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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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und konnten sich dabei beinahe ungestört ihren eigenen Privatan gelegenheiten widmen, da manches Jahr vorkam, wo ihnen von den vorgesetzten Regierungsbehörden nicht mehr als 2 oder 3 specielle Auftrage ertheilt wurden. Vermehrten sich ihre Ge schäfte schon im Laufe der Kriegsjahre von 1806 an bedeutend, so stand ihnen doch die wesentlichste Veränderung ihres Geschäfts kreises im Jahre 1816 bevor, wo die noch jetzt giltige Dienstin struction (v. 22. Juni dess. J.)für die Kreis- u. Amtshauptleute er schien. — Diese Instruction nun, ein wahrer Geschäftscodex, läßt den Leser in der That im Zweifel, ob er mehr den Scharf sinn des Verfertigers in systematischer Zusammenstellung aller nur erdenkbaren Geschäfte bewundern, oder ob er ihm den Vorwurf einer unnützen Wort - und Zeitverschwendung machen soll, da es allerdings weit kürzer gewesen wäre, diese Jnstru- ctionindWorte zusammen zu fassen, nämlich: Der Beauf sichtigung des Amtshauptmanns unterliegt Al les, seiner Entscheidung Nichts! Ich glaube nicht zu übertreiben, wenn ich behaupte, daß Jeder, der diese Instru ction unparteiisch prüft, die Ueberzeugung gewinnen muß, daß es, bei der Größe der amtshauptmannschaftlichen Bezirke, Einem Menschen unmöglich ist, Alles das gewissenhaft zu er füllen, was ihm dort zur Pflicht gemacht wird; allein durch die fortwährenden Aufträge, welche in gewissen Angelegenhei ten den Amtshauptlcuten in den, seit dem Jahre 1823 so zahl reich erschienenen neuen Gesetzen erthcilt werden, durch die spe- ciellen Aufträge, die sie von den sämmtlichen oberen Staatsbehörden fast jeden Posttag erhalten, ist es so weit ge kommen, daß sie jenen ursprünglichen instructions mäßigen Dienstverrichtungen sich fast gar nicht mehr unterzie henkönnen. Was aber, frage ich, muß dem ehrliebenden Manne empfindlicher, was niederdrückender sein, als wie die Ueber zeugung: seine Pflicht vollständig nicht erfüllen zu können. Daß dieser Unmöglichkeit in Zukunft vorge beugtwerde, das, glaube ich, ist man dem allgemeinen Wohle und der Ehre des einzelnen Staatsdieners schuldig. — Mein Antrag, den ich mir späterhin, zu stellen erlauben werde, ist vorzüglich auf Erreichung dieser Absicht gerichtet; zuvörderst er laube ich mir aber, kürzlich noch der Ursachen zu gedenken, welche es nach meinen geringen Erfahrungen vorzüglich behin derten, daß das Institut der Amtshauptleute nicht durch gängig den Nutzen gewährte, den man von ihm erwarten zu kennen hoffte. Es scheinen mir aber 4 Ursachen zu sein: 1) Die gänzlich isolirte Stellung derAmts- hauptleute in der Provinz, und ihre Unterord nung unter alle Behörden. Die isolirte Stellung hatte zur Folge, daß es oft, und wenn der Amtshauptmann die Feder noch so sehr in der Ge walt hatte, wenn er in seinem Berichte selbst mit den lebhafte sten Farben schilderte, dennoch ost unmöglich siel, den lediglich in Dresden versammelten Oberbehörden ein so lebendiges, ein so' überzeugendes Bild des Zustandes seiner Provinz aufzustel- len, daß sich die Oberbehörde ganz in diesen Zustand hatte versetzen können. Es bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung dieser Behauptung, sie wird bestätigt durch die von der hohen Staatsregierung selbst uns vorgelegten Motiven zu der beabsich tigten Errichtung von Kreisdirectionen. Die Errichtung dieser Kreisdirectionen und die bevorstehende Stellung der Amtshaupt leute als delegirte Mitglieder der Kreisdirectionen, erkenne ich daher im Allgemeinen als einen höchst wesentlichenVor- theil. Es wird aber auch dadurch zugleich noch dem vor her gedachten, andern Uebelstande abgeholfen, nämlich dem, daß nach der zeitherigen Verfassung die Amtshauptleute zu glekch er Zeit von a llen Oberbehörden Aufträge erhalten konnten und auch wirklich sehr ost erhielten. Zu gleicher Zeit mehreren Herren dienen, ist praktisch nicht möglich, und ich bezweifle sehr, daß es irgend einen Amtshauptmann gegeben hat, mit dessen Geschaststhatigkeit und Schnelligkeit inExpedi- rung der erhaltenen Auftrage alle Oberbehörden gleich zufrieden gewesen wären. Allein auch diesem Uebelstande sehe ich für die Zukunft abgeholfen, da dir Kreisdirectionen, welche selbst die Organe der verschiedenen Ministerien sind, sonach fortwährend von den, den Amtshauptleuten ertheilten Aufträgen Kenntmß haben müssen. Ich muß daher auch ganz damit übereinstim men, daß nur in dringenden Ausnahmefällen den Amtshaupt leuten Aufträge unmittelbar von den Ministerien ertheilt werden möchten. 2) Die 2. Ursache scheint mir darin zu liegen, daß zeither die Stelle eines Amtshauptmanns nur als Uebergangsposten be trachtet wurde, und daß diese Stellen größtentheils nur mit sehr jungen Leuten besetzt wurden, denen die nöthige Geschäftserfah rung und allseitigen Kenntnisse nothwendiger Weise abgehen mußten, weil ihnen die Gelegenheit zu einer gehörigen, um fassenden Qualifikation fehlte. — Ich bin es der Wahrheit schuldig, hier aus meiner eignen Erfahrung anzuführen, daß ich mich, als ich vor 8 Jahren, nach einem vierjährigen Acceß in der damaligen Landesregierung, die Stelle eines Amtshauptmanns in einer sehr entlegenen Provinz erhielt, oft in der peinlichsten Verlegenheit befunden habe, wie ich den Aufträgen des Geheimen Finanzministerii, der Kriegs-Verwaltungskammer, der Consi- storien, der Landesökonomie-, Manufactur- und Commerzien- deputation, der Commission zu den Straß-j und Weganstalten, des Dbersteuer- Collegii, deren Geschäftsbranchen mir sämmt- lich fremd waren, genügend nachkommen sollte! Mit der Zeit macht man zwar Erfahrungen und gewinnt Geschäftsroutine, allein die Ausbildung des Einzelnen soll und darf nicht auf Kosten des allgemeinen Wohls geschehen.— Werden nun aber künftig die Amtshauptleute aus der Mitte der Kreisdirectionen genommen, bei denen eine weit umfassendere und vielseitigere Qualifikation vorhergehen kann, als es früher durch den Acceß bei einer der in ihren Geschäften scharf geschie denen hohen Collegien der Fall war, so sehe ich auch in dieser Hinsicht für die Zukunft nur einer wesentlichen Verbesserung ent gegen! 3) Soll nun aber, was mir eine Hauptsache zu sein scheint, der Posten des Amtshauptmanns in Zukunft nicht mehr em
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