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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Opfer sei, welches weder der Sohn, noch dessen Vater allein bringe, sondern was die ganze Familie gebracht habe, welcher der zu befreiende Sohn angehöre, und darum könne auch nur er den Bortheil genießen. Die Altersklasse des Letzteren stehe ihm aber naher, als andere Staatsbürger, und habe daher wenig Grund, sich über dessen Begünstigung zu beklagen. Prinz Johann erklärt sich für den in Frage stehenden Vor schlag, indem ja dadurch die Beitrage der Freigesprochmen er höhet werden sollten, nimmt seinen frühem, einen ähnlichen Zweck verfolgenden Antrag zurück, und wünscht genauerer Fas sung halber dem Schlüsse des Z. 7b. das Deputationsgutachten beigefügt zu sehen: „ Diese Bewilligung soll insbesondere dann stattsinden, wenn eine Familie bereits 2 Söhne, oder Einen Sohn — wenn nur noch Einer übrig bleibt — vor dem Feinde verloren hat, und zwar ohne Rücksicht auf Vermögen, und ohne daß die Rückzahlung verlangt werde." Obristlieutenant v. Welck: Eine Belohnung für die Fami lie könne man doch durch den in Frage stehenden Vorschlag nicht beabsichtigen wollen, sondern ihr nur dadurch eine Unterstützung gewahren, daß man nicht vielleicht auch noch den letzten Sohn aus ihrer Mitte reiße. Die Fälle müsse er aber weiter ausgedehnt zu sehen wünschen, und zwar nach Maßgabe der in seinem zum Worberichte gegebenen Separatvoto gemachten Andeutungen, denn unbestreitbar müsse man den im Lazareth oder durch die Strapazen des Marsches gestorbenen Soldaten mit dem vor dem Feinde gefallenen in eine Kategorie stellen. Diesem schließt sich auch der königl. Commissar Obrist v. Nostiz an, da wohl die im Frieden, z.B. durch Entzündung eines Pulvermagazins, Verunglückten gleiche Berücksichtigung, wie die in der Schlacht Gebliebenen, verdienten. v. Carlo witz erklärt, wie er sowohl die wahrend des Krieges im Lazareth Verstorbenen, als auch die Verunglückten der letzterwähnten Art bei Stellung seines Antrags mit im Auge gehabt habe. Um nun eine genaue Fassung jener Bestimmung zu bewerk stelligen, schlagt Staatsminister v. Zezschwitz vor, den Wor ten des Vorschlags des Prinzen Johann-: „übrig blieb" beizufü gen : „entweder vor dem Feinde oder in unmittelbarer Folge sei ner militairischen Dienstverrichtung verloren u.s.w. Hiermit erklären sich Prinz Johann und v. Carlowitz einverstanden, und es wird der Antrag mit 24 gegen 2 Stimmen angenommen. Desgleichen findet sowohl der schon in der gestrigen Sitzung von Prinz Johann zu Z. 7. b. beantragte Zu satz: „oder sich in irgend einem Berufe ein Bedürfniß an jungen Leuten zeigt, die sich demselben zu widmen gedenken", als auch der Vorschlag, das Wörtchen „soll" in „kann" zu verwandeln, die nvthige Unterstützung und allgemeine Genehmigung. Wegen der in der gestrigen Sitzung zur Sprache gekomme nen Frage, welchem Ministers die Entscheidung der mehrgedach ten Fälle überlassen bleiben solle, spricht Prinz Johann sich dahin aus, es lediglich dem Ermessen der Regierung anheim zu stellen, welchem Ministerio oder welchen Ministerien sie selbige zu über tragen gedenke, und trägt deßhalb auf die Abänderung des Schlusses des 7. b. an, welcher nach den Worten „erstatteten Bericht" also lauten solle: „von der Negierung für ihn die Em- standssumme rc. berichtigt werde". Auch dieser Vorschlag wird hinreichend unterstützt und all gemein genehmigt, die Abstimmung über H. 7. b. aber, nach dem Bürgermeister Ritterstädt noch mit einer neuen Fassung dieses §. beauftragt worden ist, bis morgen auszusetzen beschlossen und die Sitzung hierauf um 2 Uhr beendigt. Hundert und sechs und vierzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 18. Nov. 1833. Berathung über mehrere Berichteder4.Deput.—Genehmigung derSchrift, die KaffenbilletS betreffend. —Berathung über das anderwckte Protocoll der 1. Deputation, die Abkürzung des Landtags betr. — Berathung über dm Bericht, de» Gesetzentwurf rücksichtlich der Befreiungen von indirecten Wga- ben und die anstatt derselben zu gewährenden Entschädigungen betreffend. Die Sitzung beginnt um halb 11 Uhr mit Verlesung des Protokolls der vorhergehenden; es wird genehmigt, und von denAbgg. von derPlanitz und Schüller mit vollzogen. Die Registrande enthielt: 1) Der Secr. der 2. Kammer, Bergmann, überreicht eine Petition einiger Grundstücksbesitzer zu Weissenberg, 6. 6. im Sept. 1833, worinnen das Gesuch enthalten ist, daß diejeni gen, deren Besitzungen durch den Anschluß an den Preuß.-deut- fchen Zollverband an ihrem Werthe verloren, von Seiten des Staats Entschädigung erhalten möchten; an die4. Deputation. 2) Bericht der 3. Deputation der 2. Kammer, 3. 6. 9. Nov. 1833, über die Petition der Städte Mühltruff und Pausa um Anlegung zweier Post- und Commerzial- Straßen von Plauen aus, und zwar die eine nach Mühltruff und die andere nach Paufa; auf die Tagesordnung. 3) Der stellvertretende Abg. Bäßler zeigt an, daß er der an ihn ergangenen Aufforderung zum Eintritt in die 2. Kammer für Abg. Schweinitz nachzukom men außer Stande fei; wird verlesen. In Bezug auf Nr. 3. der Registrande bemerkt der Präsi den t, daß hier ein eigner Fall vorhanden sei, Bäßler sei Stellver treter, und er sage in seiner Eingabe, daß er gar nicht kom men könne. Trete nun der Fall ein, daß der Deputirte Schwei nitz durch Krankheit oder durch einen andern Fall gehindert werde, in der Kammer zu erscheinen, so entstehe dadurch eine Lücke. Er habe zwar mit dem Abg. gestern gesprochen, und derselbe habe erklärt, daß er feinen Urlaub so viel möglich ab kürzen wolle, um in einem Monate wieder hierzu erscheinen; allein dieses Verhältniß könne bei Mehreren eintreten, und er glaube nicht, daß ein Deputirter oder ein Stellvertreter sagen könne, daß er während des Landtages nicht mehr erscheinen könne. Abg. Meisel halt die Kammer nicht für competent, dem Abg. Bäßler die Entlassung zu bewilligen. Die Gründe seien allerdings von der Natur, daß ihm unmöglich sein werde, in den ersten Monaten des Neujahrs in die Kammer einzutreten, das sei aber ein gewöhnliches Urlaubsgesuch und wenn man ihm mehrere Monate Urlaub bewillige, so-werde sich bald fin den, ob er seiner Obliegenheit Genüge leisten könne, und dann
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