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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 17. December 183S. Nachrichten v Hundert und acht und sechzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 7. Der. 1833, (Beschluß.) Schluß der Berathung uyd Abstimmung über den Gesetzentwurf, die Bee strafung der Vergehen gegen Gesetze und Verordnungen wegen der indirekten Staatsabgaben betreffend. v. Einsiedel: Was den von der2, Kammer beantragten Wegfall des vorliegenden §. anlange, so könne er sich nicht damit kinverstehen, denn gerade dieser werde dem Publico man Be ruhigung gewähren. Referent: Durch die Beibehaltung des Paragraphen werde man aber eine.unnpthige Abweichung yon der 2. Kammer herbeiführen, v. Carfowitz; Ein Hauptbedrnken scheine ihm nur das zu sein, daß durch die Beibehaltung dxs §. die nachtheilige Mei nung verbreitet werden könne, als seien die Pfsicianten blos im Falle der Bestechung, außerdem aber gar nicht strafbar. Dann werde freilich das Gegentheil von der ausgesprochenen Befürch tung vorliegen. Hürauf wird der Wegfall des HO, ein stimmig b e schlossen, 51. wird einstkmmig unverändert angenommen. Es erregte bei §. 52. der Deputation Bedenken, in diesem H. an Uebertretung pon bloßen Policeigesttzen das harte Straf maß des vorliegenden Gesetzentwurfs geknüpft zu sehen. Das Bedenken hat sich nun zwar durch die ihr von dem Hm. Regie- Mgscommissar gegebene Erklärung erledigt, daß hier nur von selüM Psllceigesetzen die Rede sein könne, welche mit dem Abga- beng-setze im genauesten Zusammenhänge stehen. Die Deputa tion schlagt indeß, um diesen Nothwendigen Zusammenhang an- zudmten, vor, nach dem Worte „oder" das Wort „bezügli chen" eknzuschalten. ß. 53. ist nach dem Beschlüsse der 2. Kammer neu redigirt worden. Abgesehen davon, daß man das Wort „ Gebäude" zu Vermeidung von Mißdeutungen aus der neuen Redacn'on wegge- lassen, betrifft letzter? nur die Form. Ähre Annahme erscheint unbedenklich, Beidewerden einstimmig genehmigt, und zwar ersterer unter der von der Deputation beantragten Beifügung des Wortes: „bezüglichen", letzterer in der von der 2. Kammer beschlossenen Maße. tz. 54, wich, ohne daß dabei eine Veränderung eintritt, einstimmig angenommen. Man kommt nun auf den bis hierher ausgesetzt gebliebenen 8. zurück. Prinz I ohann: Ihm scheine es nythwendig, außer den von der Deputatron bei tz, 9. als tpegzulaffen beantragten U, 46. und 47, auch .noch die 53° M 54. in Wegfall zu brm- om Landtage. gen, soweit darin nur von einer blos fahrlässigen Beschädigung der zu Verwaltungszweckett dienenden Gegenstände gehandelt werde, indem er es für zu hart halte, wegen einer bloßen Un vorsichtigkeit auf die statt der einfachen erst für den dritten Fall bestimmte Strafe zu erkennen. Deshalb schlage er vor, die betreffende im §- 9. enthaltene Stelle in folgende Fassung zu bringen r „namentlich mit einer der tztz. 33. — 45. u. 48. — 52. berücksichtigten Handlungen, ingleichen der 53. und 54. erwähnten absichtlichen Beschädigungen oder sonst unter erschwe renden Umständen re." Dieß findet aus reichende Unterstützung und somit wird der §. 9. unter dieser und der von der Deputation" vorgeschlage- nen Abänderung einstimmig genehmigt, Zu den §Z. 55,58, und S1, giebt die Deputation folgendes Gutachten ab: Zu Z. 55.: Pie jenseits genehmigte Einschaltung „um A, r pder bis zur Hälfte" pox den Worten „zu schärfen" findet die Deputation, m so fern die Einschaltung dem richterlichen Er messen doch einigen Maßstab gewährt, der Sache angemessen und empfiehlt deren Annahme.^ ' , Zu §. 58,: Bei der Strafschärfung, deren dieser §. gedenkt, glaubte die Deputation, eben so, wie dieß in dem vorhergehenden ß. geschehen, dem richterlichen Ermessen einen gewissen Raum lassen zu müssen/ weil allerdings Falle eintreten können,' wo der Sprung von 20 Thlpri. Geldstrafe zu sechs Monaten Gefangniß zu groß erscheinen und eine Härte gegen den Nehertreter knvolvi- ren würde. Die Deputation beantragt daher, vor den Worten: .„mit ftchsmonatlichen" und vor den Worten „mit einjährigen" Las Wörtchen „bis" einzuschalten. Bei §. 61, sollen nach den Beschlüssen der 2. Kammer a) im Satze 1. die Worte „oder Befehl" hinter dem Worte „Auf trag" hinzugcfügt, b) der Satz 2,, weis dfe darin aufgeführten Momente, so fern sie nicht mit dem Auftrage zusammenfallen, nur eine entferntere Aheilnahme begründen, wMelaffen, und in 8- 64. übergetragen, dafür aber der Satz eingeschaltet werden: „2) denselben durch Handlungen, welche ihn unmittelbar in Stand setzen, das Vergehen auszuführen , unterstützt, oder ihm quf den Fall des Vollbringens einen Lohn oder Vörtheis zugesi chert, oder im entgegengesetzten Faste ein tzehel angedroht," o) im Satze 4. endlich die Worte „ stillschweigend oder .ausdrücklich " in Wegfall kommen, — Mit den beiden ersten Abänderungen ist die Deputation poWommett einverstanden. Sie hält sie sogar für nothwendig. Was die dritte Abänderung anlangt, hätte es zwar füglich bei dem Gesetzentwurfs bewenden können, weil die fragliche Mitwirkung alle.mal eine ausdrüMche oder stillschwei gende (Cpnm'venz) sein wirbt es scheint indeß die Weglassung der Worte unbedenklich, Dagegen schlagt die Deputation ihrer Seits noch vor, iss dem Satze3, vor den Worten „ganz oder zum Theil" di?Worte „mit seinem Wissen" einzuschatten, da die Wissenschaft des unerlaubten Gewinns das asteinige Eriterion sein dürste, welches die Theilnahme und deren strafrechtliche Fol gen jn einem solchen Fälle begründet,
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