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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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mev gemeint, auf Vorlegung eines Gesetzes über die Besteurung und Entschädigung der bisher Steuerfreien, dergestalt, daß Letztere dadurch den bisher Steuerbaren definitiv, und zwar so bald als möglich und unerwartet der Feststellung eines neuen Grundsteuersystems gleichgestellt werden, anzutragen? Da diese Frage einstimmig bejahet wird, erledigt sich zugleich ein weiteres Eingehen auf die Vorschläge. Referent kann nunmehr den letzten Theil des Deputations berichts vortragen. Er lautet:. Wenn ferner im Decret eines, bei den vorläufigen Erwä gungen unter andern, als besonders beachtungswerth dargestell- len Vorschlags: „daß, zunächst bei den Städten, der Betrag der auf selbigen hastenden Grundsteuern quotisirt, die Aufbringung der Quote aber jeder Commun unter sich nach Art und Weise einer, von sämmtlichen Einwohnern zu erhebenden Einkommensteuer, nachgelassen werden möge," gedacht wird, so hat doch die Deputation auf dessen Begutach tung deshalb nicht eingehcn können, weil, wie im Decrete selbst angcdeutet worden ist, es zunächst darauf ankommen wird, ob der Antrag der Deputation wegen Fortsetzung des'Vermessungs und Abschatzungsgeschäfts die Genehmigung der Kammer erhalt oder nicht, und sodann erst weitere Mittheilungen der Regierung zu erwarten sein dürsten. — Wenn ferner die m dem Decret be rührten Verhältnisse der Oberlausitz, den alten Erblandm gegen über, sich erst durch die Verhandlungen gestalten können, welche über den mit der Oberlausitz abgeschlossenen Vertrag in der Kammer stattfinden werden, so hat sich auch in dieser Beziehung die Deputation außer Stand gesehen, sich über diesen Gegen stand naher auszulassen, erkennt jedoch auch in den diesfalls ob waltenden Verhältnissen einen neuen Beweis, daß die Durch führung eines, alle Landestheile gleichbetreffenden, Grundsteuerfystems unentbehrlich und unbedingt notbwendig fei. — Demgemäß kann sich nur die Deputa tion zu dem Antrag bewogen finden, daß zuvörderst mit der möglichsten, durch die Dringlichkeit der damit verknüpften, so wich tigen Maßregeln, gebotenen Beschleunigung die Vermessung und Abschätzung des Landes in der unter I. undL. beantragten Maße beschlos sen, und die nöthigen Einleitungen dazu, nach erfolgter König!. Genehmigung unverzüglich getroffen, auch auf die nächste Bewilligungs zeit alljährlich eine Summe von 50,000 Lhlr. zu Ausführung dieses Geschäfts auf künftige Be rechnung aus der Staatskasse bewilligt, und außerdem, wenn das Geschäft im laufenden Jahre noch begin nen sollte, die Verwaltungsbehörde ermächtigt werde, aus den Kassenbeftänden bis auf eine Summe von 25,000 Lhlr. das Bedürfmß zu diesem Behuf zu entnehmen. Endlich hat sich ein Mitglied der Deputation annoch die Frage gestellt, ob nicht aus der Zusammenstellung der Ergebnisse der in den 5 Quadratmeilen stattgefundenen Vermessung und Bonitirung eineBeurtheilungdes künftig, nach Vollendung des ganzen Geschäfts zu erwartenden Resultats in Beziehung auf die Besteuerung im Allgemeinen unter der Voraussetzung z u- l affig sein würde, daß sich die in allen Kreisen ausgewahlten 5 Probemeilm in ziemlich gleichen Verhältnissen zu dem gejamm ten Lande befanden? und es ist die Beantwortung dieser Frage in der Beilage Lud L versucht worden- Prinz Johann äußert zuvörderst: Jetzt sei wohl der Augenblick noch nicht gekommen, sich darüber zu entscheiden, welchen Gebrauch man künftig von dem neuen Grundsteuersy stemmachen, namentlich ob man es auch aufdieOräümrm erstre cken oder es nur für außerordentliche Bedürfnisse benutzen, und die bisherigen Abgaben vielleicht als eine Grundrente fortbeste hen lassen werde. Dieses sowohl, als auch die Trage, ob künftig auch eine Ausgleichung unter den bereits Besteuerten eintreten solle, möge man noch offen lassen, und eine dießfall- sige Erklärung in gegenwärtigem Protocolle niederlegcn. Für diesen Antrag erklärt sich auch v. Deutrich beifällig, auch findet er von andern Seiten keinen Widerspruch. Staatsminister v. Ze sch au äußert noch: Er müsse es schon wegen des muthmaßlichen Einflusses auf die Erledigung der Hauptfrage sehr zweckmäßig finden, den Antrag wegen Vorlegung eines Gesetzes über die Aufhebung der Realbefreiun gen so bald als möglich an die Regierung gebracht zu sehen. Solle dieser Antrag mit der Erklärung wegen des Grundsteuer systems verbunden werden, so dürfte die baldige Verwendung an die Regierung unmöglich fallen, und er stelle deshalb anheim, ob es nicht besser sei, beide Gegenstände zu trennen, und uner wartet der Vereinigung über die Grundbesteuerung, zunächst nur den Antrag wegen der Realbefteiungen in Vereinigung mit der 2. Kammer an die Regierung zu bringen. Indem man hiermit allgemein einverstanden ist, äußert man zugleich den Wunsch, dis 2. Kammer dieser Ansicht betre ten zu sehen, ersucht auch zu diesem Ende den Präsidenten, den Antrag auf Sonderung beider Gegenstände und möglichste Be schleunigung des Beschlusses über den dringenderen derselben bei Uebersendung der gegenwärtigen Protocolle an die 2. Kammer dem Präsidenten dieser letzteren besonders schriftlich vorzutragen, worauf auch der Präsident sich dieses Auftrags so bald als mög lich zu entledigen verspricht. v. Carlowitz: Der Gegenstand der gepflogenen Bera- thungen sei doch nur der gewesen, die Art und Weise auszumit« teln, wie inskünstige die Steuer-Verhältnisse regulirt werden möchten. Wenn nun zwar nur von einem Gutachten, nicht von der Annahme eines Gesetzes die Rede gewesen sei, so halte er es doch seiner Stellung für angemessen, zu erklären, daß ein neues Steuersystem auf die Schünburg'schen Receßherr- schaften so lange keine Anwendung werde erleiden könne, als deren Verhältnisse noch die bisherigen, auf den Recessen von 1740 beruhenden, blieben. v. Po fern: Auch er habe feiner Sekts vorausznsetzcn, daß der Neceß wegen Wildenfels durch ein neues Grundsteuer system keiner Veränderung unterliegen werde, so lange nicht durch Vergleich ein Anderes festgestellt sek. Staatsminister v. Ze sch au erklärt: Er habe dem Mitglied v. Carlowitz nichts zu entgegnen, weil wohl jeder ohnehin vor- aussetzen werde, daß es nie in der Absicht der Regierung liegen werde, rsceßmäßige Verhältnisse zu verletzen. Als nunmehr der Präsident zur Stellung der Haupt frage schreiten will, äußern Mehrere, wie eine solche sich wohl als unnöthig darstelle, da man sich denn doch auf keine Weise weigern dürfe, das verlangte Gutachten abzugebm; Andere
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