Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 211. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
333. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 2. April 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und eilfte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 24^ Marz 1834. (Fortsetzung.) Fortsetzung der Berathung über das Budjet des Staatsaufwandes. — 6. Departement des Innern. (Fortsetzung des Deputationsgutachtens über den Bedarf für dir Akademie der bildenden Künste zu Dresden und Leipzig nebst der'Zeichnen schule zu Meißen.)' IV. Außerordentliche Ausgaben.für Lehrer: 147 Thlr. 12 gr. —- zu Unterstützungen für Lehrer und Mitglie ¬ der der Akademie bei Brunnen- und Badecuren und Gratisicationen für angenommene Hilfs lehrer bei langer anhaltenden Krankheits- und Erledigungsfallen, hat die Deputation sofort nicht zur Bewilligung emvfehlen kön nen. Die Lehrer sind theils durch ihre Gehalte, theils durch den ihnen noch offenstehenden Nebenverdienst so gestellt, daß sie es nicht nöthig haben, den Staat um eine Unterstützung zu Bade- Und Brunnencuren anzusprechen, noch weniger können sogenannte Mitglieder der Akademie darauf Anspruch machen, übrigens ha ben, wie bei andern Bildungsanstalten, die Lehrer in Krankheits fällen einander zu unterstützen und zu übertragen, und in Erledi gungsfallen kann der etwa anzunehmende Hilfslehrer von der gleichzeitig vacanten Besoldung der erledigten Stelle entschädigt werden. ' . ' V. Unterstützungen fürZöglinaederAkadeckie: s. 360 Thlr. —- —- zu Gratisicationen für cingeborne Zöglinge, welche durch ihre zur öffentlichen Ausstellung eingelieferten Arbeiten, so wie durch Fleiß und gute Aufführung sich ausgezeichnet haben, und wegen beschränkter Vermögensunistände einer Unterstützung bedürfen. Hier scheint ein gemischter Zweck zum Grunde zu liegen, theils Vergütung für gelieferte Arbeiten, theils Belohnung für Fleiß und gute Aufführung, theils Unterstützung der Bedürftigen. Es ist zweckmäßig, durch Prämien aufzumuntern, auch empfeh- lungswerth, armen, fähigen und fleißigen Schülern durch Unter stützungen fortzuhelfen und deshalb hat zwar die Deputation ge gen den Ansatz selbst und dessen Höhe nichts erinnern mögen, wohl aber wünschenswert!), ja nöthig erachtet, daß eine Tren nung desselben erfolge. Prämien zur Belohnung für gelieferte, besonders gelungene Arbeiten und zur Aufmunterung zu fortge setztem Fleiße und gutem Betragen müssen allen denen zuTheil werden, welche solche verdienen ohne Rücksicht auf Stand und Vermögen; Unterstützungen können nur solche erhalten, die in beschrankten Vermogensumständen leben und daneben durch Fleiß und gute Aufführung sich besonders.empfehlen, es möchte daher angemessen erscheinen, von obigen 360 Lhlr. 160 Thlr. zu Prämien, und 200 - zu Unterstützungen zu verwenden. llts. L. 2015 Thlr. Unterstützungen zu Kunstreisen ins Ausland für reifere Zöglinge der Akademie. Dagegen hat die Deputation in sofern einer Ausstellung sich nicht enthalten können, als ihr der Ansatz zu hoch erschienen. Ist es auch für Künstler zu Erlangung höherer Ausbildung nöthig, die Kunstschätze des Auslandes durch eigene Anschauung kennen zu lernen, mit andern Künstlern in nähere Berührung zu kom men, und die Schönheiten der Natur ihren künstlerischen Blicken zu öffnen, und mag es wohl aus der dem Staate obliegenden Sorgfalt für Beförderung der Künste hervorgehen, daß erden weniger Bemittelten hierzu eine Unterstützung zufließen lasse, so ist doch auch auf der andern Seite es Pflicht, hierin ein richtiges Maß eintreten zu lassen. — Nimmt man an, daß gewöhnlich eine solche Unterstützung für einen einzelnen Künstler die Summe von 300 Thlr. jährlich wohl nicht übersteigt, und bis zu 150 Lhlr. herabgcht, und daß jährlich.von Seiten des Staats fünf auch mehreren unbemittelten Künstlern eine solche Unterstützung ge reicht werde, so würde eine Summe von höchstens 1000 Thlr. hinlänglich sein, und eine Ersparniß von 1015 Thlr. füglich ein treten können. Dem schon oben desiderirten Regulative'für eine zeitgemäße Organisation der ganzen Akademie mag es übrigens vorbehalten bleiben, auch hierüber gewisse Regeln und Grund sätze festzustellen. «. 125 Thlr. zu kleinen außerordentlichen Gratisicationen, um augenblicklichen Bedürfnissen armer Schüler abzuhel- fen, werden hier in Wegfall zu bringen sein, da schon vorstehend unter V. 200 Thlr. zu Unterstützungen ausge setzt sind. 6. Zu Ausgaben zu materiellen Bedürfnissen für die Akademie zu Dresden und Leipzig, so wie die Zeichnen schule zu Meißen, an Beleuchtungs-und Modellkosten, zur Erhaltung der äußern und innern Reinlichkeit des Akademie gebäudes, Unterhaltung und Vervollständigung des Jnventa- riums an Mobilien und Lehrmitteln, Heizung der Lehrsale und für den Aufwarter werden 1200 Thlr. in Ansatz gebracht, und 50 - zu kleinen Baulichkeiten und Herstellungen. Diese Summen gründen sich auf Durchschnittsberechnun gen, es hat daher die Deputation daraus keinen Anlaß zu einer sofortigen Abänderung entnehmen können, vielmehr angemessen gefunden, solche auf Berechnung zu bewilligen. v. Für in Gehalt stehende Mitglieder der Aka demie endlich sind 1900 Lhlr. aufgeführt. Durch diese Benennung werden Personen bezeichnet, wel che eigentlich in Pension der Anstalt stehen. — Schon bei Be gründung der Anstalt wurde eine Anzahl von Künstlern in ver schiedenen Kunstbranchen, ohne in die Function ordentlicher Leh rer einzutreten, als Mitglieder der Akademie oder Pensionairs angestellt, und man scheint hierbei einen doppelten Zweck vor Au gen gehabt zu haben, einmal Künstler, die durch ihren Privater werb ihr Auskommen hier nicht gefunden haben würden, zu sixi- ren und durch ihre Wirksamkeit im Allgemeinen ein regeres Kunst streben zu wecken, dann aber auch den Zöglingen der Akademie Gelegenheit zu geben, sich praktisch in solchen Kunstbranchen zu unterrichten , welche in der Akademie nicht gelehrt werden kön- neni. — Diese Mitglieder hatten daher die Verpflichtung, m
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder