und von der 2, Kammer beobachtet worden, Gutachten der 1. Deputation der 1. Kammer: Beizu- tretep. Punct 6. Beschluß der 1, Kammer: Daß Veränderungs vorschläge , welche nur die Fassung betreffen, ohne den Sinn zu
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