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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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VLF 1L1. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 2. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Acht und neunzigste öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, den 27. August 1833. Fortsetzung der Bcrathung über den Bericht der I. Dcput. der 2. Kam mer, die Begutachtung der einzelnen ZZ. des Gesetzentwurfes wegen künf tiger Einrichtung der alteröländischcn Jmmobillar-Brandversicherungs- Anstalt betreffend. §K. 57— 67. Die Sitzung beginnt nach halb 11 Uhr. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen, und von den Abgg. Schwabe und Heyn vollzogen; die Negistrande enthielt folgenden Gegen stand : Bericht der 3. Deputation, den von dem Abg. Eisenstuck in Beziehung auf die Revision der Officier-Patente gestellten Antrag betreffend; wird verlesen, wie folgt: Der Abgeordnete Eisenstuck hat in einer Eingabe vom 8. dieses Monats de» Antrag an die 2. Kammer gebracht: „daß es derselben gefallen möge, im Einverständnisse mit der 1. Kam mer die Staatsregierung zu ersuchen, der Standeversammlung das Ergebniß der in dem allerhöchsten und höchsten Dekrete v. M August 1831 Zugesicherten Revision der Ofsicicr-Patente rnitzutheilen," und es ist dieser Antrag an die 3. Deputation zu gutachtlicher Erklärung abgegeben worden. — Da nun die Deputation sich überzeugt hat, daß dasjenige, was über die Veranlassung zu der erwähnten, schon von der früheren Stan- dcverscmimlunZ für norhwendig erachtet Revision der Ofsicier- Patcnte und über die zwischen ihr und der Regierung damals weiter statt gefundenen Verhandlungen von dem Antragsteller selbst angeführt worden, durchgängig in actenmäßiger Nichtig keit beruhet, so hält sie ein spezielleres Eingehen in die Sache für überflüssig, und sieht sich zu der Erklärung bewogen, daß sie cs der Stellung der Standeversammlung durchaus ange messen erkenne, in der vom Hm. Eisenstuck vorgeschlagenen Maße jenen, für die konstitutionellen Einrichtungen unseres Vaterlandes nicht unwichtigen Gegenstand in Erinnerung zu bringen, glaubt auch, an dem Einverständnisse der 1. Kammer um so weniger zweifeln zu dürfen, als für die Gewährung des Gesuchs in materieller Hinsicht bereits eine allerhöchste und höchste Zusicherung vorhanden, und auch jetzt die Bereitwillig keit der Negierung, von dem Erfolge der diesfalls getroffenen Einleitungen die Standeversammlung in Kenntniß zu setzen, ihr nicht unbekannt geblieben ist. Die Deputation schlagt daher der Kammer vor: dem Anträge Hrn. Eisenstucks durch Beschluß beizutreten, und hiervon an die 1. Kammer behusige Mittheilung ge langen zu lassen. Die Kammer tritt auf die deshalb geschehene Frage dem Deputationsgutachtm einstimmig bei. Man geht nunmehr zur Tagesordnung über, und setzt die Berathung über die einzelnen ßtz. des Gesetzentwurfs wegen künftiger Einrichtung der alterblandischen Jmmobiliarbrandver- sicherungsanstalt fort, wobei man bis zu tz. 57. gelangt ist; er lautet: (Totalschaden.) „Ist der Schade total, so erhalt der Brandbeschadigte die ganze Versicherungssumme vergütet." Dieser §. sowohl, wie die beiden folgenden: §-58. (Partialschäden.) „Ist der Schade nur partial, so wird, wenn das Gebäude ganz, mit Einschluß des Mauerwerks, versichert worden ist, der Verlust nach Proportion der einge zeichneten Versicherungssumme vergütet, dergestalt, daß, wenn z. B. das abgebrannte oder beschädigte Gebäude nach einem Werthe von 6000 Thlr. —- —- eingezeichnet, und mit der höchsten Assecuranz-Quote von Z- oder 5000 Thlr. —- —- ver sichert, der Schade aber nur, als die Hälfte des Werths errei chend, gewürdert worden ist, der Brandbeschädigte nicht 3000 Thlr.-- —- sondern nur 2500Thlr. — - — - zu empfangen §. 59. (Bei Versicherungen mit Ausschluß des MauorwEs.) „.Gei Würderung des Brandschadens an solchen Gebäuden, welche mir Ausschluß des Nauerwerks versichert sind, kommt nicht in Betrachr, ob das Mauerwerk noch unversehrt, oder mehr oder weniger beschädigt sei, und der Brandschaden ist für total zu achten, wenn alle übrige in der Versicherung be griffene Lheile des Gebäudes völlig zerstört und unbrauch bar worden sind. Die Quote des Partialschadens ist dann nicht im Vcrhältniß zum ganzen Gebäude, sondern nur zu den ver sicherten Theilen desselben zu berechnen, z. B, wenn der Eigen- tyümer eines im Ganzen auf 6000 Thlr. —- — - geschatzten'Ge- baudes mit Ausschluß des Mauerwerks nur die brennbaren Theile desselben mir 3000 Thlr. —- —- versichert hat, bei einem ihn betroffenen Brandschaden aber das Mauerwerk unversehrt bleibt, und der Schade an den versicherten Theilen des Gebäudes nach geschätzt wird, so erhalt er die Hälfte der Versicherungs summe mit 1500 Thlr. —- — - vergütet." werden ohne weitere Discussion von der Kammer sofort einstimmig angenommen. tz. 60.: (Bei Versicherungen mit Einschluß des Mauerwerks.) „An einem Gebäude, welches mit Einschluß des Mauerwerks versichert ist, darf der Schade nur dann für total geachtet wer den, wenn auch dieses zerstört, und beim Wiederaufbau nicht Zu benutzen ist, sondern vollends abgetragen werden muß, undletz- tern Falls der Werth der daraus zu gewinnenden Steine den Be trag der Räumungskosten nicht übersteigt. Ist letzteres der Fall, so ist jener Werth, so weit er diese Kosten übertrifft, bei Berech nung der Vergütungssumme in Abzug zu bringen." Abg. Sachße schlagt als Amendement zu diesem §- vor, zu setzen statt „den Betrag der Naumungskosten" „die Kosten der Abtragung dieses Mauerwerks und der desfallsigen Räu mung," und am Schluß hinzuzufügen: „Wird dergleichen
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