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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Meinung der 2. Kammer vollkommen einverstanden, und glaubt, daß der vorliegende §. eine Abänderung werde erleiden müssen.— Man tritt hierauf der Ansicht der 2. Kammer einstimmig bei, und das Präsidium erklärt die Sitzung uunmchr um 2 Uhr für geschlossen. Hundert und zwei u. fünfzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 12. Nov. 1833. Schluß der Berathung und Abstimmung über den Bericht, den Entwurf einer neuen Gesindcordnung betreffend. > Die Sitzung wird um II Uhr eröffnet, das Protokoll der letztvorherkgen verlesen, genehmigt und durch Grafen v. Ein siedel und v. Carlowitz mit vollzogen. Auf der Registrande sind neu cingcgangm: . I) Protocollextract der 2. Kammer vom 5. November, die! Berathung über das Gesetz wegen des Untersuchungsverfahrens gegen Uebertreter der Gesetze wegen der indirekten Abgaben; an die I. Deputation. 2) Desgleichen vom 6. November, die Berathung über den anderweiten Deputationsbericht WHM der Pcraguationsangelegenheiten; an die 2. Deputation. 3) Mit teilung des könkgl. Gesammtministerii vom 10. Novmiber, die Ernennung des Geh. Negierungsrathes v. M erb ach zum Com- missar wegen des Brandkaffengesetzes; ist zu den Acten zu nehmen. v. Merb ach erinnert bei dieser Gelegenheit, wie der Prä sident v. Wietersheim in der 2. Kammer auch an den Deputa- tionsberathungen über diesen Gegenstand Th eil genommen, und dasselbe wohl auch bei der I. Kammer thun werde. 4) Protokolle der 2. Kammer vom 4. und 7. November, die Berathung über die Abkürzung des Landtages betreffend; der Präsident behalt sich vor, in nächster Sitzung über diesen Legenstand Vortrag zu erstatten. 5) Desgleichen vom 17. Mai, das Gesetz wegen der Notariatsinstrumente betref fend; wird an die 1. Deputation verwiesen, damit dann der in der Sache ernannt gewesene Resistent darüber Vortrag erstatte. Auf der Tagesordnung befindet sich die Schlrrßöerathung über die Gesindeordnung. Referent v. Erdmannsdorf be ginnt seinen Vortrag mit Z.21. (s.dens. Nr.93. d.Bl. S.6ST.) der die Policeiaufsicht über das Gesinde betreffenden For schriften. Prinz Johann: Er habe schon neulich bei Gelegenheit des ß. 121. des Gesetzentwurfes sich Vorbehalten, zu dem vor liegenden §. einen Antrag zu stellen. Er gehe nämlich d«yin, daß man bei Redaktion der Ztz. 21. — 29. der Verordnung mit darauf Rücksicht nehmen wolle, daß ein Dienstboten welcher an dem Orte, wo er nicht heimisch sei, keinen Dienst finde, doch daselbst ein Wohnsitzrecht erhalte, also nicht in die Heimath zurückgewiesen werden dürfe. .Dc«sec Vorschlag findet hinreichende Unterstützung und einstimmige Annahme. i Man geht Zu §.22. (s.dens. a.a.O.) über. Prinz Johann erklärt sich gegen den Vorschlag der! 2. Kammer, denn wenn es sich um ein Gesetz handle, würde er gewiß für die Cafmstik sein,. da aber hier von einer Verord nung für Policeibehörden die Rede sek, halte er die Aufstellung einzelner Fälle für unzulässig. V. Deutlich: Es bleibe zwar allerdings dem Ermessen der Behörden überlassen, in wieweit sie dem dienstlosen Gesinde auch bei dem -Vorhandensein der im §. aufgestellten Bedingungen den Aufenthalt gestattcU wollten; allein es möchte doch das Ge sinde sich vielleicht auf diese Bedingungen berufen wollen, und da diese Punkte in eine Instruction der Policeibehörden gehörten, sofern es übrigens nvthig erachtet werde, sie darin aufzunehmen, so möchten sie hier wegzulassen sein. Hierauf wird der Antrag der 2. Kammer wegen Wegfalls des vorliegenden ß. mit 19 gegen 12 Stimmen verworfen, und soll auch in der Schrift keine Erwähnung des ersteren geschehen. Zu tz. 23. (s. denselben Nr. 93. d. Bl. S. 700.) wird nichts erinnert. Man gelangt zu Z. 24. (s. dens. Nr. 93. d. Bl-, S. 706.). Bürgermeister Nitterstädt: Es scheine ihm hier die schick lichste Zeit zu sein, einer Bestimmung zu gedenken, welche ein Mitglied der 2. Kammer bei der Berathung über den vorliegen den Gegenstand in Anregung gebracht habe, daß nämlich dem dienstlosen Gesinde, welches in seine Heimath zmückkehre, auf erlegt werde, sich bei seiner Ankunft bei der Ortspolicci zu mel den. Der Antrag habe sich indeß keiner Unterstützung erfreut, weil man dafür gehalten habe, das Gesinde werde dieß, um seine ! Zeugnißbücher in Ordnung zu erhallen, schon von selbst nicht unterlassen. Er feiner Sekts glaube, das nicht allemal präsu- miren zu dürfen, und finde in der Armeldung das einzige Mit tel , eine zweckmäßige Controle über das dienstlose Gesinde zu führen-, erneuere dcßhalb auch jenen Antrag. Bürgermeister Reiche - Eisenstuck halt indeß diesen An trag für unnvthig, da ja ohnedem jeder Hausbesitzer das zurück kehrende Gesinde nicht ohne Genehmigung der Obrigkeit aufnch- men dürfe. Bürgermeister Nitterstädt: Da müsse er denn doch er- wiedern, daß dieß bei dkenstlofem, zu seinen Eltern zurückkehren- den Gesinde bis jetzt nicht erforderlich gewesen sei.' V. Weber wünscht, Alles, was das Gesinde zu beobach ten habe, so viel als möglich klar und bestimmt ausgesprochen zu sehen. Der Antrag des Bürgermeisters Nitterstädt wird hier auf hinreichend unterstützt und mit 19 gegen 13 Stimmen aNgcr nommen. . . Die 25. — 29. (s. dieselben a. a. D.) geben zu keiner Bemerkung Anlaß. Zu ZZ. 30. und 31. (f. dies. Nr. S4. d. Bl., S. 707.)be merkt die Deputation der I. Kammer: Man schließt sich in den Motiven und in den Resultaten dem Gutachten an, welches die Deputation der 2. Kammer abgegeben hat, als nach welchem, um dem Gesinde alle Wege des Unter kommens zu erleichtern, das Geschäft eines Vermittlers, welcher dienstlos werdenden Personen ein anderrveites Dimstunterkom-
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