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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 128. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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205. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 4. November 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und acht und zwanzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 21. Oct. 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der fpeckellen Berathung über den Gesetzentwurf, die Verhält nisse der Civilstaatsdiener betreffend. §.3l. Abg. Sachße: Die Frage, ob die Staatsdiener noch außer dem, was sie zur Witwen- und Waisenkasse geben sollen, Beitrage zu ihrer Pension liefern sollen, scheint mir eine große Verwicklung in die Sache zu bringen. Wenn sie die Verbind lichkeit erhalten, von dem 1. Jahre ihrer Anstellung Abzüge zur Pension zu leisten und doch erst nach 10 Jahren einen Anspruch auf Pension haben sollenso wäre das ungerecht. Man kann zwar sagen, es wird diese Bestimmung zum Gesetze erhoben, aber das würde gleichsam eine Abgabe sein, was wieder unbil lig wäre. Wenn übrigens jetzt der Antrag gestellt würde, es sollen Abzüge statt finden, so scheint mir das eine Initiative der Kammer zu sein, und auf jeden Fall müßte doch wenigstens das Amendement vorliegen. Abg. v. Thielau: Ich habe allerdings ein Amendement, gestehe aber, daß es wohl den Verhältnissen nicht so ganz an gepaßt werden kann; ich habe es im Augenblicke entworfen, es fehlen mir die Materialien, die ich mir nicht sammeln konnte, da ich Privatmann bin und als Privatmann hier lebe. Aller dings wäre wünschenswerth gewesen, dieses der Regierung an die Hand zu geben, welche uns approximativ hätte vorlegen kön nen, was in andern Landern in dieser Beziehung geschieht; es hätte dazu eine Vergleichung der Pensionen in andern Län dern, in Baiern, Würtemberg, Hessen und dergl. gehört. Um aber doch die Discussion nicht abzuschneiden, will ich gleich zum 1. Satze ein Amendement stellen, welches dahin geht, nach den Worten: Anspruch machen können, zu in- serircnr „und zu welchem derselbe von seinem Gehalte bis 500 Thlr. 1 pCt., von 500 bis 1000 Thlr. 1H, von 1000 bis 1500 Thlr. 2, von 1500 bis 2000 Thlr. 2z, von 2000 bis 2500 Thlr. 3, von 2500 bis 5000 Thlr. 4pCt. Behufs der Pensionirung der Staatsdkener, deren Witwen und Waisen beizutragen hat, be trägt—" Ich muß nochmals wiederholen, wenn die Mittel mir abge- schnitten waren, um mich von den Verhältnissen zu unterrichten, so ist es nicht gleich möglich, sich die Sache klar zu machen; das Amendement iss nur gemacht, um die Discussion zu Wege zu bringen. Ich will die Kammer nicht mit dem aufhalten, was ich schon gesagt habe, aber in vielen andern Staaten sind die Wit wen- und Waksenkassen durch die Beiträge der Staatsdiener be gründet. Zy Preußen giebt der Staat in der Regel nichts, der Staatsdkener kauft sich in die Witwenkassen ein, und außerdem wird in Preußen noch fast ziemlich derselbe Satz, der hier ange nommen ist, vom Gehalte abgezogen. Nun ist mir gesagt worden, Preußen bezahle seine Diener zu gering; schweiß das nicht, ich- kann keine Vergleichung anstelle«, ob sie noch existiren können; Baiern hat die Beitrage zur Wktwenpension, Würtemberg hat ie, und Nassau ebenfalls. In Baiern wünscht man allerdings, daß der Pensr'onsfonds von der Staatskasse weggenommen, und nach Art der Witwenßasse begründet werde. Mir scheint, man sollte die Erfahrung anderer-Lander zu Hilfe nehmen, und berück sichtigen, daß die Pension nuödie Sicherung für die nothwendige Subsistenz sei soll, aber weiterssichts. Ich gebe zu, daß das Mitleid Einfluß haben kann, aber so bald ein Gesetz vorgelegt wird, muß das Bedürfniß des Staates in Einklang zu bringen sein mit den Lasten, welche ihm aufgelegt werden. Wollen wir darauf keine Rücksicht nehmen, wollen wir nur aus vollem Beutel wirthschaften, so werden wir bald dahin kommen, eine Menge Lasten zu haben. Deswegen hatte ich gewünscht, daß man blos über den einzelnen Satz be- rathen hätte, ob die Staatsdicncr beitragen sollen, und daß man sich dahin entschieden hatte, noch nähere- Auskunft vom Ministerium darüber zu verlangen. Gegen die Pensionirung der Witwen und Waisen habe ich mich bereits ausgesprochen, und muß cs nochmals; diesen spreche ich das Recht dazu ganz ab, und ich habe es in meinem Amendement nur deshalb nicht ausgenommen, weil dieses dann vielleicht weniger Unterstützung fände; aber ich kann mich nicht davon überzeugen, daß auch noch die Nachkommen der Staatsdiener der Staat in Schutz, gleichsam unter seine Aegide nehmen soll; ich glaube, der Staat hat seiner Verpflichtung genug gethan, wenn er den Staatsdie ner besoldet und pensionirt hat. Wie weit sollen wir kommen, wenn wir den Satz fortführen wollen, dann kommen wir noch auf die Kinder, die Enkel, Urenkel und Ururenkel der Staalse diener. Ich kann nicht damit einverstanden sein; wenn man die Rücksicht auf den Staatsdiener allein vorwalten lassen will, so möchte es wohl rathfam sein, aber bis jetzt scheint mir das noch nicht geschehen zu sein. Die Pensionssatze scheinen mir sehr bedeutend sich zu gestalten. Preußen giebt vom 5ten bis 15ten Jahre gar nichts, vom 15ten bis zum 20sten giebt es ein Vier tel. Dann sind alle Classen von Staatsdienern, mögen sie eine wissenschaftliche Vorbildung verlangen, welche sie wollen, wenn sie auch nur eine mechanische Arbeit verrichten, in das Gesetz ausgenommen; das ist der größte Fehler. Es ist un möglich, daß man einm Ofenheizer unter die Staatsdiener aufnehmm kann. Menn dieser nach 10 Jahren pensionirt
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