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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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-IF 174. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 28. Septemchex 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 19. September 1833. ' (Beschluß.) b Fortsetzung der Berathung über ein neues Grunbfteucrsystem. Amtshauptmann v, Wel ck: Er glaube, daß die Deputa- tion bei dem allerbesten Willen und der außerordentlichen Gründ lichkeit, die sie bereits an den Tag gelegt, nicht im Stande sein werde- ein zuverlässiges Resultat mit möglichster Ersparung an Zeit und Kosten zu erlangen! "Die diesseitige Deputation habe mitRecht die Zuverlässigkeit an die Spitze gestellt, und für letztere genüge die Messung mit der Kette nicht, bei deren Anwendung es sich gar leicht später finden könne, daß die ganze Arbeit ver geblich gewesen. Hierzu komme, daß die bereits bei den vermes senen Probequadratmeilen gemachte Erfahrung bewährt habe, wie sehr die gewählte Art der Vermessung bei der Dienstablösung und sonst von Nutzen gewesen sei. Er müsse sich deshalb für den Gebrauch der Mensel erklären, auch die erste Methode der zweiten vorziehen,-da die Triangelirung, wenn sie auch einen Zeitraum von I bis 2 Jahren erfordere, doch die Arbeit wesentlich erleich tere, in ihrem Fortgänge abkürze und die Prüfung der Richtigkeit ermögliche. Uebrigens könne die Arbeit vielleicht durch Zuzie hung von Mitrtairs und Forstbedienten befördert werden, wenn auch dadurch eine wesentliche Ersparniß nicht zu erreichen sei, da der Verdienst eines Geodäten nur zu 100 bis ZOOTHlrn. ange schlagen worden. Wenn übrigens die Deputation der 2. Kam mer die möglichste Beschleunigung anempfehle, so scheine es ihm doch noch zweckdienlicher, man behylte sich die Wahrheit vor, als daß man vielleicht heute oder morgen eine Unwahrheit zu Tage befördere. - Was die vom Secretair Hartz gewünschte Auskunft an langt, so bemerkt Referent, Bürgermeister R e i ch e - E i sc n st u ck: Es lasse sich nicht berechnen, wie weit diese gehen könnten, weil ja eben es an aller Controle mangle, wenn man dazu nicht, so weit von ganzen Amtsbezirken die Rede sei, die in der Militaircharte eingetragenen Grenzen dieser letztem, so weit sie nach S. 90, des Deputations berichts vorhanden, oder in deren Ermangelung die eingezeichne ten Grenzen der Kreise und resp. der Oberlausitz benutzen wolle, um den innerhalb dieser Grenzen enthaltenen Flächeninhalt en blvo zu berechnen. Wenn sich Unrichtigkeiten bei jener Methode vorfanden, sei man genöthigt, zu einer nochmaligen Vermessung zu schreiten, -darin liege die einzige Controle. — Z. 39. der Der- faffungsurkünde verlange ein möglich st richtiges Verhält- niß, welches nicht auf hem von Mittelstadt bezeichnetem Wege, sondern von dem der Deputation erreicht werde. Der Steuerpflich tige bei Adorf und der bei Zittau, der bei Wurzen und der bei Wieseflthal müßte gleich überzeugt sein, daß Alles in derOrdnung gehe und keine Hinterziehungen statt finden könnten. Niemand könne mehr wie er Ersparnisse wünschen, Ein geehrtes Mitglied habe neulich selbst den Grundsatz ausgesprochen: Das Wohlfeilste sei nicht immer das Beste, und er erlaube sich, ihn daran zu erin nern. Wolle man etwas Besseres als das Bisherige, so dürfe ! man auch nicht in den alten Fehler der Unzuverlässigkeit verfallen,! und wenn die Kette bisher bei Vermessungen zu Privatzwecken genügt habe, so sei hier von einem hohem Zwecke die Rede, der alle Staatsbürger betreffe, und von einer Vermessung, die in ihrer Ausdehnung Niemand durch Augenschein prüfen könne. v. Polenz laßt sich also vernehmen: Zunächst ist zwar nur von dem Theile des Gutachtens die Rede, welcher von der Ver messung handelt, jedoch ist die Frage, ob die kostbare Vermes sungsart anzuwenden? wiederum von der Vorfrage abhängig, ob überhaupt ein neues Grundsteuersystem nothwendig'und un erläßlich sei? Insofern als man nur die geringen Steuern des Einen, und die höhern eines Andern ausgleichen will, scheint es weder nöthig, noch von der Gerechtigkeit geboten; denn der Erstere hat durch eine höhere, der Letztere durch eine niedere Kaufsumme die Diffe renz ausgeglichen, indem kein Gmndeigmthümer, bei der weit über ein Menschenalter hinausreicbsnden Stetigkeit der Grund abgaben in Sachsen, existiren kann, welcher bei Acquisition seines Eigenthums die Reallasten nicht hätte bemessen, und in Anschlag bringen können, Die Ausmittelung eines möglichst gleichen Grundsteuerfußes- halte ich jedoch deshalb für nützlich, weil in Zeiten der Noch, wo diese Steuer als das Sicherste einer Erhöhung unterliegen kann, auch für diese Erhöhung sogleich der richtige Maßstab vorliegt. Zur Ermittelung eines möglichst richtigen Verhältnisses werden aber nur die auf wissenschaftlichen Grundlagen ruhenden Vorarbeiten führen; und Diejenigen, welche künftig mehr als bisher leisten müssen, — welches nicht allein die Rittergutsbe sitzer, sondern ebenfalls die ungleich besteuerten RusticMen betrifft — haben ein Recht zu fordern, daß man die vorhandenen wis senschaftlichen Hilfsmittel anwende, um darzuthun, die ihnen künftig aufzuerlegende Steuerquote sei die verhästflißmäßig richtige. Dieß war die Ursache, weshalb ich mich als Mitglied der Deputation, sowie anjetzt für die Vermessung mit dem Tische, nach vorhergegangener trigonometrischen Netzlegung, ausspreche. Insofern die hohe Kammer aber die Entscheidung, ob die trigo nometrischen Feststellungen stattsinden sollen ? in die Hände der Staatsregierung legen will, bin ich auch hiermit einverstanden. Obristlkeutenant v. Welck: Der Gegenstand, womit sich
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