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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 3. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und sechste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 28. August 1833. (Beschluß.) Schluß der Berathung über die Eingabe der GemcmbeDornhennersdorf. Bcrathung über dm Bericht der 1, Deputation, das Decret, die Erleichte rung der Modifikation der Lehne und einige auf das Lehnrccht sich beziehende Bestimmungen betreff. §Z. 1—7. Man gelangt nun zu No. H., die Beschwerde der Gemeinde Dornhennersdorf betreffend. Dieselbe hat folgende Gegenstände: die bei Einkaufung eines Grundstücks von der Kaufsumme an die Herrschaft zu entrichtenden Abzugs- oder Lehnsgelder, welche von 100 Thlrn. — - — - oder 128-4 böhmischen Schocken, das böhmische Schock zu 1 gr. — 5 Thlr. 9 gr. — betragen. v. daß die Commune oder einzelne Glieder derselben durch die vielen eingezogenen Bauergüter mit mancherlei Beschwerungen belastet seien; 6. daß die dortige obere Gemeinde bei Taufen, Trauungen und Begräbnissen die Stolgebühren auch an die katholische Geist lichkeit in Seitcndorf, mithin doppelt entrichten müsse, und 0. die Ablösung der Frohndienste, und insbesondere die Ermäßigung des Ablösungsquantums. Die drei erster» Puncte enthalten, wie sofort erhellet, ganz specielle, örtliche Beschwerden, und unterliegen daher dem Z. 111. der Verfassungsurkunde, erscheinen aber eben darum, und weil die Beschwerdeführer bei keinem derselben nachgewiesen, daß sie seinethalber den in jenem Z. bezeichneten Weg zurückgelegt haben, der Form nach als unzulassig.— Der vierte Punct hingegen unter D. betrifft allerdings eine allgemeine Angelegenheit, dieselbe, welche schon oben, bei der Beschwerde der Gemeinde Langenleuba, unter 1.3., besprochen worden ist—r die Frohnablösung. Auch die Gemeinde Dornhennersdorf beklagt sich nämlich über die große Menge und Mannigfaltigkeit der von ihr abzulösenden Frohnen, uud glaubt, daß darum die Ablösung den meisten Gemeindemit gliedern unmöglich fallen werde. Sie schlägt aber, um solche möglich zu machen, ein anderes Mittel vor, als die Gemeinde Langenleuba, nämlich: daß, wenn es möglich wäre, der Staat einen Theil der zu ent richtenden Ablösungsgelder übernehmen möchte. Die Deputation hält aber die Gründe, welche, ihrer oben ausgesprochenen Meinung nach, dem vorerwähnten Anträge der Gemeinde Langenleuba entgegenstehen, für anwendbar auch auf das so eben vorgetragene Gesuch der Gemeinde Dornhennersdorf, welchem überdies noch das Bedenken entgegenstehen würde, daß zu den Geldmitteln, welche zu Deckung "des, dem Vorschläge nach, von dem Staate zu übernehmenden Theiles der Ablösungs summen erforderlich sein würden, nicht nur diejenigen Staats bürger, welche die Frohnverhältnisse gar nicht, oder doch nur auf sehr entfernte Weise berühren, sondern auch die Berechtigten, welche ohnehin vom Staate durch das Gesetz zur Aufgabe ihrer Berechtigung gegen eine möglichst gering gestellte Entschädigung genöthigt werden, ja sogar die Verpflichteten selbst, noch mit bei tragen müßten. — Aus den hier dargelegten Gründen geht nun die gutachtliche Ansicht der Deputation hinsichtlich der vorliegen den beiden Eingaben dahin: daß zu I. auf die Anträge der Gemeinde Langenleuba unter 1.2.3. und 5. nicht weiter einzugehen, die unter 4. a. und b. hingegen an die dritte Deputation, und zwar der erstere zu näherer Prü fung und Abgabe ihres Gutachtens, ob deshalb ein Antrag an die Regierung zu stellen sein dürfte, der andere zur Berücksich tigung bei der ihr schon vorliegenden Petition verwandten In halts zu überweisen, zu II. aber die Gemeinde Dornhennersdorf mit ihren An trägen unter L. und 6. mit Beziehung auf §. 111. der Ver fassungsurkunde durch die vierte Deputation abzuweisen, und derselben dabei mit zu erkennen zu geben sei, wie die Kammer auch den Antrag unter O. zur Befürwortung nicht geeignet be funden habe. v. Großmann: In formeller Hinsicht stimme er dem De putationsgutachten bei, nicht aber in materieller, da es ihn sehr wundern müsse, daß die Stolgebühren noch von den protestanti schen Gemeinden an die katholischen Geistlichen entrichtet wer den sollten, und dieß doch von Seiten letzterer an die Protestan ten nicht mehr der Fall sei. Wo bleibe da die im Posener Frieden ausgesprochene Parität beider Kirchen? er involvire doch für die Katholiken dieselbe Pflicht, die von Seiten der protestantischen Kirche gegen sie unausgesetzt erfüllt worden sei. — Seeretair Hartz bemerkt dagegen, das hier in Frage befan gene Verhältniß sei sowohl durch ältere als neuere Gesetze bestä tigt, sonach nicht abzuändern. Der Präsident macht darauf aufmerksam, wie in der Oberlausitz auch Katholiken an protestantische Pfarrer Stolge bühren zu entrichten hätten, wenn die Einpfarrung ihrer Güter keinem Zweifel unterliege. Seeretair v. Zedtwitz: Da die Deputation mit Bezie hung auf §. 111. der Verfassungsurkunde die Beschwerde abzu weisen Grund genug habe, könne diesem nichts mehr entgegen stehen. v. Großmann: Aus Ehrfurcht für die Constitution, die mir heilig ist, erachte ich mein Bedenken für erledigt; ich wollte nur die Kammer auf einen Gegenstand aufmerksam gemacht ha ben , der in staatsrechtlicher Hinsicht ihre Berücksichtigung ver langt, weil Gegenseitigkeit die Basis der Gerechtigkeit ist. Nach dem Anträge der Deputation ist man damit einver standen, daß nur die von der Gemeinde Langenleuba eings- reichte Beschwerde nebstdem die Verhandlung über selbige betref fenden Protokolle an die 2. Kammer abgegeben, auch Bescheidun gen vom Präsidio an beide Gemeinden erlassen werden sollen. - Man gelangt nun zum zweiten Gegenstände der heuti gen Tagesordnung. Er enthält den Bericht der 1. Deputation der 1. Kammer über das allerhöchste Decret, die Erleichterung
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