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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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180. Außerordentliche Beilage zur -Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den S. Lctober 18SS. Nachrichten vom Landtage. Hundert und fünf u. zwanzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 26. Sept. 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über ein neues.Grundsteuersystem. Staatsmknister v. Ze sch au: Er verkenne keineswegs die Nothwendigkeit, von Zeit zu Zeit Revisionen in den Städten emtreten zu lassen, und zwar höchstens von 10 zu 10 Jahren; sie aber nach jeder Finanzperiode emtreten zu lassen, sei ganz zu wrderrathcn, da die Grundsteuer so sehr als möglich stabil sein müsse, und außerdem zugleich der Werth der Grundstücke unsicher gemacht werde. Jener Zeitraum werde übrigens voll kommen genügen, da vorübergehende Verhältnisse, wodurch der S Methertrag vermindert werde, z. B. durch Garnisonenwechsel u. dergl-, eher durch einen temporären Erlaß, als durch eine völlig neue Abschätzung einige Berücksichtigung verdienen würden. v. Deutrich: Es sei in der Sache einerlei, ob man durch Moderationen oder durch Revisionen nachhelfe, auch sei es hin reichend, wenn nur bei besondern Verhältnissen auch am Schlüsse jeder Finanzperiode oder höchstens aller 5 Jahre die Revisionen einträten. Wie er bereits bemerkt habe, finde in Oesterreich in den Städten, wo nach Miethzins abgeschätzt worden, wenn in 1 Jahre nicht vermiethet worden sei, ein Steuererlaß statt. ' Secr. Hartz: In Bezug auf den Wehner'schen Vorschlag .wolle er noch erinnern, daß Revisionen überhaupt nicht ohne besondere Ursache, sondern nur dann vorzunchmen seien, wenn am Schlüsse einer Finanzperiode eine Stadt oder ein Indivi duum selbst wegen veränderter Umstande darauf antrage, oder wenn die Regierung solches aus gleichem Grunde für nöthig erachte. Referent, Bürgermeister. Reiche-Eisenstuck äußert wegen der Revisionen: Er müsse sich gegen die Vervielfältigung der Revisionen ausdrücklich erklären. Wer die für die Ge meinden damit verbundenen Beschwerden kenne, werde gewiß . deren Beschränkung auf das Möglichste wünschen. Eben das Stabile hes vorgeschlagenen Systems sei dessen Lichtseite, und daß die Revisionen dadurch so beschränkt würden. Bürgermeister Ritterstädt: Er enthalte sich im Allge meinen von der Nothwendigkeit einer Besteuerung der Gebäude zu sprechen, halte aber hierin den von Blochmann vorgezeichneten Maßstab keineswegs für anwendbar. Man müsse vor Allem nicht städtische und ländliche, sondern bewohnbare und unbe wohnbare Gebqude von einander scheiden. Die bewohnbaren Gebäude, auf dem Lande oder in der Stadt, möge man nach ihrem wahren Miethertrage abschätzen, der doch leicht zu ermit ¬ teln sein dürfte. Ohnehin müsse ja ein Jeder, der sein eigenes Haus bewohne, dasselbe versteuern, er möge es nun vermiethet haben oder nicht. Die Fabrikgebäude aber und die zu landwirth- schastlichem Gebrauche bestimmten seien nach seiner Ansicht ganz gleich abzuschätzcn, denn sie seien nur Mittel zum Zwecke. Wenn man ihm einwende, daß zu den Wirthschaftsgebäuden gehörige Felder und Wiesen schon besteuert seien, so müsse er darauf auf merksam machen, daß ja Gleiches auch bei den in den Fabrikge bäuden betriebenen Gewerben der Fall sei. Die Besteuerung werde hier vielleicht am besten bloß nach Maßgabe des Areals er folgen können. Dasselbe werde auch auf alle zu öffentlichen Zwe cken bestimmte Gebäude anwendbar sein. Fürst v. Schön b.urg: Wenn der geehrte Sprecher auch die bewohnbaren Hauser auf den Dörfern nach dem Miethwer- the abgeschätzt wissen wollte, so erinnere er dagegen, daß sich auf dem Lande meist gar keine Gelegenheit zum Vermiethen dar biete, man demnach auch, um nicht ungerecht zu handeln, da keine Grund-, sondern nur eine Miethzinssteuer würde verlan gen können, d. h. eine solche, die nur von dem wirklich einge henden Miethzinse entrichtet werde. Bürgermeister Ritterstädt entgegnet, daß auf den Dörfern der zu ermittelnde geringe Preis den Mangel an Concurrenz ersetzen und so die besorgte Ungleichheit verhindern werde.' Amtshauptmann v. Welck äußert: Ein Hauptbedenken gegen das Blochmann'sche System scheine sich darauf zu bezie hen, daß man besorge, die Grundsteuer mit einer Gewerbsteuer zu vermischen. Auch er theile dieses Bedenken, da eine Grund steuer so viel als möglich rein dastehen müsse. Beide Ge genstände möge man daher, größerer Einfachheit wegen, von einander trennen, und schlage er zu dem Ende vor, blos das Areal der Häuser mit einer Grundsteuer zu vernehmen, den dadurch entstehenden Ausfall aber durch eine Miethsteuer oder ähnliche Abgabe der städtischen Grundstücke zu ersetzen. Die Besteuerung der ländlichen Gebäude hingegen halte er für unnö- thig, da sie blos Mittel zum Zwecke seien. Während der Sitzung waren zwei Anträge eingegangen, welche die Mitglieder v. Minkwitz und v. Crusius zu Verfassern hatten. Referent trägt zuvörderst den v. Minkwitzischen vor, wie folgt: Die,im Deputatkonsberichte vorgeschlagene Fenstertaxe hat auf dem platten Lande nach ihrer Eintheilung in heizbare und nicht heizbare Räume sehr viel Unsicheres, indem ein heizbarer Raum sehr leicht in einen unheizbaren und so umgekehrt verwandelt wer den kann. Ferner scheint mir diese Laxe leicht dem Baugewerbe
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