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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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reiche Anlagen vorhanden, Ls verbinden sich so viele vortreffliche Kräfte für den Aufschwung der Gewerbe, namentlich auch Fleiß, Genügsamkeit und Beharrlichkeit, daß wohl zu wünschen ist, es möchten diese allenthalben auf das ersprießlichste und ergiebigste benützt werden. Gewiß kann man daher überzeugt sein, daß der Saame des Unterrichts, welcher in Sachsen qusgestreut wird, nirgends unter die Dornen oder auf felsigen Boden fallt, sondern auf fruchtbares Land, und vierzig-, ja hundertfältige Früchte tragen wird. Eben so ist es mit dem, was der An schaffung allgemeiner gewerblicher Hilfsmittel gewidmet wird. Diese Gewißheit findet aber bei der direkten Unterstützung nicht immer statt; denn man kann sich nicht bergen, daß es keinen sichern Maßstab giebt, ob die Unterstützung, welche man dem Einzelnen gewährt, auch wirklich nothwendig sei, d. h. ob er nicht auch ohne Unterstützung.dasselbe geleistet hätte, sowie: ob solche zweckmäßig angewendct sei, ob derjenige, welchem man das Vertrauen schenkte, ihm auch entspreche, ob er das, was man erwartet, auch leiste. Hierin liegt offenbar eine große Unsicherheit, und es tritt daher bei der Gewährung solcher Un terstützung stets eine weit größere Verantwortlichkeit ein. Offen bar könnte daher der Staatsregierung nur wünschenswerth sein, wenn ihr vergönnt sein dürfte, alle Mittel, welche für diesen hochwichtigen Gegenstand in ihre Hände gelegt werden, für die indirekten Unterstützungen zu verwenden. Auch hatte unsere Staatsregicrung sich dieser Ansicht bereits hingegeben und bald nach Einführung der Verfassungsurkunde den Grundsatz gefaßt, von den direkten Unterstützungen gänzlich abzusehen. Da hat sich aber gezeigt, daß, wenn in einzelnen Fällen ein wichtiger Erfolg statt finden, ein wesentlicher großer Nutzen sofort erreicht werden soll, das ost nicht anders, als durch direkte Unterstü tzung einzelner Gewerbunternehmungen zu erreichen steht. Es befinden sich zahlreiche Gewerbmänner in unserm Vaterlande, die durch Anlagen, Kenntnisse und Unternehmungssinn auf jede Weise ausgezeichnet sind, leider aber mit der Intelligenz nicht immer das zu fruchtbarer Bethatigung derselben erforderliche Capital vereinigen. Es wurde früher von der Deputation bei einer andern Gelegenheit geäußert, daß es dem Manne, der durch Kenntnisse und Unternehmungsgeist Vertrauen einflöße, nicht an Mitteln fehlen würde. Aber es ist gewiß, das sich dieser Satz in der Erfahrung nicht bestätigt. Denn es liegen schla gende gegentherlige Erfahrungen vor, wo ausgezeichnete Män ner in der Gründung oder in dem Aufschwünge der vielverspre chendsten Unternehmungen, weil sie nicht ausreichende Unter stützung erhielten, gehindert wurden. Diese Falle haben da hin geführt, daß man sich überzeugt hat, cs sei unerläßlich nothwendig, auch für direkte Unterstützungen einen Fonds ein zurichten. Diese Unterstützungen können nun gewährt werden theils durch jährliche Zinsbeihilfe, theils durch Geschenke und theils durch Vorschüsse. Den Weg der Unterstützung durch Zmöbeihilfe kann man nicht vorzugsweise empfehlen, weil da durch, was eigentlich noth thut, das Capital nicht herbeigeschafft wird. Bei kleineren Unternehmungen, wozu nur ein geringer Fonds erforderlich ist, können dergleichen Beihilfen eher noch von Nutzen sein, bei großen aber, welche allerdings die einflußreichsten sind, wird solche selten den Zweck erreichen. Denn wenn ein. großes Geschäft nicht eine Summe von einigen hundert Thlrn. jährlich, mehr wurde nie gegeben, selbst aufzubringen vermag, so darf ich wohl behaupten, daß dessen Erfolg sehr zweifelhaft ist. Was die Unterstützung durch Ge schenke betrifft, so ist diese freilich die wirksamste, für den Staat aber die kostbarste , und da der Prüfstein jeder gewerbli chen Unternehmung darin besteht, ob sie sich nach einer gewissen Zeit wenigstens rentirt oder nicht, so kann man wohl sagen, daß solche die empfangene Unterstützung künftig wieder zurück- zuzahlen im Stande sein müsse, öder solche gar nicht verdiene. Es ist bei einer andern Gelegenheit geäußert worden, daß das Bedürfniß solcher Vorschüsse sich dringend herausgestellt habe. Allerdings dürfte der Zweck auf die beste und die Staatskasse am wenigsten belastende Weise durch Gründung eines Aktien vereines erreicht werden können, welchen man auch vorgeschla gen , und damit einen doppelten Zweck verbunden hatte. Weil man nämlich die Erfahrung machte, daß zwar sowohl gewerb licher Unternehmungsgeist, als Capital im Ueberfluß in unserem Vaterlande vorhanden ist, daß es aber an der innigen, auf Vertrauen gegründeten VerbindungMischen beiden fehlt, und es daher darauf ankam, denselben Sinn auch bei uns zu erwek- ken und zu beleben, durch welchen in England, Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden als Gewerb- und Handelsstaa- ten so Außerordentliches geleistet wurde , — den Sinn nämlich für Beförderung gemeinsamer Unternehmungen, für Leitung der Capitale in die wahren Lebenscanäle des Nationalwohlstan des, hatte man jenen Äctienverein in Vorschlag gebracht. Die verehrte Kammer hat indessen diesen Antrag abgelehnt, aus Gründen, welche allerdings beachtungswerth waren. Es hat also die Negierung sich veranlaßt gesehen, einen anderen Weg zur Erlangung eines Fonds für direkte Unterstützungen der Gewerbe vorzuschlagen, und aus diesem Grunde die Bewil ligung' der gedachten 20,000 Thlr. in Antrag gebracht, nicht um sie als laufende Ausgabe dem Budjet beizufügen, sondern kn der Form eines offenen Credits, über diesen Theil des Staatsvcrmögens bis zu dieser Höhe disponircn zu können. Aus diesem Fonds sollen die Vorschüsse in der Art geleistet wer den , daß die Negierung zugleich die Garantie übernimmt, daß die gedachte Summe niemals verloren gehe, sondern wieder zu rückbezahlt werde, zu welchem Behufs, zu Deckung einzelner, dabei unvermeidlicher Verluste, mit dieser Bewilligung die eines jährlichen Zuschusses von 1000 Thlrn. zu verbinden sein dürfte. Natürlich würden diese 1000 Thlr. nicht sogleich nöthig sein, aber eß'ist unvermeidlich, solche sogleich zu beziehen, um die etwaigen Ausfälle der Zukunft durch Ansammlung km voraus zu decken. Es handelt sich also, wenn man betrachtet, was dem laufenden Staatsaufwande durch dieses Postulat angesonnen wird, lediglich um die jährliche Bewilliguug von 1000 Thlrn.; denn die 20,000 Thlr. sollen dem Staatsvermögen nicht entzo gen werden. Als übrigens der Antrag auf diese 1000 Thaler zur Deckung der etwaigen Verluste gestellt wurde, war der Re-
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