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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Abg. a. d. Winkel schlugdagegen vor, zu setzen: „Voigt, wie Ackervoigt." Dieser Antrag fand auch zahlreiche Unterstützung und wurde mit 59 Stimmen gegen 4angenommen. Eine wei tere Erinnerung ließ sich nicht gegen diesen Abschnitt ver nehmen. Ein beim Buchstaben "W. von den Abgg. Eisen stuck und Becker dahin gerichteter Antrag, die Position für Waldzeichen schlager von I THIr. auf 8 Gr. herabzufetzen, fand Unterstüz- zung und sofortige Annahme, und sodann diese Abtheilung Genehmigung. Die Position beim Buchstaben 2.: „ Zainschmied ", bean tragte der Abg. Axt von 1 Thlr. auf 12 Gr., der Abg. Schnorr auf 16 Gr. herabzusetzen, der Abg. Ochlschle- gel aber so zu fassen: „Zainschmiedemeister 16 Gr.", weil sie sonst den übrigen Meistern, z. B. Bleichmeister, Arsenikm elfter rc. gleich gestellt würden, und sich von den Zainschmieden unter- schieden) die unter ihnen arbeiteten. Staatsminister v. Ze sch au erklärt sich auch mit diesem Vorschläge des Abg. Dehlschlegel einverstanden, und erklärte, daß die Zainschttüede nur unter die Kategorie der Arbeiter gehö ren würden. Die Kammer trat auch sofort einstimmig bei, und geneh migte eine vom Staatsminister v. Ze sch au für Ziegelmeister mit 1 Thlr. nachgetragene Position, so wie den Schluß des Deputationsgutachtens. Eine weitere Erinnerung ward nicht vorgebracht. Bei dem nun folgenden Abschnitte: „weibliche Personen" beantragt Abg. v. Thie lau folgende Verminderungen und verän derte Positionen: „Kammerjungfer in großen Städten 20 Gr., in mittleren und kleinen Städten, wie auf dem Lande 12 Gr.; Köchin in großen Städten 16 Gr., in mittler» und kleinen Städten wie auf dem Lande 8 Gr.; Küchenmagd in großen Städten 8 Gr., in Mittlern und kleinen Städten wie auf dem Lande 4 Gr.; Kinderfrau (den Zusatz bei Herrschaften auf dem Lande ganz wegzulassen)." Zur Unterstützung seiner Vorschläge führt er an, daß die Kammerfrauen und Kammerjungfern hier in gar kein Verhältniß zu einem Bedienten gesetzt seien, denn dieser zahle nur 12 Gr. Wolle man einen Unterschied machen, so müsse man den von ihm bezeichneten annehmen. In Bezug auf die Köchinnen könne der Steuersatz für solche in großen Städten gebilligt werden, aber nicht für die auf dem Lande, wo dergleichen hoch bezahlte Köchinnen nicht zu haben. Auch eine Küchenmagd werde auf dem Lande nicht besser bezahlt, als jede Viehmagd. Was die Kinderfrauen bei den Herrschaften auf dem Lande beträfe, so sei erst gestern die Bemerkung gemacht worden, daß unter Herrschaften jedes auf dem Lande verstanden werde, welches Gesinde habe. Er wisse also nicht, was das Wort Herrschaft hier bezeichne, und dann finde er auch,den Satz für die Kinderfrau zu hoch, er wisse nicht, warum man von den Herrschaften auf dem Lande glaube, daß sie so viel Geld hatten; es seien nicht mehr die Zeiten, wie anno 1707, man habe eben bei den Herrschaften auf dem Lande so wenig, wie anderwärts Geld. —Vorerst wird der 1. Vorschlag zur Un terstützung gebracht und hinlänglich unterstützt, und es bemerkt Abg. v. Friesen, daß die Kinderfrauen doch besser be zahlt würden. Abg. v. Thielau widerspricht dem, nimmt aber seinen letztem Vorschlag zurück. Abg. aus dem Winkel bemerkt, daß die, welche nicht als Kammerjungfern bezahlt würden, auch nicht diesen Namen führten, sondern Stubenmädchen seien. Abg. v. Thielau entgegnet, daß diese Bemerkung für die Stadt, aber nicht für das Land paffend sek, und was wollte man auch bezwecken? Nichts, als daß die Herrschaften auf dem Lande künftig keine Jungfern, sondern nur Stubenmäd chen halten würden, und nur die Hinterziehung des Gesetzes begünstigt werde. Vicepräsident findet unrecht, einen Unterschied zwischen Stadt und Land zu machen, denn wenn sie auf dem Lande seien, so fänden sie sich nur bei großen Gutsbesitzern vor. Abg. Roux stimmt damit überein, und äußert, daß, wer sich eine Kammerfrau halte, sie auch so bezahlen könne, daß diese eine Abgabe von 20 Gr. zu bezahlen im Stande sei, und er glaube nicht, daß wegen 20 Gr. eine große Hinterziehung vorkommen werde. Abg. v. Thielau entgegnet, warum man dann nicht sogleich sqge, daß das Gesetz die Herrschaft besteuere, man solle gleich aussprechen: „Eine Herrschaft, welche eine Kammer jungfer hält, zahlt 20 Gr." Dann sei es eine Herrschaft steuer, aber man müsse nicht die Sache herumdrehen. Abg. und Secretair Richter antwortet, daß das Gesetz keine Herrschaft besteuere, sondern jede einzelne Person, und bekümmere sich nicht darum, wie die Herrschaft die Dienstper son bezahle. Staatsminister v. Zeschau hält dir Besorgniß deöAbg. v. Thielau für unbegründet, denn in die Kategorie, welche das Gesetz sich hier gedacht habe, würden Wenige gehören. Sei aber eine Person eine eigentliche Kammerjungfer, so werde sie sehr gut bezahlt, und könne wohl die 20 Gr. geben. Demnach wird das Amendement von der Mehrheit (48 Stimmen) nicht angenommen. ' Das 2. Amendement des Abg. v. Thielau, in Bezug auf die Köchinnen, wird nicht unterstützt, worauf Abg. v. Thielau seinen 3. Vorschlag zurücknimmt. Bei den Positionen Dienstmagd, Stubenmagd und Kä- chenmagd finden verschiedene Vorschläge statt, namentlich be antragen Die Abgg. Axt, Becker und Heyn, zu setzen: Dienst-, Lauf- und Aufwartemädchen 4 Gr., Die Abgg. Heyn und Oehlschlegel, bei Haus-, Stuben- und Küchenmagd 4 Gr., Der Abg. Adler bei Küchenmagd 8 Gr. statt 4 Gr. Nach einer kurzen Debatte entschließt sich die Kammer, um
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