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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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201. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 90. October 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und ein u. vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 23. Oktober 1833. (Beschluß.) Schluß der Berathung über den Borbericht, den Gesetzentwurf wegen der Ehen unter Personen evangelischen und katholischen Glaubensbekennt nisses bctr. — Berathung über den Bericht der 3. Deputation, den Antrag des Abg. Eisenstuck, die Revision der Ofsieierspatente betr. — Berathung über den Bericht der 4. Deput., das Gesuch des cmentirten Amtssteuerein- nchmers Mylius, die Jntercession für eine Pcnsionsanstalt betreffend. Hierauf erklärt Secretair Hartz, daß er, wenn es die Kam mer für zulässig finde, gesonnen sei, noch zu seinem oder eines an deren Mitgliedes Anträge ein Amendement zu stellen. Dreß findet indeß mehrere Gegner, namentlich behaupten Prinz Johann und v. Carlowitz, daß nach Z. 77. der Landtagsordnung jede andere Berathung außer der über die Fragstellung nicht mehr statt finden, am allerwenigsten noch materielle Vorschläge gemacht wer dendürsten. Andere hingegen, namentlich Bürgermeister Nitter- städt, v. Weber, Bürgermeister Wehner und v. Groß mann sind der Meinung, daß gestern nur die allgemeine Diskussion geschlossen worden, die specielle über die einzelnen Vorschläge hingegen, so wie die Stellung von Unteramendements zu denselben noch zulässig sei. Besonders beruft sich in letzterer Hinsicht v. Großmann auf Z. 82. der Landtagsordnung. Der Präsident erklärt, daß er sich selbst hier in einigem Zweifel befinde, und halt es, »meine Entscheidung des bestrittenen Gegen standes Herbeizufähren, für zweckmäßig, die Frage zu stellen: Hält die Kammer eine specielle Berathung über einzelne Anträge noch für zulässig? Dkeß wird mit 15 gegen 13 Stimmen bejahet. Die Anträge der einzelnen Mitglieder, auf welche nun die Frage auf Unterstützung gerichtet werden soll, sind folgende: v. Weber's Antrag zerfällt in 3Theile, daß nämlich s) eine gesetzliche Regel festgestellt werde, welche für alle Fälle kn voraus bestimme, in welcher Confession die Kinder aus gemischten Ehen erzogen werden sollen, und welche die Verträge der Aeltern über diesen Gegenstand ausschließt, Daß jedoch b) diese Regel dann ohne Anwendung bleibe, wenn der eine Gatte in Person vor Ge richt erklärt, sein religiöser Glaube weiche so sehr von dem Lehr begriffe seiner Kirche ab, daß sein Gewissen ihm nicht erlaube, seine Kinder in seiner Confession erziehen zu lassen, e) Ein Ver trag solle als einzige Ausnahme nur kn dem Falle gestattet wer den, wenn sich in einem Orte keine Gelegenheit zur Erziehung in der Confession findet, welche das Gesetz yorschreibt. --- Secre- tair Hartz ens Vorschlag geht dahin: daß unter Wegfall der Verträge daß Geschlecht des erstgebomm Kindes über die Con fession aller Kinder entscheide. --- Der Antrag des v. Po lenz enthält: daß das Gesetz angenommen werde, jedoch so, daß Verträge nur vor der Ehe geschlossen werden können und unwi ¬ derruflich sind.—Endlich beantragte Amtshauptmann v.Welck: daß alle und jede Vertrage wegfallen, und nach dem Geschlechte getheilte Erziehung der Kinder emtreten solle. Hiervon finden der erste und dritte Antrag des v. We ber, und der des v. P o le n z und v. W el ck die n ö th i g e Unter stützung ; der des Secretairs Hartzund derzweitedesv. We- ber aber erhalten selbige nicht. Hierauf entsteht eine Diskussion über die Art, wie nun wohl die fernere Frage zu stellen sein dürfte. Die Ansichten hier über sind getheilt: Prinz Johann, Bürgermeister Wehner und v. Carlowitz meinen, daß die Fragen auf die einzelnen theils im Deputativnsberichte und den demselben beigegebenen Separatvotis, theils auf die erwähnten Vorschläge der Mitglie der in ihrem ganzen Umfange und Zusammenhangs gestellt wer den müßten; dagegen halten v. Weber, Secretair v. Zedt- witz, v. Großmann, Secretair Hartz und Bürgermeister H übler es für unerläßlich, über die Principien, demnach über die Zulassung von Verträgen im Allgemeinen und in den einzelnen Nuancen abzustkmmen. Die Bemerkungen derjenigen Mitglieder, welche ersterer Ansicht sind, gehen im Wesentlichen dahin: Die Zulassung von Vertragen und die aufzustellende gesetzliche Regel über die Con fession der Kinder hingen so genau mit einander zusammen, daß man unmöglich über das Eine Beschluß fassen könnte, be vor man nicht auch wisse, wie das Andere entschieden werde. Beim Abstimmen über Prineipien könne man nie mit Bestimmt heit-voraußsehen, wohin die Abstimmung, wenn man zum Spe- er'ellen gelange, führen werde. Uebrkgens dürfe man wohl an nehmen, daß in den verschiedenen Vorschlägen alle diejenigen Com- binationen vorlägen, welche nur irgend ein Mitglied wünsche, weil es außerdem nicht angestandm hätte, einen abweichenden Antrag zu stellen. Diejenigen Mitglieder, welche entgegengesetzter Meinung sind, sührm zu deren Begründung an: Mancherlei Combr'na- tionen ließen sich wohl in dem vorliegenden Falle denken, und manches Mitglied werde sich bei der Abstimmung in Verlegen heit befinden, wenn cs bei diesem oder jenem Anträge feine Wünsche nicht vollkommen erfüllt sehe, ja es stehe sogar zu be fürchten, daß möglicher Weise sich ein der Meinung der Majo rität nicht entsprechendes Resultat ergebe. Die Abstimmung nach den Prineipien sei unstreitig der einzige rationale Weg, da die einzelnen Anträge sich mehr auf concrete Falle bezögen und nur Principsformeln seien. Bei so getheilten Meinungen hält der Präsident die Frage für zweckmäßig: Ist -re Kammer gemeint, nach den einzelnen
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