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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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gleich die Absicht ausgesprochen worden, durch diese neue Orga nisation 1) eine mehrere Centralisirung der Steuerverwaltung, 2) Vereinfachung der Erhebung und Einrechnung der Steu ern, und hierdurch zugleich eine Erleichterung für die Steuer pflichtigen, durch Entrichtung der verschiedenen Steuern an eine und dieselbe Einnahme, 3) eine genauere Beaufsichtigung der Steuereinnahmen, und 4) eine Ersparniß am Verwaltungsaufwand herbeizuführen. Nach dem, dem höchsten Decret beiliegenden Entwurf snl) D- soll 1) das Oberstcucrcollegium aufgehoben und die von selbigem zeither versehenen Geschäfte dem Finanzminksterio zuge- theilt werden; 2) die zeither bestandenen Kreissteuereinnahmen, und 3) die Amtssteuereinnahmen ebenfalls aufgehoben, und statt deren 4)die Erblande, indem die hinsichtlich der Oberlau sitz zu treffende Einrichtung vor der Hand und bis eine allgemeine Uebereinkunft mit den dortigen Provinzialständen bewirkt sein wird, noch ausgesetzt bleiben muß in 3 Steuerkreise eingetheilt werden, von denen der Erste in 8, die beiden Andern ein Jeder in 7 Stcuerbezirke zerfallen solle. — Von diesen, an die Stelle der zeither bestandenen 45 Amtssteuereinnahmen tretenden 22 Be zirkseinnahmen, sollen die Schock- und Quatembersteuern, die Cavallerieverpflegungsgelder, die Accisgrundsteuern, die Perso nensteuer und eventuslitor auch die Gewerbsteuer, von sämmtli- chen unmittelbaren, und mittelbaren, ingleichen von den schrift- sässigen Ortschaften erhoben und berechnet werden. Während nun aä 1. und 2. die Auflösung des Obersteuercollegik und dis Zutheilung der Geschäfte desselben an das Finanzministerium, so wie die Auf hebung der Kreisstcuereinnahmen der Deputation ganz unbe denklich und zweckmäßig erschien, drang sich ihr dagegen all 3. die Frage auf: ob, ohne auf die beabsichtigte Errichtung von 22 Bezirkseinnahmen eknzugehn, nicht vielmehr die zeitherigen Amtssteuereinnahmen beizubehalten, und ihnen zugleich die zeither zum Reffort der Kreis steuereinnahmen gehörige Ver einnahmung der Steuern von den Schriftsassen, gegen den Genuß der entheiligen Gebühren, mit zu übertragen sein möchte? als wodurch namentlich auch die Pensionirung einer nicht unbedeutenden Anzahl der dermaligen Amtssteuereinnah men umgangen werden würde. Bei näherer Erwägung der Sache .und im Hinblick auf die geographische Begrenzung der dermaligen Amtssteuerbezirke, glaubte jedoch die Deputation der beabsichtigten Errichtung von Bezirkseinnahmen, dem Negierungsentwurfgemäß, den Vorzug gebm zu müssen, und zwar aus folgenden Gründen: a) weil durch die, in der Beilage sub l. zum höchsten Decret, entworfene Einteilung der neuen Steuerbezirke eine weit grö ßere Gleichheit dieser Bezirke unter sich, im Gegensatz zu dem Umfang der zeitherigen Amtssteuerbezirke, erlangt wird, und mehrere der Letzteren von so geringem Umfange sind, daß sehr füg lich Zwei, und nach Befinden Drei derselben, zu Einem Bezirk vereinigt werden können; l>) weil durch die beabsichtigte Errichtung von 22 Bezirks einnahmen eine nicht unbedeutende Kostcnersparniß erreicht wird. Der Uebersicht in der eben gedachten Beilage seid I. zu Folge werden nämlich diese Bezirkssteüereinnahmen einen jährlichen Aufwand von 17,800 Thlr. —- —- erfordern; die zeitherigen Amtssteuereinnahmen verursachten zwar (e1.xr>§. 102. der 1. Ab teilung der Landtagsacten) nur .einen Aufwand von jährlich 10,078 Thlr. 20 Gr. I^Pf.; allein es würde sich selbiger noch um 9,014 Thlr. .17 Ggr. 7Z- Pf. dadurch für die Zukunft vermehren, daß den Amtssteuereinnehmern, als alleiniger Recepturbehörde, auck die Vereinnahmung der Steuern der Schriftsassen übertra ¬ gen, und ihnen demnach auch der Genuß der ebengedachten, zeit- ' her von den Kreissteuereinnahmen desfalls bezogenen Tantiemen' mit überlassen werden müßte; ein Umstand, welcher in dem Se- parafvoto xag. 38. der Beilage zur dritten Abtheilung der Land tagsacten nicht berücksichtigt worden ist, wenn daselbst behauptet wird, daß sich die Beibehaltung der Amtssteuereinnahmen auch in pecuniärer Hinsicht als vorteilhafter darstelle. — Der Ge- sammtaufwand für diese Letztem, wenn sie beibehalten werden sollten, müßte daher in Zukunft 19,093 Thlr. 13 Gr. 9^ Pf., ' und mithin 1,293 Thlr. 13 Gr. 9^ Pf. mehr, als der für die neu zu errichtenden 22 Bezirkseinnahmen bestimmte, betragen; o) weil endlich auch durch die notwendige Überlassung der Emolumente für Receptur der Steuern der Schristsassen an die Amtssteuereinnehmer eine höchst auffallende Ungleichheit in dem Dienstgenuß der Amtssteuereinnehmer entstehen würde; je nach dem nämlich bald mehr, bald weniger schriftsässige Ortschaften in Einem solchen Amtsbezirk gelegen sind, und mehrere Amtssteuer einnehmer wegen des Wegfalls der Tranksteuern und Stempelim posten durch jene Emolumente nicht hinlänglich entschädigt wer den würden. — Das einzige Bedenken stellte sich der Deputation noch dar: ob nicht diese Einteilung in 22 Bezirke mit dem in der Bei lage sub (D zum Decret angegebenen Endzweck durch Vereinfachung der Erhebung der Steuern zugleich eine Er leichterung für die Steuerpflichtigen bei Entrichtung derselben herbeizuführen, im Widerspruch stehe? Auch in dem von einem Mitglieds der jenseitigen Deputation abgegebenen Separatvoto ist die Frage berührt und aus dem grö ßer« Umfang, der Steuerbezirke: vermehrte Beschwerlichkeit und erhöhter Kostenaufwand bei Entrichtung der Steuern für die Steuerpflichtigen, gefolgert worden. — Die unterzeichnete Depu tation glaubt jedoch, daß auch dieses Bedenken sich erledigen werde, wenn bei der hohen Staatsregierung darauf «»getragen würde, den Bezirkssteuereinnehmern in solchen Bezirken, welche meh rere der zeitherigen Amtssteuerbezirke in sich vereinigen, zur Pflicht zu machen: sich an einem einmal für immer zu bestimmenden Tage des Monats, und vhne eine dcsfallsrge Entschädigung in Anspruch zu nehmen, an denjenigen Ort ihres Bezirks, wo zeither eine Amtssteuereinnahme bestand, zu begeben, und daselbst die respectiven Steuerquoten von denjenigen Local-Einnehmern, welche die Ablieferung ihrer Quote an diesem Orte der Abliefe rung derselben am Wohnorte des Bezirkssteuereinnehmers vor ziehen sollten, in Empfang zu nehmen. — Würde auf diese Art und Weise die möglichste Erleichterung der Steuerpflichtigen hinsichtlich der Modalität der Abführung der Steuern berücksichtiget, so scheint durch diese den Bezirksein nehmern zur Pflicht zu machenden Reisen und Aufenthalt an respec- tive verschiedenen Städten ihres Bezirks zugleich auch dem Ein wand begegnet zu werden: daß es bei Bildung so umfänglicher Steuerbezirke den Bezirkseinnehmern nicht möglich sein werde, sich die nöthige Kenntniß der localen und individuellen Verhält nisse der Steuerpflichtigen ihrer Bezirke zu verschaffen, eine Kennt niß, die ihnen vorzüglich um deswillen unentbehrlich ist, da ihnen in Zukunft auch die Receptur der Gewerbsteuern mit übertragen werden solle. — Unter diesen Umständen glaubt daher die unter zeichnete Deputation, auch die Aufhebung der zeitherigen Amts steuereinnahmen und die Errichtung von Bezirkseinnahmen, in Gemäßheit des Regierungsentwurfs, um so mehr empfehlen zu können, ,als bei erkannter mehrerer Zweckmäßigkeit undKosten- Ersparniß, der nur vorübergehende Aufwand für Pensionirung einiger der dermaligen Amtssteuereinnehmer unmöglich in Betracht kommen könne. —
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