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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 164. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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bürgern, und daß wir nicht Marchands sind, die damit um gehen, was hem Einen bewilligt worden , »auch dem Ändern zu bewilligen. Das ist eine Herabsetzung, wenn derDeputirte sagt, der hat das bekommen und der Andere das; wir sind Stände in gemeinsamen Interesse, aber nicht hier, um zu mar- chandkren. Mehrere Stimmen verlangen das Wort, um zu sprechen, andere tragen auf Abstimmung an. Referent Axt: Ich wurde zu der Aeußerung durch ein Mit glied der Kammer aufgefordert, welches sagte, daß das Fa- brikwesen vorzüglich begünstigt sei, und ob ich marchandirt habe, überlasse ich dem Ermessen der Kammer. Das Präsidium schreitet hierauf zur Fragestellung und es wird das Drvutationsgutachten unter 3. durch 37 Stimmen verworfen. Ferner hatte 4) die Deputation beantragt: Daß die Kam mer die Vermehrung der Arbeitsschulen, namentlich der Klöp pel-, Nah- und Strohflechtschulen im Erzgebirge und Voigtlande, deren wohlthätiger Einfluß, namentlich zur Ver minderung des Bettelns der Kinder, sich schon, seit Jahren so unverkennbar dargethan hat, bei der höchsten Behörde beantrage. ' Abg. und Secretair Richter: Auch hier müsse die Kam mer die Erklärung geben, es sei bei dem Budget schon Vorsorge getroffen, daß auch hier erhöhte Beiträge gegeben werden, und er bitte über diesen Gegenstand bei Berathung des Bud gets zu sprechen. Die Mitglieder -er Deputation sind damit einverstanden, «nv Nillvrr;er ANM-r vLt. Der zweite Gegenstand de? heutigen Tagesordnung betraf den Bericht der 3. Deputation über die Vorschläge der 1. Depu tation, die Einführung der Handelsgerichtsordnung außerhalb Leipzig in verschiedenen Städten, die nochmalige Revision der erstem und die Entwerfung eines vollständigen Handelsgesetz buchs betreffend. Abg. v. Mayer, als Referent, betritt die Rednerbühne und äußert sich folgendermaßen: Meine Herren! der Gegenstand, über welchen ich die Ehre habe, Ihnen vorzutragen, ist bereits einmal zur Berathung in der Kammer gekommen. Es ist allerdings ein sehr wichtiger Ge genstand; allein der gedruckte Bericht darüber ist in Ihren Hän den, es dürfte daher nicht nöthig sein, denselben wörtlich zu ver lesen; ich werde mich also nur auf einige kurze Nachweisungen beschränken, um die Debatte daran anknüpfen zu können. — Der Gegenstand kam zur Sprache, als der Gesetzentwurf über die Revision und Verbesserung der Leipziger Handelsgerichtsordnung berathen wurde. Es hatte sich dabei in der 1. Deputation die Meinung ausgesprochen, es sei nothwendig, daß im ganzen Lande für den Handel besser gesorgt werde, als bisher, und daß man dieses zu erreichen streben müsse, indem man das summari sche Verfahren, welches bloß für die dem Handelsgerichte'zu Leip zig zugewiesenen Rechtssachen bestanden hat, auch in denen' Städten zur Einführung bringe, in welchen vorzüglich Handels geschäfte betrieben würden. Die Deputation hatte als solche die! Städte Dresden, Chemnitz und Zittau genannt. Ein zweiter i ^ Antrag ging dahin, daß es scheinen wolle, als wenn der ganze Handelsgerichtsproceß, wenn auch die Handelsgerichtsordnung in der Kammer sine Verbesserung erfahren habe, dem Bedürfnisse der Zeit und -em jetzigen Stande der Justizpflege nicht angemes sen sei, und es also wünschenswerth erscheine, ihn nochmals ei ner Revision zu unterwerfen, namentlich auch in Bezug auf die Anwendbarkeit desselben für die bereits genannten Städte. Und endlich hatte die Deputation einen dritten Antrag angeknüpst, der sehr umfassend ist, nämlich es möge Veranstaltung getroffen werden, rhemöglichst ein vollständiges Handelsgesetzbuch zu ent werfen und den Ständen vorzulegen. Die Kammer hat in ihrer 23. öffentlichen Sitzung befun den , daß diese Anträge und Vorschläge zu einer ständischen Pe tition geeignet schienen, und beschlossen, dieselben zur nähern Prüfung an die 3. Deputation abzugeben. Die letztere hat sich diesem Auftrage unterzogen, und das Resultat ihrer Bera thung enthalt der gegenwärtig Ihnen vorliegende Bericht. (Wir geben diesen mehrere der wichtigsten Fragen der Gesetzge bung umfassenden Bericht nachstehend seinem wesentlichen In halte nach.) Betrachtet man den Handel zunächst, wie sich seine Erschei nung im Staatsleben darstellt, so kann es dem unbefangenen Blicke nicht entgehen, daß derselbe einer der vorzüglichsten Trä ger des Bestehens und Wohlbefindens der menschlichen Gesell schaft ist. Er ist es, welcher dem Menschen überall seine Be dürfnisse zuführt, die Glieder der einzelnen Gemeinden, einzelner Staaten, ja die Bewohner der ganzen Erde unter sich in Berüh rung bringt und verbindet. „Somw-r einerseits die Erzeugnisse oer Erve un- die belebte organische Natur aller Zonen dem Men schen zugänglich macht, die Products des Kunftfleißes aller Sta tionen zu einem Gemeingute erhebt, und somit der eigentlichen physischen Lebensnothdurft, wie dem höchsten Luxus, in gleicher Maße dient; so befördert er auch die geistige Cultur und trägt das Wissen und die Erfahrung eines Volkes zu dem andern, da mit eines an dem andern sich aufhelfe und gemeinschaftlich empor strebe zu immer höherer Ausbildung. So erscheint uns der Han del als Welthandel. Aber dieser letztere könnte nicht stattsinden, nicht bestehen, wenn nicht der innere Handel unter den einzelnen Staaten eines Welttheiles und der noch beschränktere unter den verschiedenen Theilen eines Staates, bis auf den Kleinhandel in den Städten und Dörfern herab, den großen Massen fremder Maaren Absatz verschaffte, und dagegen Tausch- und Handels gegenstände eigener Production wiederum dem Welthandel zu führte. Auf dieser Combination beruht das Gedeihen anderer seits von Ackerbau, Künsten und Gewerben, und selbst der Cul- turzustand einer Nation. Sind Welthandel und Kleinhandel- nur verschiedene, unter sich völlig gleiche und unentbehrliche Glieder eines Körpers, so folgt, daß auch beide gleiche Berück sichtigung Seiten des Staates verdienen und bedürfen, weil Eines ohne das Andere nicht denkbar ist, und das Wohl der Staatsangehörigen von dem großen und kleinen Verkehr, den man Handel nennt, wesentlich abhangt. — Es kann daher nur von höchstem Interesse fein, die Beziehung naher zu beleuchten, in welcher der Staat, als gesetzgebende und vollziehende Behörde, zum Handel steht, oder stehen sollte. — Nun aber ist der Han del zuvörderst ein Institut von so eigenthümlich er Natur, und von einer solchen Ausbildungsfähkgkeit, daß die allgemeine Ge setzgebung, wie sie für die andern Classey der Einwohner eines Staates besteht, für den Handelsstand und dessen den Handel betreffenden Lebens- und,Geschäftsverhältnisse nirgends ausrek- chen kann, oft soaar völlia unanwendbar erscheint. Es Kahm
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