Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 128. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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sicheres Kennzeichen, daßderCulminationspunctda sei, und ein Rückschritt in der Cultür anhebe, — daß die Söhne dessen nicht Mehr werts» wären, was einst den Vätern als das goldene Vließ erschien, nämlich, wenn schon unter Befolgung des Raths und der Leitung treuer Lehrer, doch ohne organisches Leitseil, den rech ten Weg zum Bessern und Hohem in Erprobung eigener Kraft zu finden. So empfehle ich denn Ihrer hell sehenden Umsicht und ihrer großmüthigen Unterstützung das Wohl meiner Universität. Groß sind ihre Bedürfnisse, soll sie nach allen Richtungen hin -en wissenschaftlichen Anforderungen unserer Zeit ganz entspre chen, insbesondere wieder in Beziehung auf diejenigen Wissen schaften, die ohne umfassende Anstalten, Sammlungen und Lehr mittel ruhmwürdig sich nicht entfalten können. Selbst viele Lehrer bedürfen noch unerläßlich erhöhter Besoldungen. Der Männer von gründlicher Gelehrsamkeit und geistiger Kraft sind noch immer nicht allzu viele; sie sind überall gesucht, gehen ihren eigenen Weg und nehmen dabei auch ihrer Seits volle Freiheit ohne Leitseil in Anspruch. Was die Gewohnheit von Jahrhunderten volksthümlich ge macht und zum Rechtszustande erhoben hat — was für Viele in der Meinung einen hohen Werth behauptet, es muß weichen und aufgegeben werden, wenn das Wohl des Staates, die Gleichheit vor dem Gesetze es erfordert. Willig bringt dann jeder Verstän dige das Opfer, er überzeugt sich von der Nothwendigkeit. Will- kühr ohne Nothwendigkeit gewinnt nicht die Ueberzeugung, son dern erweckt Mißmuts» und Unzufriedenheit, wo aber diese herr schen, da ist die schaffende Kraft gelähmt und das Werk kann nicht gedeihen. Für mich selbst und meine Persönlichkeit habe ich keinen irdi schen Wunsch und keine Bitte als die, daß die freie köstliche Gabe Ihres Wohlwollens mir bleibe; dankbar empfing ich sie, dankbar bewahre ich sie; möge auch mein Nachfolger ihrer sich erfreuen. Das letzte Wort, welches gewiß, wenn alle übrige Worte meines Abschieds längst verklungen sind, immer von neuem in Ihrer Aller Brust wieder tönen wird, sei das Wort: Gott segne den König und das Vaterland, er segne die Bemühungen seiner und des Volks Vertreter. Der Präsident nimmt das Wort zur Erwiederung und spricht: Je höher das Ziel gesteckt ist, was wir erreichen sollen, und je schwieriger die Bahn ist, welche wir zu durchlaufen haben, desto schmerzlicher ist es uns, Sie, Verehrtester, aus unserer Mitte scheiden zu sehen; Sie, von dem wir bei unserm schweren Geschäfte uns noch lange kräftig unterstützt zu sehen gewünscht hätten. Wenn ich indeß einen Blick bei dieser Trennung in die Vergangenheit werfe, und hier so manches Gute für das Vater land aus unserm vereinigten Wirken hervorgehen sah, so belebt mich die frohe Hoffnung, daß auch die Zukunft nicht ohne geseg nete Früchte in dieser Hinsicht bleiben, und bei unserm fortgesetz ten einmüthigen Streben darnach sich das schöne Ziel der immer bessern und heilbringender» Vaterlandsverfassung zu unserer aller Beruhigung nähern werde. Und sollte auch das begonnene große Werk nur langsam vorwärts schreiten, so wird es nur um so sicherer gedeihen : denn das ausgestreute Samenkorn muß erst keimen und wachsen, ehe es Früchte tragen kann. Möge sich daher ! auch das Volk davon überzeugen, daß Früchte guter Art nur nach und nach zur völligen Reife gelangen können. Wir hoffen hierbei vertrauungsvoll auf den Beistand der hohen Regierung, die ihn uns auch fernerhin, wie bisher, nicht versagen wird. — Indeß zurückkehrend auf das, was mir zunächst vorliegt, so mögen Sie, Verehrtester, überzeugt sein, daß wir den treuen Freund, d en guten Klien — wie wir ihn zu nennen gewohnt waren — nie vergessen werden. Und ich versichere, daß das, was ich so eben gesagt, nicht bloß meine, sondern die Sprache der ganzen Kam mer ist. Sie kehren jetzt zurück zu den Ihrigen und zu Ihrem frühem Wirkungskreise, wo man Ihre Gegenwart mit eben der Sehnsucht erwartet, als wir Sie mit innigem Bedauern von uns scheiden sehen. Sollte es das Schicksal fordern, daß das Ende der gegenwärtigen Ständeversammlung uns noch lange entfernt bleibt, so wird es uns freuen, Sie vielleicht wieder in unserer Mitt zu sehen. Wir gedenken Alle Ihrer, so schließen denn auch Sie uns in ihr freundliches Andenken! Derjenige Gegenstand, welcher zuvörderst zur Berathung gezogen wird, ist der Vortrag über diejenigen Differenzpuncte, welche bei Gelegenheit des Gesetzentwurfes über Publikation der Gesetze und Verordnungen zwischen beiden Kammern entstanden sind, und wegen deren die Deputationen beider Kammem zu sammengetreten und ihr Gutachten entworfen hatten. Bürgermeister Wehner als Referent trägt Folgendes vor: Von Seiten Einer hohen Staatsregierung wurde den ver sammelten Ständen der Entwurf eines Gesetzes, die Bekannt machung der Gesetze und Verordnung betreffend, zur gutachtli chen Erklärung vorgelegt, und es ist solcher in beiden Kammern berathen worden, wobei in einigen einzelnen Punkten verschie dene Meinungen hervorgetreten waren. , Uin die Beseitigung der verschiedenen Ansichten der Kam mern vorzubereiten, so ist darüber nach §. 129. der Landtagsord- nung in gemeinschaftlicher Deputation berathen, und nur der Auftrag ertheilt worden, Einer hohen Kammer mit Angabe der Gegenstände, welche die Meinungsverschiedenheit veranlaßt ha ben, das Resultat der erwähnten Berathung zur weiteren Be- schlußnahme vorzutragen. Referent bemerkt demnächst, daß es drei Puncte seien, bei denen eine Verschiedenheit der Ansichten obwalte. Es hatte nämlich 1) bei tz. 5., welcher unter andern die Bestimmung ent halt , daß sich nach Ablauf einer gewissen Zeit von Versendung der Gesetzblätter an Niemand mehr mit der Unbekanntschaft mit einem Gesetze entschuldigen könne, die erste Kammer einen Zusatz gewünscht, nach welchem es nachgelassen bleiben sollte, zu erweisen, daß es Jemanden ohne seine Schuld unmöglich ge wesen, sich mit dem Inhalte des übertretenen Gesetzes bekannt, zu machen. Dieß hat indessen die Zustimmung der 2. Kammer nicht gefunden und es ist von der vereinigten Deputation vorgv- schlagen worden, nicht nur den von der 1. Kammer gewünsch- ten Zusatz, sondern auch den zweiten Satz des tz. im Gesetz'ent- würfe selbst: „Niemand kann sich," rc. wegzulassen, dagegen aber den Schluß des Z. so zu fassen: „und es soll mit Anfang des fünfzehnten Tages von dem solchergestalt bemerkten Tage an, dieser nicht mit gerechnet, jedesmal in dem Stücke des Ge-
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