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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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äM 226. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags den 28. November 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und sieben und fünfzigste öffentliche Si tzung der er.stenKammer, am 20.' November 18A3. (Beschluß.) SpeciÄe Berathung über den Gesetzentwurf wegen Erfüllung der Mlktair- pflicht. Was nun den tz. 7. c. erwähnten Fonds anlangt, so er-, klart sich Oberstlieutenant v. Welck für Gewährung eines Zu«. Wusses zu demselben aus der Staatskasse. Dieser Vorschlags findet hinreichende Unterstützung. Bürgermeister Nitterstädt aber stellt das Bedenken auf, daß, da doch dafür die Feststellung einer bestimmten Summe erforderlich sein werde, deren Ermittelung sehr schwer fallen würde, worauf - - . Oberstlieutenant v. Welck dm Wunsch ausdrückt, die Bestimmung jener Summe in die Hand der Ministerien zu legen, und es ihrem Ermessen anheimzustellen, was in dringen dem Falle nöthig sei. v. Carl owitz: Er sei gern erbötig, so.viel in die Hand der Ministerien gelegt zu sehen, als nur immer möglich., - Für den vorliegenden Antrag könne er sieh aber nur insoftrn erklären, als die Regierung jene Summe in das'Budget aufzunehmen und den Ständen zur Genehmigung vorzulcgen verbunden sein sollte. Staatsminister v. Zezschwitz erklärt sich hiermit einver standen, und bemerkt, wie cs der Regierung selbst erwünscht sein werde, eine bestimmte Bcgränzung der Fonds aufgefunden zu sehen, da außerdem eine Bestimmung der Fälle außeror dentlich schwierig sein werde. Eine Summe,. welche zur Her- bcischaffung von 80 Stellvertretern verwendet werden könne, glaube er, nach den gemachten Erfahrungen als hinreichend an nehmen zu dürfen. ' Der Präsident fragt hierauf: Soll zu dem fraglichen Fonds eine Summe aus der Staatskasse Mgeschossen, werden? Dieß wird mit 14 gegen 12 Stimmen verneint. V. Weber bemerkt, daß man doch wohl Gichtbrüchige, Blinde, Taube, und dergleichen zum Militairdienst Untüchtige, und solche, die an einem Fehler litten, wodurch sie an.ihrem Erwerbe gestört würden, nicht zu den in Frage stehenden Gei trägen anhalten könne. Er glaube NM zwar, daß die Behör den in solchen Fällen hie Rücksichten der Billigkeit nicht aus den Augen setzen würden; besser werde es aber dennoch sein, hier über eine feste Bestimmung Zu geben, weshalb er Vorschläge, den Punct >i. im tz. 7. c. so zu fassen:-„durch Beiträge, welche jeder zu entrichten hat, der durch das Loos oder wegen solcher körperlicher Leiden vom actr'ven Dienst befreit wird, die ihn in dem von ihm ergriffenen Erwerbe nicht hindern," — Ließ wird ausreichend unterstützt. ' Dem wird aber von mehreren Seiten eingehakten, daß diese Fassung für die Beurtheilung der einzelnen Fälle und für die Verwaltung überhaupt große Schwierigkeiten darbieten müsse, und in den meisten der angedeüteten Fälle ohnedieß Unvermögen zur Zahlung vorliegen werde. -HW ' - Hierauf laßt O. Weber seinen Antrag wieder fallen, und der Präsident fragt nunmehr: Genehmigt man tz. 7. c. nach der Fassung der Deputation unter den beliebten Abände rungen? Dieß wird einstimmig bejahet. ' Indem mgn sich nun zur Berathung der im tz. 7. b. enthal tenen Fälle, in welchen die fragliche Erleichterung der Stellver tretung Platz ergreifen soll, wendet, kommt man zuvörderst auf den vom Prinzen Johann- schon früher gestellten Antrag zurück, welcher dahin ging, daß nach den Worten: „gefährden wür den" gesetzt werden möchte: „oder in einer Familie bereitsein oder mehrere Söhne vor dem Feinde geblieben sind. v. Carlowitz: Er habe schon früher sich für den Vorschlag des Prinzen Johann erklärt, und sei auch jetzt noch in der Haupt sache damit einverstanden, wünsche ihn jedoch dahin modksicirt: „daß in dem angegebenen Falle, jedoch nur wenn schon 2 Söhne aus der Familiegefallen sind, die Einstandssumme aus dem§.7.o. erwähnten Fonds, ohne Rücksicht auf Vermögenheit und auf Wiedererstattung, bezahlt werden solle. v. Polenz schließt sich diesem Anträge M. Ebenfalls V. Beust (aufNeusalza), jedoch nur für den Fall, daßnur noch Ein Sohn übrig sei, und unter der Bedingung, daß die Summe nicht aus dem beregten Fonds, sondern aus der Staatskasse be zahlt werde, weil im ersteren Falle der betroffenen Altersklasse da durch ein Nachtheil zugcfügt werden würde. Referent erklärt eine Belastung' des fraglichen Fonds für unzweckmäßig, da er den dem Vorschläge zum Grunde liegenden Zweck einer bloßen Belohnung nicht rechtfertigen könne. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Er halte den Vor schlag des v. Carlowitz nicht vereinbar mit dem vorliegenden Zweck.- Der Zweck sei, einem Lemitleidungswerthen Vater den letzten Sohn durch Bezahlung des Eknstandsquanti zu erhalten. Dieser Zweck sei für den Vater dadurch erreicht. Später könne der befteiete Sohn das große Loos gewinnen, und da finde er doch keinen Grund, warum derselbe die vorgeschossene Summe nicht zurückzahlen könne, die seinetwegen gar nicht aufgewendet worden sein würde.. - > v. Carlowitz: Er betrachte die Sache aus dem Gesichts- puncte, daß die Einstellung des Sohnes in das Milr'tair nicht em
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