Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
193. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 21. October 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und fünf und dreißigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 10. October 1833. (Beschluß.) Schluß der Berathung über den Bericht der 1. Deputation, den Plan zu Errichtung der Kreisdirectioncn betreffend. — Berathung über den Bericht der 2. Deputation, die Organisation der Behörden für die Erhebung der birecten und der zur Zeit beim Obersteuercollegio rcssortirenden indirecten Steuern. Prinz Johann ist der Meinung, daß ein Vorbehalten wegen der Bewilligung die Negierung an dem angedeuteten Ver fahren wohl nicht hindern werde, da ja ohnehin jetzt nur von der Abgabe eines Gutachtens die Rede sei.. Die beregte Bei lage (D sei von der Deputation nur für eine ungefähre Nachwei sung angesehen worden, weshalb sie auch ein näheres Eingehen in dieselbe nicht unternommen habe. Sollte darauf eineBewil- ligung gegründet werden, und überhaupt eine Gleichheit zwi schen beiden Kammern gewünscht werden, so möge man sie lie ber erst noch der 2. Deputation zur Prüfung überweisen. Dagegen bemerkt Fürst v. Schönburg, daß man sich nach erfolgter Genehmigung des Planes auch der Bewilligung der Kosten nicht entziehen werde. v. Carlowitz: Er finde kein Bedenken, der 1. Kammer dieselbe Frage vorzulegen, wie es in der 2. der Fall gewesen, da die Genehmigung eines generellen Ueberschlags der wirklichen Bewilligung auf keine Weise vorgreife. Hierauf nimmt Prinz Johann seinen Antrag wieder zu rück, und man kommt dahin überein, die Frage nur in der Maße zu stellen, wie dieß bei allen übrigen tztz. geschehen, so daß das Schweigen andeuten solle, man finde gutachtlich Etwas gegen den Etat nicht zu erinnern, wornach denn die wirkliche Entschließung über die Bewilligung ganz Vorbehalten bleibe. Demgemäß stellt nunmehr der Präsident die Frage: Hat die Kammer Etwas zu §. 17. und dem Kostenüberschlage «ub D zu erinnern? worauf ein allgemeines Schweigen erfolgt. Gleiches ist auch bei §. 18., (f. denselben Nr. 140. d. Bl. S. 1092.) zu welchem man nun übergeht, der Fall. Man gelangt nun zu tz. 19. und 20. (s. d. a. O.) Bei letzterem hat die Deputation folgendes Gutachten abgegeben: Es scheint zweckmäßig, wenn die unmittelbaren Verfügun gen an die Amtshauptleute möglichst selten und nur ausnahms weise stattfinden, damit der Autorität der Kreisdireetion kein Eintrag geschehe. — Die Deputation schlägt daher vor, daß die Kammer darauf antragen möge: „daß dergleichen unmittelbare Verfügungen, nur in solchen Angelegenheiten, deren Leitung die Ministerien sich unmittel bar Vorbehalten haben, oder wenn die Umstände Eile gebieten, erlassen werden möchten." Amtshauptmann v. Welck: Die Deputation der 2. Kam mer hatte in Bezug auf die Amtshauptmannschaften folgende Anträge gestellt: „Die Amtshauptleute sollten wirkliche Mitglieder der Kreisdkrcctiönen sein, und demnach jede Kreisdireetion aus einem Director, zwei ordentlichen Kreisräthen und den Amts hauptleuten des Kreisdirectionsbezirks bestehen." „ Da aber in den Geschäften der Amtshauptleute durch Er richtung von Kreisdirectioncn eine Vereinfachung und Abkür zung, und eine Verminderung der schriftlichen Arbeiten zu er warten sei, so möge man im Meißner Kreise eine, im Leipziger Kreise eine und im Gebirgifchen und Voigtländischen Kreise zwei amtshauptmannschaftliche Stellen ganz einziehen." Es ist dieser Gegenstand bei den Discuffionen in der zweiten Kammer sehr vielseitig und verschiedentlich beleuch tet worden; es haben sich Stimmen für die gänzliche Auf hebung der amtshauptmannschaftlkchen Stellen erhoben, an dere haben sie im Gegentheil vermehrt und den Amtshaupt leuten die sammtlichen Geschäfte der Kreisräthe übertragen wissen wollen; noch andere endlich haben den Kreisständen in den Erblanden, bei Anstellung der Amtshauptleute, ein Präsentationsrecht vindiciren wollen. Das Resultat ist indes sen, wie die Verhandlungen der 2. Kammer Nachweisen, die An nahme des Regierungsentwurfs gewesen, und wenn sich mit eben diesem Entwürfe auch unsere geehrte Deputation einver standen hat, so kann ich darin nur die höchst einsichtsvolle, auf die sorgfältigste Prüfung begründete Auffassung des praktischen Gesichtspunktes erkennen, diesich durchgängig so unverkennbar in dem uns vorgelegten Deputationsberichte ausspricht. Nur mit wenigen Worten will ich mir den Versuch erlauben, diese meine Ansicht zu rechtfertigen und zugleich dem Wohlwollen und der ferneren Fürsorge einer hohen Kammer ein Institut zu empfehlen, dessen Nützlichkeit, meiner festen Ueberzeugung nach, sich gerade jetzt erst, wenn die beabsichtigten neuen Vrrwattungseinrichtun- gen werden in's Leben getreten sein, recht deutlich und kräftig Herausstellen wird. — Ist auch das Institut der AmLshauptleute eines der ältesten unseres Vaterlandes, so wird es doch schwerlich eines geben, welches hinsichtlich seines Geschäftsumfanges im Laufe der Zeiten so wesentlichen Veränderungen unterlegen hatte. Noch vor ungefähr 30 Jahren konnte man den Posten eines Amtshauptmanns eigentlich nur als einen Ehrenposten betrach ten. Die Amtshauptleute wurden lediglich aus der Classe der begüterten adelichen Rittergutsbesitzer genommen, sie lebten ge mächlich auf ihren Gütern, gewannen durch diese Anstellung Ansehen in der Provinz, den Fuß zu höheren Staatsämtem,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder