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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 10. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und zweite öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 2. September 1833. (Beschluß.) Fortsetzung-der Berathung über die einzelnen des Gesetzentwurfs wegen künftiger Einrichtung der alterbländischen Jmmobiliar- Brantzversicherungs- / Anstalt. §. 80. Man gelangt-zu Z. 80.; er lautet: (Wiederaufbau in anderer oder geringerer Beschaffenheit). „Will jemand geringer, als vorher bauen, so bleibt ihm solches nachgelassen. Besitzer von Fabrikgebäuden, Mühlen und der gleichen, welche nach einem sie betroffenen Branounglücke diesel ben in der vorigen Art und zu dem nehmlichen Zwecke nicht wie der Herstellen wollen, können statt dessen andere Gebäude aus setzen. Es sind aber in vergleichen Fallen zum wenigsten die er haltenen Brandvergütungsgelder ganz in den Bau zu verwenden; insoweit dieses nicht geschieht, ist der Üeberrest der Brandversichr- rungskasse zurück zu erstatten." Die Deputation bemerkt hierzu: Die hier gegebene Vorschrift ist auch auf andere Grundstücke, außer Fabrikgebäuden, Mühlen und dergleichen, besonders auf Gebäude in Landwirthschaften, deren Bedarf sich erledigt, an wendbar, und es wäre wider die Rechtsgleichheit, wollte man diese von dem Vörtheile des Gesetzes ausschließen. Die Deputa tion beantragt daher hinter den Worten: „ andere Gebäude.auf- setzen" folgende Einschaltung: „Dasselbe ist bei Brauereien, Brennereien, Schäfereien und sonstigen, einem andern Zwecke, als dem der Bewohnung, hauptsächlich gewidmeten Gebäuden der Fall." ES wird nün zuvörderst das vom ALg. v. Arnim bei tz. 79. eingereichte und bis zu diesem tz. ausgesetzte Amendement (s. Bl. 157. S. 1257.) nochmals verlesen. Zsbg. Richter (aus Lengefeld): Zuvörderst würde ich, wenn das Deputationsgutachten genehmigt wird, wünschen, haß das Wort „dergleichen" in Wegfall komme. Hiernachst bemerke ich, auch Fabrikgebäude und Mühlen sind, wie jeder Geschäftsmann weiß, öfters verpfändet. Soll nun, wenn z.B. ein solcher Gegenstand mit 1000 Thlr. versichert, und der Besi tzer, der 600 Thlr. darauf schuldig ist, statt des Fabrikgebäu des ein anderes Gebäude für 300 Thlr. aufführt, der Gläubi ger sein Geld verlieren und die ZOO Thlr, der Kasse anheim fal len? Ich glaube daher, daß nach dem Worte „üeberrest" zu setzen feig dürfte „an die auf das verbrannte Gebäude hypothe karisch versicherten Gläubiger zu verabfolgen; und, wenn ver- Lleicheu nicht vorhanden, der Brandversicherungskasse zurück zu erstatten/^ — DiesesAmmdement findet hinreichende Hn- terstützung.—. Abg. E i se n st u ck glaubt, daß man die Genehmigung der hypothekarischen Gläubiger aus demselben Grunde, wie bei tz. 79.,auch hier eintreten lassen müsse, und schlagt daher folgendes Amendement vor: „jedoch ist in allen diesen Fällen die Geneh migung der hypothekarischen Gläubiger erforderlich. — Auch dieses Amendement findet ausreichende Unterstützung, wor auf der Abg. Richter sein 2. Amendement fallen läßt.— . Abg. Nostitz und Jänckendorf bemerkt, daß hier, um einem Mißverständnisse vorzubeugen, zu erwähnen sei, daß nur solche Hypotheken hier verstanden seien, welche ausdrücklich auf das Haus, nicht auf den Gütercomplex gerichtet sind. Abg. Schnorrwill auch die Hinter-, Seiten- und Stallge- baudc in dieselbe Kategorie, wie die Fabrikgebäude gestellt wissen. Da der Abg. Eisenstuck hierauf erwiedert, daß dieses Amen dement mit dem des Abg. v. Arnim zusammenfalle, so bemerkt ; Abg. Schnorr, daß sein Amendement eine andere Tendenz hübe. Es sei auf den Fall berechnet, wenn das Hauptgebäude mit jenen Gebäuden abbrenne, und die Brandversicherungs- sümme blos auf das Erstere verwendet werde, wenn Jemand die andern Gebäude entbehren könne.— Dieses Amendement wird unterstützt. Abg. Clauß: Etz ist bei letzter Berathung durch den Hm. Referenten Veranlassung gegeben worden, eine von Seiten der Negierung bevorwortete Ausnahme mit §, 80. zur Entschei dung zu bringen. — Kann ich hier nicht übergehen, haß die Regierung gewiß aus wohlerwogenen^- bekanntlich durch ein Mißverstandniß unerörtert in der Kammer gebliebenen — Grü nden nach tz. 6. die Enthebung der Fabrikgebäude von der Weitragspflicht beabsichtigte — so muß ich doch, bei dem Stande der Berathung, mich nun an den Vorschlag des Hrn. Regierungscommissars Kalten; deshalb auch zwei in letzter Si tzung gehörte Einwendungen zu widerlegen suchen, Man wollte es inconstitutionell finden, daß die vorgeschlagene Ausnahme auf eine gewisse Summe ge stellt worden. Glaubt man dieselbe unbeschrankt annehmen zu können, um so besser; sollte eine weitere Prüfung aber zeigen, daß solche Ausnahme nur unter Hinweisung auf eine Höhe der Versicherung zulässig sei so will ich im voraus wagen, Has darauf geschleuderte Anathema der Verfassungswidrigkeit zu entkraftigen. Ich getraue mich zu behaupten, daß in Sachsen , wenn nicht etwa der St. Simonismus die Constitu tion verdrängt, Ungleichheiten im bürgerlichen Verhältnisse nicht nur forfbestehen, sondern auch ihre ausdrückliche Berücksichti gung stets bei der Gesetzgebung finden werden. Diese-Un« gMhxMwrrdür wH,die Verfassung — eine hö here oder mindere Beitragspflicht für die Staatsbedürfniffe zur Folge haben. — Der Begüterte, der größere Geschäftsmann
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