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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 153. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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222. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 23. November 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. drei u. fünfzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 13. November 1833, (Beschluß.) Schluß der Werathung und Abstimmung über den Bericht der 3. Deputation, die Petition des v. Großmann, die Aufhebung des Revcrswcsens bei Ver setzung der Kirchen- und Schullehrer Privatpatronates auf Stellen tönigl. Patronats bctr. — Vortrag über den eingegangcncn Protccollextract der 2. Kammer, die Derathung des Decrets, die Abkürzung des Landtags betr. Referent bemerkt, daß die vom verehrten Sprecher vor ihm angeführten Gegenstände auch im Deputationsberichte be rücksichtigt wären. v. v. Ammon: Ich unterscheide bei dem Antrags meines verehrten Collegen die Sache von den Mitteln der Abhilfe. Das Reverswesen an sich betrachte ich als ein entschiedenes Nebel. Es wirst ein falsches Licht auf unsere Kirchenverfassung, von welcher die weise und gesetzliche Anstellung der Lehrer des göttlichen Wor tes einen wichtigen Lheil ausmacht; auf die isolirte Lage der Geistlichen des Privatpatronats, die in vielen Fallen an ihre Erd scholle gebannt sind und bleiben; und vorzugsweise auf den Zwie spalt der Grundsätze in der Beförderung der Prediger, die doch M'gerwcise als Söhne eines Vaterlandes und als Genossen eines Berufes auch eine Hoffnung und ein Schicksal gemein haben sollten. War das bisher der Fall nicht, so bürdet man dem ehe maligen Kirchenrathe ohne allen Grund die Schuld dieser Un gleichheit auf; er gewann durch die ausgestellten Reverse nichts, Md mußte sie nur als eine defensive Maßregel zulassen, weilet ohne sie nicht einmal volle Sicherheit gehabt haben würde, daß eine von ihm verliehene Stelle köm'gl. Patronats von einem Sup- plicanten aus dem Bereiche einer Privatcollatur wirklich ange- treterr werden könne. Das Reverswesen hangt also genau mit dem Patronatswesen zusammen, und dieses wieder mit einer Reihe von Ansprüchen auf das liturgische Recht, die Verleihung von Expectanzen, ja sogar die Entlassung und Absetzung der Geistlichen, welche sammtlich in der neuern Zeit aufgegeben wer den mußten. Mit der constitutionellen Verfassung ist nun das Neverswefen stricter Observanz vollends unvereinbar, und ich muß daher meinem nun abwesenden Herrn Collegen vollkommen beitreten, wenn er sich gegen diese Anomalien erklärt hat. Aber mit derselben Freimüthigkeit, die ich an dem Hrn. An tragsteller ehre, muß ich mich doch gegen die Mittel aussprechen, die er zur Abhilfe dieses Nebels ergreifen will. Ich halte näm lich, so wre die Sachen nun noch stehen, die Wefugniß, Reverse auszustellen, oder nicht auszustellen, für ein Privatrecht der Patrone und Collatorm, welches in dem mit ihren Geistlichen abgeschlossenen Dienstvertrags seinen Grund Hat. Ihr Collatur- recht ist in jedem Falle ein Realrecht, welches sich ihre Vorfahren durch Dotationen, besondereVrrdiensteum die Kirchengemeinen, oder durch die Würde ihrer persönlichen Stellung erworben haben. Ein gutes Recht aber von Rechtswegen aufzugebm, kann einer hohen Kammer nicht wohl angesonnen werden, welche großen Theils selbst aus Patronen und Collatorm besteht. Geschähe das aber auch, so kann ich doch nicht einsehen, was durch die bloße Aufhebung der Reverse für die gute Sache unserer kirchlichen Verfassung und Verwaltung werde gewonnen werden. Den Patronen und Collatorm bliebe dann noch immer die Befugniß, ihre geistlichen Stellen mit Ausländern zu besetzen, welche dann nach wenigen Jahren auf königliche Stellen übergehen, und die Inländer verdrängen würden. Wie angemessen es nämlich auch sein mag, das Gesetz der Mamuchfaltigkeit aus der Natur in den Dienst des Staates und der Kirche cinzuführen, so dürfen doch diese und jener niemals ungerecht gegen die überzahlreichen Familienglieder des eigenen Landes werden, namentlich dann, ? wenn es erwiesen ist, daß sie Fremden weder an Talenten, noch Kenntnissen und Verdiensten nachstehen. Bei dem überwiegenden r Verhältnisse der Patronatsstellen zu den königlichen würde dann i auch ein hohes Ministerium des Cultus nicht mehr im Stande i sein, seine eigenen Candkdaten und Geistlich en zu vcrsor- lgen; die Zahl der Competenten um einzelne Stellen würde von 30 oder 40 auf 90 oder 120 anwachsen, und schon durch das An dringen derCompetenz diegerechtenHoffnungen derer schwachen, oder gänzlich vernichten, die der höchsten geistlichen Behörde doch durch ihre Verdienste im nahem Amtsverhaltnisse besonders em pfohlen sein sollen. Dabei ist es augenscheinlich, daß in eben dem Verhältnisse, als die Privatbehörde der Collatorm weit oster, als das Ministerium selbst in den Fall der Besetzung geistlicher Stel len käme, ein großes Uebergewich't des kirchlichen Privat regimentes über die höchste Episcopalgewalt elntreten, und einen neuen Zwiespalt der kirchlichen Synkratie herbeiführen würde, der, bei den steigenden Anforderungen der Gemeinden, welche die ganz verschiedene Stellung der Parochianen und Com- mumepräsentanten so ost verkennen, die unserer Kirche so unent behrliche Freiheit und Einheit der Verwaltung auf eine sehr be denkliche Werse gefährden müßte. Aus diesen Gründen fühle ich mich bewogen, dem Gutachten unserer verehrten Deputation bei- zutreten, und von dem Anträge des Hrn. Superintendenten 0. Großmann, wie er gegenwärtig vorliegt, zur Zeit noch ab- zrrfehen. Ich kann indessen den Wunsch nicht unterdrücken, daß das Gute, was mir auf dem eingeleiteten Geschästswege noch uner reichbar erscheint, durch eine freiwillige Verzichtleistung al ler Herren Patrone und Collatorm auf das so großen Mißbrau chen ausgesetzte Revers recht in das Leben gerufen werden
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