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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 137. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 23: October 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und sieben und dreißigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 17. October 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den gutachtlichen Bericht der I. Dcput. der I. Kammer, betreffend die von dem Stellvertreter in der 2. Kammer, v. Haase, beantragten Maßregeln zur Beschleunigung des Erscheinens neuer Gesetzbücher. Bürgermeister Wehner: Er müsse sich in der Hauptsache für das Gutachten der Deputation erklären; jedoch finde er den Zeitraum , in welchem das Civilgcsetzbuch herausgegeben wer den Me, Lis znm Jahre 1839 hinausgestellt, zu lang. Zwar verfeme er nicht die Schwierigkeiten eines solchen Werkes, al lein 3 Jahre sei ein langer Zeitraum, und es werde hinreichend sein, wenn nur die Proceßordnung bis zum Jahre 1839 ausge setzt bleibe, da ihr allerdings die neue Gestaltung der Mittel und Unterbehörden vorausgchcn müsse. Auch hinsichtlich des zum 2. Puncte gestellten Antrags sei er in der Hauptsache ein verstanden, nur möge man es nicht im voraus bestimmt ausspre- chcn, daß die Beschlußnahme über alle Gesetze bei den Kam mern bis zum nächsten Landtage ausgesetzt bleiben solle, da in einzelnen Gesetzen, wie z. B. in der Schulordnung, manche Be stimmungen enthalten sein dürften, die jetzt schon, und zwar noch vor Eröffnung des nächsten Landtags ins Leben zu rufen waren. Prinz Johann kann sich hiermit in soweit nicht einverstan den erklären, als der Zeitraum zur Entwerfung eines Civilge- setzbuches bis zur nächsten Standeversammlung hinreichen solle. Schon sei bereits bald ein Jahr von den zwischen der Eröffnung der einzelnen Ständeversammlungen inne liegenden 3 Jahren ab gelaufen, und wenn auch die jetzige Standeversammlung — was kaum zu erwarten stehe — noch mit Schluß dieses Jahres auseinander gehen sollte, so blieben doch nur noch 2 Jahre üb rig, welcher Zeitraum zu Entwerfung eines Civilgesetzduches zu kurz sei. Während dieser 2 Jahre aber beschäftige die Einfüh- Auch Referent äußert, daß es wohl nicht rathsam sei, für jetzt einzelne Capitel der Schulordnung herauszuheben und zur Publikation zu bringen, da ja der Zeitraum von 3 Jahren, wo das Ganze erscheinen solle, nicht so lang sei. Bürgermeister Hübler bemerkt, wie der Borschlag der Deputation keineswegs die frühere Vorlegung eines Civilgesetz- buches ausschließe, dafem nur die Regierung dich vermögen werde. Staatsminister v. Könneritz läßt sich dahin aus: Er sei dem Geiste und den Ansichten des Deputationsberichts im Allgemem^ einverstanden, wolle sich aber vor der Hand des specrellen Erngche..-. verschiedenen Anträge noch enthalten. Die Deputation habe, ersten Gegenstand ihres Berich tes anlange, das Bedurfniß ne^ Gesetzbücher gefühlt, aber auch mcht anerkannt, m« welchen S^h^g^iten die Ausar beitung der letzteren verbunden hi. Was 2. Gegenstand anlange, so fei wohl nicht zu laugm... d<ch hh zu Dauer des Landtags Besorgniß errege. Der An..^ ^ge ¬ mein gestellt, denn gerade unter den noch rk^M^xu ^esi^- entwürfen könnten sich noch manche finden, deren ^rathung noch dringlicher erscheine, als die bereits vorgelegten, so sie kaum einen Aufschub bis zur nächsten Standeversammlung zu ließen. Dieß sei in reifliche Erwägung zu bringen, und die Regierung werde sich gern einverstanden erklären, wenn man diesen Gegenstand durch eine Deputation unter Mitwirkung der köügl. Commissaire genauer prüfe. Gegen den Punct sub 0. dürste wohl bei der allgemeinen Discusston nichts zu erinnern sm. Secretair v. Zedtwitz: Der zur Berathung vorliegende Ggenstand liege ihm und seinem Berufe vorzüglich nahe. Nie- i wand werde wohl läugncn, daß das Bedurfniß neuer Gesetzbü- cler in unserm Vaterlande lange Zeit schmerzlich gefühlt und Itztere oft und laut gewünscht worden seien. Besonders die das Recht nicht em gemachtes, sondern ein entstandenes sein solle. Was die Schulordnung anlange, so könne solche wohl bis zur nächsten Ständeversammlung ausgesetzt bleiben, da, so viel auch noch zu wünschen übrig bleibe, das Schulwesen in Sachsen weit besser als in manchen andern Staaten ausgebildet sei. Uebrigens möge man noch bedenken, daß bis jetzt kaum dir Halste der vorliegenden Gesetzentwürfe bearbeitet sei. rung der neuen Gesetze und Institutionen die Behörden in vol- tooicirung des in Sachsen geltenden Civilrechts sei um so nö- lem Müße, so daß es in den Bereich der Unmöglichkeit gehöre, Higer, da es bis'jetzt ein solches Chaotz gebildet, daß es — noch 2 neue Gesetzbücher zu erwarten. Sv sehr er übrigens die ? in wahres Conglomerat der verschiedenartigsten Gesetzgebungen Dringlichkeit eines Cnmmalgesetzbuchcs anerkenne, so scheine! - dem Nechtsgelehrten schwer zugänglich, dem Laien völlig ihm doch selbige bei einem Civilgesetzbuch minder groß, da ja ; ^verständlich sei. Dessen ungeachtet könne er sich nicht für die Ansicht der 2. Kammer aussprechen, sond-m unbedingt dem mtrage der Deputation bcitreten. Er sind- den Haaseschen Antrag nicht nöthig, weil 1) die Regierung bereis in derLhron- rde kie Ansicht ausgesprochen habe, wie sehr sie ys Bedurfniß ncuerGesetzbücher selbst fühle; 2) nicht allein übestüssc'g, son dern ßgar verfassungswidrig, da die Standeverfamrlung durch Annahne von Grundsätzen über die künftige Gesetzgeung, theils
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