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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 15. November 1833. . , Nachrichten vom Landtage. Hundert und acht und vierzigste öffentliche Sitzung der 1. Kammer, am 6. November 183'3. Fortsetzung der Berathung über den Bericht, den Entwurf einer neuen Ge sindeordnung betreffend. ZZ. 80. — 88. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Das Protokoll der letzt vorherigen wird verlesen, genehmigt, und durch v. Beu st (auf LhoSfell) und Amtsh. v. Welck mit vollzogen. Auf der Registrande sind neu eingegangen: 1) Carl Gottlieb Dietel und Cons. zu Dittmannsdorf be schweren sich über unterlassene Bescheidung auf eine bereits im Jahre 1832 an die Ständeversammlung eingereichte Petition s.w.d.a. Secretair H a rtz referirt, daß sich die Eingabe hauptsächlich darauf zu beziehen scheine, daß eine von Imploranten bereits im Jahre 1832 an die Standeversammlung gerichtete Beschwerde unbeantwortetgeblieben sei. Nach seinem Dafürhalten abermüsse hierbei ein Jrrthum obwalten, da ja im Jahre 1832 die Stande noch gar nicht versammelt gewesen seien, ihm auch keine von den Imploranten eingegangene Beschwerde oder Petition bekannt sei. —Hierauf wird diese Eingabe zur weitern Prüfung der 4. Depu tation übergeben. 2) Frau Generalin v. Glafep, geb.v.Uechtritz, bittet um Verbesserung ihrer Lage. Der Präsident wird ersucht, die Frau Bittstellerin zu unterrichten, wie sich die Kammer gänzlich außer Stand befinde, auf derartige Gesuche etwas Zu verfügen. Man geht nun zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über die neue Gefindeordnung befindet. Referent v. Erdmannsdörf beginnt seinen Vortrag mit dem Ver lesen der früher ausgesetzt gebliebenen ZZ. 80. — 85., so wie der von her 2. Kammer snb 93. b. bis 93. L. beschlossenen Zusatz paragraphen. Die Deputation der 1. Kammer hatte diesen Zu satzparagraphen vollkommen beigestimmt. — Zur Verthekdigung der Ansicht der Deputation nimmt zuerst V.Hepnitz daSWort: Ihm scheine das Hauptaugenmerk, wel ches man auf erkrankte Dienstboten nehmen müsse, das zu sein, ihre Lage so viel als möglich zu verbessern. Darum sei es wün- schcnswerth, zu bestimmen, daß kranke Diensileute im Hause der Herrschaft bleiben dürften und letztere zur Versorgung dersel ben verpflichtet würden. Dieses könne man gebieten, jenes nicht, und so müsse man die Verpflichtung zur Fürsorge so,stellen, daß dadurch die Herrschaften geneigt gemacht würden, ihre kranken Dienstboten im Hause zu behalten. Wenn nun nach dem Vor schläge der 2. Kammer die Herrschaften, so lange sie ihre kranken Dienstboten rm Hause und Dienste behielten, mancherlei Nach-! Heile erdulden müßten, namentlich die Bezahlung eines Stell-' Vertreters, die Pflege des Kranken, die Berichtigung des Lohns, ohne dafür Dienste za empfangen, und endlich noch die Bezah lung der Curkosten, so dürfte sich unter solchen Umstanden wohl nicht leicht ein Bauer geneigt fühlen, seinen kranken Dienstboten auch nurekn Stunde langer im Dienste zu behalten, als er dazuge- nvthigt werden könne; der Vortheil des kranken Gesindes gebiete es daher selbst , den Dienstherr» der Verpflichtung zur Bestreitung derCurkosten zu entheben, sofern die Krankheit nicht durch die Schuld des letztem oder im Dienste veranlaßt worden sek. Er spreche daher den Wunsch aus, daß nicht die vollen Curkosten, sondern nur die wirklichen baaren Auslagen den Dienstboten an gerechnet werden dürften, und lasse sich ein dießfallsiger Nachtrag in der Fassung recht gut bewerkstelligen. Prinz Johann erklärt sich in der Hauptsache ebenfalls für das Deputationsgutachten.' Sehr zweckmäßig scheine ihm die 2. Kammer zwei Fragen getrennt zu haben, die zwar ihrem Zu sammenhänge nach, nicht aber nach der Dekonomie zusammen gehörten, nämlich die Frage wegen der Curkosten und die we gen Aufhebung des Dicnstcontracts. Zur Verhütung jedes denk baren Streites müsse durchaus seststehen, wer vorschußweise die Kosten für Cur und Pflege zu gewahren, und wer sie in der Regel zu tragen habe. Das Gerechtigkeitsgefühl gebiete es, daß die Herrschaft den Vorschuß leiste, denn sie besitze eher die nöthigen Mittel dazu, als der Dienstbote, und so weit sei er demnach mit der Deputation einverstanden. Wenn sie jedoch zugleich als Regel ftststelle, daß die Herrschaft auch die Kosten wirklich trage, und dagegen die Falle, wo das Gesinde selbst die Kosten gewahren müsse, als Ausnahme aufführe, so könne er sich dem nicht anschlicßen, denn es werde dadurch der Herr schaft die Beweislast der Ausnahme aufgebürdet, welche doch der Natur der Sache nach dem Gesinde zukomme. Darum schlage er vor, in der Fassung der Deputation tz. 80. nach den Worten: „über die Dauer der Dienstzeit hinaus" das Wort „vorschußweise" einzuschieben, den zweiten Satz hingegen dahin abzuandern: „ Sie verliert jedoch den Anspruch auf Rückerstat tung , wenn die Krankheit nachweislich durch ihr Verschulden oder in Folge der Dienstverrichtungen ohne grobes Verschulden der Dienstboten entstanden ist." — Was nun die 93. b. bis b. betreffe, so enthielten sie namentlich Bestimmungen über die Dienstentlassung des erkrankten Gesindes, über die Gewährung von Kost und Lohn und über die Verpflichtung der Herrschaft, das erkrankte Gesinde im Haufe zu behalten. Den Festsetzun gen über die beiden ersten Gegenstände stimme er bei, Z. 93. b. aber scheine ihm mit tz. 80. r'm Widerspruche zu stehen, weil der Vorschuß der Curkosten in gewissen Fallen auch über dkeZeit drß
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