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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Im Uebrigcn erklären sich sammtliche Mitglieder für den vom Bürgermeister Wehner ausgesprochenen Wunsch. Referent beginnt seinen Vortrag hierauf mit Verlesung des tz. 9. und 10. (s. Nr.,139. d. Bl. S. 1087.), wobei Nie mand etwas, zu erinnern findet; so geht man zu Z. 11. (s.Nr. 140. d. Bl. S. 1091.) über. Referent erinnert hierbei, daß der hier von der 2. Kam mer ausgesprochene Wunsch wegen Anstellung eines Kirchen- nnd Schulrathes bei jeder Kreisdirection durch die zu tz. 8. ge faßten Beschlüsse seine Erledigung gefunden habe. Die Kammer fand sowohl bei diesem als auch bei den nun folgenden 12. und 13. (s. Nr. 140, d. Bl. S. 1091.). nichts zu bemerken. Zu Z. 14. (s. Nr. 134. d. Bl. S.1052.) Hatte die Depu tation folgendes Gutachten abgegeben: Obgleich die Ansicht der Regierung nicht zu bezweifeln sein möchte, daß in allen Fällen, wo die Kreisdirectionen als Admi- nistrativjusiizbehörden erscheinen, die collegialische Behandlung eintreten solle, so glaubt dennoch die Deputation, daß,es zu grö ßerer Sicherstellung für künftige Falle zweckmäßig sein möchte, „diese Voraussetzung in der Schrift besonders quszudrücken." Amtshauptmann v. Welck: Es dürfte wohl kaum nöthig sein, ebenso, wie bei tz. 7. sich auf dasjenige zu beziehen, was man über die Zuziehung der Steuerräthe zu den Sitzungen der Kreisdirettionen bei dem Gesetze über die Steuerbehörden gut achtlich äußern werde. Der kömgl. Commissar v. Wietersheim: Es liege selbst in den Bestimmungen des Gesetzentwurfs, nicht blos streitige und Beschwerde-Sachen, sondern überhaupt wichtigere Ange legenheiten collegialisch zu behandeln, worüber die Instructio nen das Nähere bestimmen müßten. D. Crusius: Auch er enthalte sich aus eben dem Grunde, weil das -Nähere in den Instructionen Vorbehalten bleibe, absicht lich des Antrags, hier auch der Necrutirungs-Angelegenheiten zu gedenken. Referent spricht sich dahin aus, daß der vorliegende Z. wohl dem, was bei dem Gesetze über die Steuerbehörden beschlos sen werde, gar nicht vorgreife, Demnächst stellt der Präsident die Frage: Genehmigt die Kammer den von der Deputation vorgeschlagenm, in der Schüft zu machenden Antrag ? Dieß wird einstimmig be- j ah et. Auch gegen den tz. 14. selbst fand man nichts mehr zu erinnern. Die nun folgenden 15 und 16. geben zukeiner Be merkung Veranlassung. Zu tz. 17. (s. Nr. 140. d.Bl. S. 1092.) hatte die Deputa tion begutachtet: Die Deputation kann nicht verschweigen, daß es ihr zwei felhaft geschienen habe, ob mit dem in der Beilage aufgeführten Etat auch in der Zukunft auszukommen sein möchte. — Zn einer Waierschen Kreisregierung befinden sich, außer einem Director, durchschnittlich 5 Kreisräthe bei der Kammer des Innern, welche ziemlich den künftigen GeschaftSkrekS der Kreisdirectionen hüt, auf eine Bevölkerung von durchschnittlich 505,262 Einwohnern, indeß in einer Sächsischen Kreisdirection auf eine Bevölkerung yon durchschnittlich 317,050 Einwohnern nur 1 Direktor, 2 Kreisrathe und 1 Hilfsarbeiter angestellt werden sollen, wobei noch zu bemerken ist, daß manche den Kreisdirectionen bestimm ten Geschäfte, in Baiern, von der Kammer der Finanzen ver waltet werden. Der königl. Commissar v. Wietersheim bemerkt in Bezug auf die von der Deputation aufgestellten Zweifel, daß man einen Maßstab von Baiern nicht hernehmen könne, weil dort den Kreis - Negierungsrathen eine Menge von Geschäften oblagen, welche in Sachsen von den Amtshauptleuten besorgt würden. Es unterliege aber wohl keinem Zweifel, daß die Regierung mit dem berechneten Etat gewiß ausgekommen sein würde, wenn nicht der Vorschlag wegen der Consistorien dich geändert hatte. v. Deutrich tritt dem um so mehr bei, als das Negie rungssystem in Baiern sich mehr dem Centralisationsprincip nähere, in Sachsen die Communen viel selbstständiger seien, und deshalb auch weniger Berichtserstattungen verkämen, als in Baiern. Prinz Johann bemerkt: Der zu ß. 8. gefaßte Beschluß werde den Aufwand nicht bedeutend erhöhen, weil dabei wie derum am Consistorio und dessen Canzlei Ersparnisse gemacht würden. Als nun der Präsident zur Fragestellung über §. 17. vorschreiten will, erinnert Secretair Hartz, daß das Schwei gen der Kammer auf die über tz. 17. zu stellende Frage wohl noch als keine Bewilligung anzusehen sein dürste, und cs deß- halb wohl unbezweifclt Vorbehalten bleibe, beim Budget etwa- nige Erinnerungen über den Etat zu machen. Staatsminister v. Lindenau entgegnet indeß, daß sich die 2. Kammer mit dem Kostenübcrschlage unter G ausdrücklich einverstanden erklärt habe, und daß die Regierung sehr wün schenmüsse, eine ähnliche Aeußerung, welche zusichere, daß die Sache beim Budget nicht nochmals zur Frage gestellt werden könne, auch von der 1. Kammer zu erhalten, indem der Ge genstand sehr genau geprüft werden müsse. Die Regierung beab sichtige, sofort nach erfolgter Genehmigung des Plans durch die Kammern die Directoren zu ernennen, welche die Details der Ausführung aufsetzen sollten, und mit ihnen überhaupt noch das Weitere zu berathen. Wolle man aber die Ausführung des ganzen Plans erst noch vom Budget abhängig machen, so wer de dieß der Sache sehr hinderlich sein. Bürgermeister Wehner: Da dieser Gegenstand bereits in der 2. Kammer von der 1. Deputation und der 2. Kammer selbst" sorgfältig geprüft worden, so könne wohl auch in der 1. Kam mer es unbedenklich gefunden werden, der 2. Kammer im Ko stenpunkte beizutreten. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Leubner in Dresden- Verantwortliche Redaktion r Dc. Gretsch el.
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