Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
186. Außerordentliche Mrilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 12. October 1863. Nachrichten vom Landtage. Hundert und siebenzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 1. October 1833. (Fortsetzung.) Fortsetzung der Beratung über den Bericht der 4. Deputation, die Umde ckung eines Strohdaches betreffend. — Fortsetzung der speciellen Beratung , über dmWesetzentwurf, die Verhältnisse der Civilstaatsdiener bctr. W.7.—9. Abg. EisenstuckrJch kann auch nur dem beipflichtrn, was der Abg. Haußner gesagt hat. Es liegt kein Grund vor, warum dieses Gesuch ein anderes Schicksal haben soll, als an dere Gesuche, und das, was dafür gesagt worden ist, gibt gar keinen Beweis, warum hier eine Ausnahme denkbar sei. War um auch? Ach begreife nicht- warum das Berücksichtigung verdient, wenn einer gegen das Gesetz handelt; und nun soll er von dem Gesetz dispensirt werden? In der Nähe des Baues > sind Ziegel gut und zu billigen Preisen zu haben, und wenn der Bauende dennoch ein Strohdach aufkgte, so geschah es in Hohn des Gesetzes, und die Kammer darf nicht dulden, daß ein Ge setze er höhnt werde, und sie darf demnach dieses Gesuch nicht unterstützen. Ach kenne die Rede wohl: aus dem Einrei- ßen wird doch nichts. Der Petent hat angeführt, daß das Holz zu. schwach sei; das ist seine Schuld , warum hat er kein stärkeres Holz genommen; wenn wir das weiter treiben wollen, werden wir 200 und mehr solche Falle bekommen. Er hat gesagt, er habe eine arme Familie beherbergen wollen — elender Ausweg! Da fallt mir immer Crispinus ein, der das Leder stahl, mm den Armen Schuhe daraus zu machen. Es ist erwähnt worden, das Gesetz sei nur mit einer geringen Majo rität beschlossen worden; das ist gleich, Kammerbeschluß ist Kammerbeschluß, mag er durch größere oder geringere Majori tät hervorgegangcn sein, und die Meinung der Kammer ist die, welche durch die Majorität in der Kammer dmchgegangen ist. So muß ich auch dem beistimmen, was die Ahgg. Runde und Sachße berührt haben, und es kann dieser Petition keine Folge gegeben werden. Der Supplicant hat im Frühjahr gewußt, daß er Unrecht hatte, er hat demnach vom Frühjahr bis zum Herbst Gelegenheit gehabt, sich an das Ministerium zu wenden, und hat es nicht gethan. Warum soll da Willkühr statt finden? Uebrigeüs ist die Abgabe entweder erfolglos, warum soll es dann geschehen? oder ist sie es nicht, soll die Kammer gleichsam eine Empfehlung aussprechen, so muß ich darauf aufmerksam ma chen, daß eine solche Empfehlung wohl nicht ausgesprochen wer den kann; denn es ist doch nicht zu verkennen, daß das. Verhöh nen des Gesetzes keinen Beifall verdient. Ferner scheint mir eine solche Ausrede durch Aufnahme einer armen Familie nicht begründet zu sein. Es wird Niemand ein Haus bauert, um eine solche Familie aufzunehmen. Noch weniger scheint begrün det, daß er ein Ziegeldach zu bauen nicht auf sich nehmen könne. Ich finde es immer bedenklich, daß die Kammer hier von dem abweiche, was der Verfassungsurkunde und der Landtagsord nung gemäß ist. Abg. Richter (aus Lengefeld) stimmt dem Äbg. Haußner bei; und es bemerkt auch v. Klien: Die Gründe für die Abweisung des Petenten erscheinen auch mir überwiegend, obwohl ich demselben, da mög lich, gern geholfen sehen möchte. Allein praktisch betrachtet, wird ihm durch keine Maßregel von Seiten der Kammer prospicirt werden können. Der heutige Lag ist zur Execution bestimmt; vielleicht wird sie vollzogen, wahrend wir hier debattiren. Glaubt der Mann durchzukommen, so bleibt ihm gar nichts weiter üb rig, als gegen die Execution zu appelliren, denn ist das Dach, inNachgehung der hohem Anordnung, eingeriffm, dann Hilst eine mildere Verfügung nichts mehr. Die Sache wird auch auf diese Meise viel einfacher erlediget, indem sie der jullax n cpw mittelst Berichtserstattung im geordneten Gange zur hohen Be hörde bringt und diese nun, nach Befinden, zu Gunsten des Appellanten verfügen kann, ir ährend, nach dem Vorschläge, die Sache einen doppelten Weg, erst von oben herunter und dann wieder von unten herauf, gehen müßte. Abg. v. Lhielau: Ich habe blos das vertheidigt, was die Deputation bei ihrem Anträge geleitet hat. Man sagte, in H o h n des Gesetzes sei es geschehen. Dieß ist wirklich schön gesagt, läßt sich aber wohl etwas anders denken. Es läßt sich leicht vorschreiben , wenn aber der Arme ein Haus bauen soll, das einen großem Aufwand erfordert, als er Vermögen hat, so kann man leicht sagen: in Hohn des Gesetzes. Fernerwurdegesagt, es sei nicht denkbar, daß ein Haus gebaut werde, welches für eine Ziegelbedachung zu schwach sei, so könnte man sich davon wohl überzeugen, daß es solche Hauser in Menge gebe. Das in Frage stehende Haus ist aufgeführt von altem Material; der ganze Zweck wäre verloren gegangen, wenn der Mann das alte Material nicht hätte benutzen können. Daß aber von Verletzung eines solchen Gesetzes keine Rede sei, ist klar und alle Argumente, welche dagegen aufgeführt wurden, sind eben so gehaltlos, als man findet, daß die Deputation ihre Gründe gehaltlos aufge stellt hat. Wenn der Obrigkeit Macht gegeben ist, von dem Gesetze Ausnahmen zu machen, so hängt es von der Kammer ab, ob sie eine solche Ausnahme begutachten will. Abg. v. Mayer: Dem von der Deputation beantragten Vorschläge muß ich beistimmen. Es sind allerdings Falle vor gekommen, haß bereits Sachen zur Kenntnißnahme der Regie rung abgegebm wurden, welche noch nicht bis zum betreffenden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder