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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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189. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 16. October 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und achtzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 3. Oktober 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der speciellen Berathung über den Gesetzentwurf , die Verhält nisse der Crvilstaatsdiener betreffend. §. 12. Staatsminister v. Könne ritz erwiedert hierauf, daß der 1. Grund, welchen der Vicepräsident angeführt, für die Beibe haltung des Satzes spreche. Nehme man übrigens an, daß der Gehalt in die Concursmasse komme, und der Fiscus -könne sich nicht durch mehr, als ein Drittheil bezahlt machen, so würde die Verwaltungsbehörde gezwungen sein, den Staatsdiener zu ent lassen, sonst würde derGehalt von den Gläubigern und nicht vom Staate bezogen. Abg. Sachße erklärt, daß er sich überzeuge, es möchten die Worte besser stehen bleiben, und er nähme daher seinen Antrag zurück. Doch halte er für besser, daß der 3. Satz ganz weg bleibe, um dem, was Rechtens ist, nicht vorzugreifen. Staatsminister v. Könneritz bemerkt, daß, wenn die An sicht dahin gehe, den 3. Satz wegzulassen, um überhaupt die Sache der rechtlichen Entscheidung zu überlassen, dabei kein Be denken vorwalte; nur wünsche er nicht, daß man durch die Weg lassung das Gegentheil bezwecke. Referent, Abg. Eisen stuck: Der politische Grund, welchen die Deputation angeführt, ist gar nicht widerlegt, und ich muß be merken, wenn der Staat Vorschüsse macht, so drangt mich dieses umsomehr, daß dieser Satz wegfalle; denn dieses ist ein Weg, den Staatsdlener in das Verderben zu ziehen, wenn man ihm Vorschuß giebt, denselben dann in ganzen Partien zurückzieht, und.den Staatsdiener so veranlaßt, pflichtwidrig zu werden. Zu dem ist zu bemerken, daß der Abzug zur Kenntniß der Behörde kommen muß; wenn der Staat also einen Anspruch hat, so kann er ihn eher geltend machen, als die übrigen Gläubiger. Wie soll aber das zu rechtfertigen sein, den Staatsdiener in eine Lage zu setzen, wo er von der Lust leben soll? Da wird der Staatsdiener gewiß den Ausweg suchen, der ihm nachgelassen ist, er wird seine Entlassung nehmen, und da kann der Staat auch sehen, wie er zu seiner Befriedigung kommt. Abg. v. Thielau: Man wolle den Staatsdiener recht gut stellen und stelle ihn recht schlecht; denn es sei natürlich, daß die Regierung dann keinen Vorschuß mehr gebe. Auch der Gesichts punkt sei noch aufzustellen, daß der Staat bestimmen könne, es dürfe kein Staatsdiener seinen Gehalt cediren, bis er ihn nicht empfangen habe. Daher werde die Weglassung dieses Satzes dem Staatsdiener keinen Vortheil, sondern nur Nachtheil bringen. Das Präsidium schreitet hierauf zu der Frage: Stimmt die Kammer dem Deputationsgutachten bei, daß der 3. Satz weg falle? Sie wird mit 36 Stimmen verneint, und Referent Eisenstuck nimmt das vom Abg. Sachße gestellte, aber zurückgenommene Amendement wieder auf und nachdem es die ausreichende Unterstützung gefunden hatte, so bemerkt, da über den Sinn dieser Worte Zweifel entstanden waren, Staatsminister v. Könneritz: Daß der Fall dieser sei: gewöhnlich werde der Gehalt nicht auf einen Monat, sondern auf mehrere Monate im Voraus cedirt. Der Staaterkenne diese Ses sion an und es handle sich nun nur darum, ob der Staat in das Com- pensationsrecht in Ansehung der künftigen monatlichen Gehalte eintreten könnte. Dieser Vorbehalt sei es nun, worauf sich das Gesetz beziehe, und finde man die Fassung bedenklich, so würde man sagen können: noch nicht fälligen. Allein auch durch diesen Vorschlag schienen nicht alle Zweifel gelöst zu sein, und da der Staatsminister v. Könneritz den Vorschlag machte, einstwei len nur über die Sache abzustimmen, und zwar, ob der Staat ein Recht zu compensiren habe? so betraf die nunmehr entstan dene Debatte die Fragstellung. Unterdessen hatten sich mehrere Mitglieder aus der Kammer entfernt, und stellte deswegen der Abg. Axt die Frage: ob eine Fragstellung noch zu einem Resultate führen würde, da nicht ein mal I Lheil der Mitglieder da seien. Bei der hierauf stattgefun denen Zahlung fanden sich aber noch 50 Mitglieder, somit war die hinlängliche Anzahl noch gegenwärtig; Abg. Vo cke trägt je doch wegen der Schwierigkeit des vorliegenden Gegenstandes auf Vertagung desselben an, wozu man sich auch, entschloß und die Sitzung nach 3 Uhr aufhob. Hundert und drei und dreißigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 8. Oktober 1833. Fortsetzung der Berathung über den Bericht der I. Deputation, den Plan zu Errichtung der Kreisdirectionen betreffend. A 4, — 8. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr, das Protokoll der letzt vorherigen wird verlesen, genehmigt und durch die Mitglieder v. Po lenz und v. Crusius mit vollzogen. Auf der Registrande sind neu eingegangen: 1) Bericht der 1. Deputation, die vom Stellvertreter v. Haase beantragten Maßregeln zur Beschleunigung des Er scheinens neuer Gesetzbücher betreffend; zum Druck zu befördern und auf die Tagesordnung zu bringen. 2) Bericht der 4. De putation, die Petition des Hammerwerksbesitzers von Elterlein um die Beantragung eines Gesetzes zur Beförderung der Pfer dezucht betreffend. 3) Desgl., die Petition Heinrich Billigs zu Neugeising betreffend. Beide Gegenstände sind auf die Tages ordnung zu bringen. 4) Königl. Dekret vom 21. Sept. 1833,
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