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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 171. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Staatsminister v. Zeschau: Wenn man die Pwtocolle der 2. Kammer zur Hand nehme, so gehe daraus hervor, daß der so eben gefaßte Beschluß mit der eigentlichen Absicht der 2. Kam mer übereinstkmmen dürfte, indem jener Vorbehalt mehr die Ver einigung über eine Ansicht, die man gewissermaßen voraussctze, ehe man zu einem speciellen Anträge übergehe, habe sein sollen. Referent tragt hierauf Behufs der Eröffnung der speciel len Berathung den §. 1. vor, derselbe wird einstimmig unverän- chert angenommen. // - Bei §. 2. beschließt man- die verschiedenen Puncte desselben einzeln durchzugehen. R eferent verliest daher Z. 2. Hierzu begutachtet die Deputation: Die sulr^. aufgeführten Grundabgaben auf dem Lande ent halten gegen die bisherigen an 56 Pfennigen vom gangbaren Schock und.47 Quatembern eine Abminderung von 9 Pfennigen vom gangbaren Schock und 7 Quatembern durch den Wegfall der statt der Mahlstcuer bisher erhobenen 3 Pfennigs und 3 Quatem ber und' durch den Erlaß von 6 Pfennigen vom Schock und 4 Quatembern, als der Hälfte des in dem höchsten Decrete vom 25. April d. I., den Zollverein betreffend, gedachten Steuererlas ses für die steuerbaren Landgrundstücke, da das Ergebniß des Er-, trags der neuen indirekten Steuern zuvörderst noch abzuwarten ist, um einen hohem Steuererlaß eintreten zu lassen. ' v. Einskedel: Es sei ohnstreitig sehr zweckmäßig, eine ver änderte Reparation der benannten Abgaben auf die einzelnen Monate des Jahres Zu bewerkstelligen. Zur Zeit hatten gerade in den Monaten Marz und August die bedeutendsten Zahlungen wegen der Landsteuer entrichtet werden müssen, in Monaten, wo der Landmann ohnehin von Geldern sehr entblößt und überdem noch die Personensteuer abzuführen sek. Eine wesentliche Erleich terung werde es daher letzterm verschaffen, wenn vielleicht der Erlaß gerade auf diese Monate gelegt oder sonst eine gleichmäßi- gere Vertheilung angeordnet werden könne. Referent: Schon die frühem Stände hätten eine Abän derung der Eintheilung gewünscht, auch sei dieselbe jetzt um so leichter den Wünschen des Antragstellers gemäß zu bewerkstelligen, da 9 Pfennige wegsielen und 7 Quatember, mithin der Erlaß nur in jene Monate zu bringen wäre. Staatsmim'ster v. Ze sch au: Man möge mit diesem An träge noch anstehen; denn dieser Gegenstand habe bereits Berück sichtigung gefunden und eine andere Reparation sei entworfen worden, welche er noch im Laufe dieser Sitzung der Kammer vor legen werde. So bleibt dieser Gegenstand vor der Hand noch ausgesetzt. Ferner begutachtet die Deputation: Wegen der mll, D. gedachten Accisgrundsteuern bezieht sich die Deputation auf den von ihr wegen des Gesetzentwurfs über die Reform der indirekten Abgaben erstatteten Vortrag, und es erzieht sich, daß auch dann, wenn in Gemäßheit des von der 2. Kammer gefaßten und von der Deputation der verehrten Kam mer in dem gedachten Vortrage zur Annahme empfohlenen Be schlusses, die m den Motiven gedachte Erhöhung der Accisgrund steuern nicht eintritt, die beabsichtigte Verminderung der Grund steuer für die Landgrundstücke gewährt werden kann, da in der ! den Motiven bekgefügten Berechnung V. S. 2ll3. die Accis grundsteuern nur nach der Höhe des bisherigen Ertrags- jedoch mit Berücksichtigung des diesen Grundstücken gleichfalls zu ge- , währenden Steuererlasses mit 24,336 Lhlr. 3 Gr. 2 Pf. aufge- sührt sind, übrigens auch ein Ueberschuß der S.237, veranschlag ten Einnahme gegen die Ausgabe sich ergiebt, welcher nach der dem.vorliegenden Gesetzentwurf sub v. S. 236. angeführten Bi- lance auf 73,719 Lhlr. 2 Gr. 2 Pf. berechnet ist. j Staatsminister v. Zeschau: Da nach dem gestrigen Be- ! schlusse «ine Wiederausziehung der vollen Steuern bei den städti schen Feldgrundstücken nicht stattfinden solle, was durch die , Worte: „jedoch mit Rücksicht auf die unters, enthaltenen Steuer- , sätze" habe Vorbehalten sein sollen , so werde wohl nun auch der Punct N. eine veränderte Fassung erhalten müssen. — Man ist hiermit vollkommen einverstanden. Prinz Johann: Er halte dafür, daß denjenigen städti schen Feldbcfitzern, welche wegen ihres Aufenthalts im Auslände die vollen Schock- und Quatembersteucrn Zu zahlen hatten, der dem Landmanne unter Punct L. zugestan'oene Grundsteucrerlaß gegen die bisherige Erleichterung ebenfalls zu gute gehen müsse. Dieser Ansicht pflichtet man vollkommen bei und ist darüber einer Ueberzeugung, daß bei dem im Puncte L. beregten allgemei nen Vorbehalte nirgends vorgegriffen werde. Man gelangt zu dem Puncte E. Die Deputation begutachtet hierzu: Bei dem Satze snb 6. hat die 2. Kammer nach den Worten „bis durch gesetzliche" hinzuzufügen beschlossen: „noch auf gegen wärtigem Landtag Zu treffende" Bestimmung. Die Deputation findet in der Entwickelung der Motiven zu diesem Zusatze die näm liche Ansicht auch in der 2. Kammer festgehalten, welche die Ma jorität der Deputation in ihrem Vortrag über das neue Grund steuersystem aufgestellt hat, die Ansicht nämlich, daß es ein drin gendes Bedürfnis; sei, sobald, als nur möglich, zu der Ausführung des 39. Z. der Verfaffungsurkunde zu schreiten, und deshalb wur den von einigen Deputationsmitgliedern zwei Vorschläge gethan, um noch vor Ausführung des neuen Grundsteuersystems diesen Zweck zu erreichen. —Allgemein war das Einverständmß, welches in der 1. Kammer zu dem Beschluß führte: „aufVorlegung eines Gesetzes anzutragcn, über die Besteuerung und Entschädigung der bisher Steuerfreien, dergestalt, daß letztere dadurch den bisher Steuerbaren definitiv und zwar bald möglichst und uner wartet der Feststellung des neuen Grundsteuersystems gleichgestellt werden." — Unverkennbar entspricht nun jener be antragte Zusatz der 2. Kammer dem von der 1. Kammer deshalb gemachten Antrag.—Beide Kammern find daher über die Sache vollkommen einverstanden, nur über die Form waltet eine Ver schiedenheit ob. — In dieser Beziehung dürfte es aber doch wohl angemessener sein, diesen Antrag nur in die ständische Schrift auf zunehmen, indem er sich eben als ständischer Antrag zu einer ge setzlichen Bestimmung nicht eignen dürfte, und derselbe in Form eines Zusatzes zu dem Gesetz auch weiter Etwas nicht aussprcchen würde, als den festen Vorsatz, diese Angelegenheit im Laufe dieses Landtags zur Erledigung zu bringen. - ' Referent: Die Deputation habe bereits gestern ausge sprochen, daß cs zuerst die 1. Kammer für nothwendkg zu ers klaren befunden habe, daß die Besteuerung der Steuerfreien nach der Bestimmung des tz. 39. der Verfaffungsurkunde sofort erfolge, cs könne sie also der von dem Abg. Runde in seinem Aufsatze angedmtete Vorwurf nicht treffen; sie fei mit dem neuen dkeßfallsigen Anträge vorangegangen, habe sich auch be eilt, denselben damals sogleich an die 2. Kammer zu bringen, welche wohl nur durch andere dringende Arbeiten abgebalken
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