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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 176. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 28. December 1833. Rachrichten vom Landtage. -hundert u. sechs und siebenzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 19. Dec. 1833. (Besch lull.) Bcrathung über den Gesetzentwurf, das Untcrsuchungsvcrfahrcn gegen Uebcrtreter der gesetzlichen Vorschriften in Sachen der indirekten Abgaben betreffend. : . - Man geht demnächst sogleich zur speciellen Berathung der einzelnen §c. über. Zu f. 2. hat die Deputation bemerkt: Der von jenseitiger Denudation bei diesem Z. vorgeschlagene und darauf berechnete Zusatz, das einfachere, durch die Verord nung voM 1. Mai 1804 tz. 10. rückfichtlich der Hinterziehung des h'hauffecgcldes begründete Verfahren nicht auszuschließen, ist zwar auf Remonstration des Ree.ierung-'commlffars, daß d'e Aufhebung jener Verordnung beoorstehe, und das in selbiger be zeichnete Verfahren ge^e» das im Gesche ausgesprochene Grund- princip der colle-..ialisckm Zusammensetzung der untern admini strativ-richterlichen Betzöiden verstoße, abgeworfen, dafür aber von jenseitiger Kammer beschlossen worden, den Antrag an die Regierung zu steilen: . . es möge für jetzt die Competenz der Iustizamter in diesen Sachen, wie sie die Verordnung vorn 1. Mai 1804 bezeichne, nicht sofort als aufgehoben angesehen werden." Die Deputation vermag auch diesen Antrag der hohen Kam mer nickt zu empfehlen, indem dieselben Grunde, die dem abge worfenen Zusatze entgegen standen, auch diesem Anträge entgegen stehen würden. Hierzu kommt, daß nach der Versicherung des Herrn Rec.ierungscomw.issars, die in der Verordnung vom 1. Mai 1804 bezeichnete Competenz der Justftämter in Rüg en fa ch en, wegen Hinterziehung der Chausseegeldrr, fast nie zur An wendung gekommen, der Antrag daher schon im Allgemeinen ohne praktischen Nutzen sein wurde. — Da übrigens nach den Er.äuterungen nur eine Zoll - und Stcuerdirection hier in Dres den bestehen wr d, so muß das Wort „Provinzial" in der ersten Zeile des tz. Wegfällen. Secretair v. Zedtwitz: Er trete der diesseitigen Deputa tion völlig bei, da Chausseegelderhinterziehungen, bei welchen den Aemtern überhaupt nur concurrente Gerichtsbarkeit zuge standen , fast niemals an letztere gelangt wären. Kreishauptmann v. Einsiedel: Da ihm feine Stellung genugsam Gelegenheit gegeben habe, dieß genauer zu beobach ten, so könne er versichern, daß ibm in einem Zeiträume von 22 Jahren nur 2 solcher Fälle verkommen seien. Man tritt der Ansicht der Deputation, den von der 2. Kammer beschlossenen Antrag nicht zu stellen, und dem Vor schläge, das Wort: „Provinzial" in Wegfall zu bringen, einstimmig bei. Zu den tztz. 5. 8. 13. und 14. begutachtet dic Deputation: Zu §. 5. Mit den beiden vorgeschlagenen Zusätzen zu a. und 1>. ist die Deputation einverstanden, jedoch des Dafürhaltens,! ! daß mit Rücksicht auf die von den Kammern genehmigte verän derte Fassung des H. 14. des allgemeinen Strafgesetzes wegen in direkter Abgaben, hinter das Wort „Berechtigung" die Worte „bedroht, oder" aufzünehmen sein werden, weil die Andro hung des Verlustes des Gewerbebetriebes ebenfalls nur von dem jenigen Richter ausgehen kann, dem das Recht zusteht, den Ver lust selbst auszusprechen. - Zu tz. 8. Um möglichen Competenzstreiugkmen zwischen den Behörden in dem Falle zu begegnen, wann das tm-mu der Ent deckung des Vergehens und der Ergreifung des Thaters concurri- ren, schien es der Deputation norhwendiq, dem §. eine Bestim mung darüber beizufügen, welches Im um dann praoalire. Sie beantragt daher den Zusatz: „Concurriren diese beiden Gerichtsstände, so ist der des ent deckten Vergehens der pravalirenbe." Zu tztz. 13. und 14. Dem Vorschläge jenseitiger Deputa tion, die Bestimmungen des K. 13. in möglichsten Einklang zu bringen mit Len Bestimmungen des tz. 6. des Gesetzentwurfes, die Verbesserung der Cnminalrechtspflege betreffend, tritt diessei- ttge Deputation in der Erwartung bei, daß die sehr zweckmäßige Vorschrift des tz.O. künftig die Genehmigung der Kammern erhal ten werde. — Die Deputation findet daher gegen die beantragte Einschaltung zu K. 13. und gegen dm Wegfall des Z. 14. nichts zu erinnern. — Dagegen dürften Z. 13. die Worte: „oder in den Ztz. 8.11. uno 12. erwähnten Fallen zuerst entdeckt worden ist," welche jenseitige Deputation mit in Wegfall gebracht sehen will, beizubehallen und an die beantragte Einschaltung anzu knüpfen sein, weil in den Fallen, welche die §§. 8.11. und 12. bezeichnen, das 1'orum des verübten Vergehens nicht eintreten kann, und daher das der Entdeckung nothwendig Platz ergreifen muß. — Der Schluß des K. würde hiernach hinter dem Worte „Steueramt" so lauten: „in dessen Bezirke das Vergehen, welches zur dermaligen Untersuchung Veranlassung gegeben, ver übt, oder in den tzH. 8.11. und 12. erwähnten Fallen zuerst ent deckt worden ist." Die Kammer genehmigt das zu den vorstehenden tztz. abge gebene Gutachten der Deputation einstimmig in allen sei nen Punccen. tztz. 17. und 18. des Deputationsgutachtens lauten: Zu tz. 17. Die jenseits vortzeschlagene. Weglassung der Wortraufderzweiten Zeile: „und m die Kategorie der Verbre chen gehören" scheint eben so angemessen, als der S. 544. bean tragte Zusatz zu diesem §. — Es versteht sich dabei von selbst, daß der Zmatz die Verpflichtung der Justizbehörde,. für Herbei schaffung der Beweismittel zu Ü-eberfühnmg des Angeschuldigten selbst möglichst besorgt zu sein, nicht ausschließt.' Zu tz. 18. Dieselben Gründe sprechen für die beantragte Einschaltung der Worte: „Vergehen oder" und der am Schlüffe des Z. vvrgeschlagene Zusatz, in so fern er die H. 13. bei eintreten der Concurrenz mehrer Vergehungen für die Administrativbehör- den gegebene Eompetenznvrm auch als Norm für das Unttrfu- chungsverfahren der Justizbehörden feststellt, ist nur zu- em pfehlen. Secr. v. Zedtwitz: Die Überschrift des tz. 18. im Gt-
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