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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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ZM. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 21. November 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. ein und fünfzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 9. November 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Bericht, den Entwurf einer neuen Ge- findcordnung betreffend. v. Carlowitzr Er huldige der Ansicht der Minorität der Deputation ebenfalls; denn obgleich es nichts Unmögliches sei, daß auch in den Städten die Polkceihäuser in Feuer aufgchen könnten, werde dicß doch bei den gewöhnlich weniger feuerfesten Wohnungen der Dorfrichter noch öfterer zu befürchten sein. Derkönigl. Commifsar v.Merbach erinnert, wie eigent lich schon durch die Annahme des ß. 99. nach der Fassung der 2. Kammer es entschieden fei, daß die Aufbewahrung der Bücher von den Herrschaften besorgt werden solle. v. Weber: Bevor über die Frage abgestimmt wird, wel che nun an die Reihe kommt, muß ich die verehrte Kammer noch auf einen Umstand aufmerksam machen. Es scheint mir nämlich sehr bedenklich, die Dienstbücher des Gesindes ihren Herrschaften zur Aufbewahrung zu übergeben. Sie enthalten wichtige, ja vielleicht für die Dienstboten unersetzliche Doku mente über ihr Verhaltm, auf welche dieselben sogar ost ihr Glück gründen müssen! Eine Reihe guter Zeugnisse kann viel leicht die Frucht eines 20- oder 30jährigen Wohlverhaltens sein. Was soll geschehen, wenn sie in den Händen der Herrschaft ver loren gehen? Ich finde in dem Gesetze für diesen Fall keine Bockehrung getroffen, und-begreife auch nicht, wie ein Dienst bote für einen solchen Verlust entschädigt werden könne. Do kumente von solcher Wichtigkeit muß der Dienstbote nach meiner Meinung selbst aufbewahren. Er hat sich dann selbst zuzu schreiben, wenn er sie verliert. Die Ansicht der Minoritat der Deputation wird hierauf nnt15 gegen 13 StjmmeNj die der Majorität mit25 ge gen 3 Stimmen verworfen, und die Frage: Will man einen Antrag darauf richten, daß die Zeugnißbücher von der Herr schaft aufbewahrt werden? von 22 gegen 6 Stimmen ver neint. Sonach ist die Aufbewahrung der Bücher dem Ge sinde selbst zu überlassen, in der Schrift aber dessen nicht zu ge denken. Was endlich die Ansicht der 2. Kammer, daß der Ab schluß eines neuen Contractes nicht in das Dienstbuch eingetra gen zu werden brauche, anlangt, ist man mit der 2, Kammer einverstanden. Bei tz. 16. (f. dens. a. a. O.) ist man mit der Verordnung dahin einverstanden, daß auch auf dem Lande nicht nur nach der Veränderung eines jeden Dienstortes, sondern so wie in den Städten, nach Veränderung eines jeden Dienstes ein Zeugniß kn das Dienstbuch eingetragen werde, da solches nicht nur der Bestimmung gemäß sei, daß kein Dienstbote, ohne ein Zeugniß seiner vorigen Herrschaft beigebracht zu haben, angenommen werde, sondern daß auch, wenn cm Dienstbote lange Zeit an einem Orte im Dienste gestanden habe, große Ungewißheit und unnöthige Arbeit verursacht werden dürfte. Hierauf fragt der Präsident: Tritt man dem Gutachten der Deputation und der 2. Kammer bei? Dieß wird mit 25 Stimmen gegen 4 b e j a h e t. Zu §. 17. (f. denf.a.a.O.) hielt die Mehrheit der Depu tation für sachgemäß , daß, wie dieß rücksichtlich der Handwerks gesellen bereits eingeführt sei, auch für das Gesinde Zensuren be stimmt würden, durch welche im Allgemeinen das Verhalten des selben zu bezeichnen wäre; denn aus den von der Deputation der 2. Kammer (S. 447. IV. Abthl.) angegebenen, und nach S. 512. der dritten Abtheilung in der 2. Kammer gebilligten Gründen scheint es bedenklich, wenn ohne Unterschied jedes Cr- eigniß, wodurch Dienstboten in Untersuchung gekommen sind, in das Dienstbuch ungetragen werden sollte.- Der königlr Commifsarv.Merbach verweiset hierbei auf das Z. 117. lr. des Gesetzes erforderliche ausdrückliche Zeugniß der Treue und Ehrlichkeit hin, worauf die Frage: Tritt man der Ansicht der Majorität derDeputation bei ? mit 25 gegen 4 Stim men verneint, und: Genehmigt man den Antrag derDepu tation? einstimmig bejahet wird. Bei §. 18. (s. dens. Nr. 93. d. Bl. S. 699.) bemerkt Prinz Johann, daß der Antrag der 2, Kammer wohl dadurch seine Erledigung hinlänglich gefunden haben dürfte, daß dem bei §. 15. gefaßten Beschlüsse gemäß die Zeugnißbücher der Aufbewahrung der Dienstboten überlassen bleiben sollten, Au §. 19. (s. dens. a. a. O.) erinnert die Deputation: Es dürfte, wie auch in der 2. Kammer geäußert worden, der Verlag von 6 Gr. für ein Gesinhehuch wo möglich zu ermäßi gen sein. Der konigl. Commifsar v. Merbach bemerkt in Bezug auf die Herabsetzung der Zeugnißbücher, daß der Dienstbote die Bü cher allenfalls für etwas weniger erhalten könne, daß aber, wenn eh Auszug aus der Gcsindeordnung nöthig werde, diese Bücher allerdings etwas theuerer werden würden, als die Wanderbücher. Die Frage redueire sich am Ende darauf, ob man der Staats-^ kasse durch Herabsetzung des Preises solcher Bücher eine hei der großen Nachfrage nach selbigen nicht unbedeutende Ausgabe ver ursachen wolle, was man doch nicht wünschen werde, Hierauf w'rch aber die Frage'. TM rwr« dem Vorschläge der2. Kammer hei? einstimmig bejahet, Man geht zu §. 20. (s, denselb. a. a. O.) über. — Der königl. Commiffar V. Merbach erklärt sich mit der
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