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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 29. November 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und sechs und vierzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 18. Nov. 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Bericht, den Gesetzentwurf rücksichtiich der.Befreiungen von indirekten Abgaben und die anstatt derselben zu-gewäh- renden Entschädigungen betreffend. Indem man zur Fragstellung übergehen will, findet Staatsminister v. Zeschau noch für nothwendig, noch mals das Wort zu nehmen und darauf aufmerksam zu machen, daß es sich nicht bloß von einer Begünstigung handele, die den Bergbehörden zu gute gehe, sondern von einem Rechte, welches die Bergstädte bisher gehabt hatten, und daß also die Frage von großer Wichtigkeit sek und zu vielen Consequenzen führen könne, wenn man ein Recht, welches diese Städte bisher gehabt, auf - diese Weise abschneiden wolle. Nachdem Referent noch zum Schluffe gesprochen und hierbei die von ihm bereits bemerkten Ansichten nochmals ent wickelt hatte, entstand eine Discussion darüber, wie die Frage zu Men sei, und man kommt überein, folgende Frage an die Kammer zu richten r Soll die dem Bergbau bisher gestattete Be freiung als aufgehoben betrachtet werden? Sie wird von 32 gegen 26 Stimmen verneint. Staatsminister v. Zeschau findet für angemessen, nach dem sich die Kammer darüber entschieden hat, daß eine Befrei ung nicht aufgehoben werden solle, auf den §. des Gesetzentwur fes zurückzugehen. Referent bemerkt, daß doch wohl im Sinne der Kammer liege, die 19000 Lhlr. an die Bestimmungen zu knüpfen, wie sie in dem Decrete gegeben worden seien, nämlich sie an die Orte zu vertheilen, welche sie aber nur dann genießen sollen, wenn sie sich noch bergmännisch bezeigen, denn außerdem könnten sie die 1MV Lhlr. nicht erhalten. Dann müsse auch der Staat das Recht haben, an dieser Summe zu mehren und zu mindern, wie gleichfalls im königl. Decrete Vorbehalten werde. Staatsminister v. Kvnne.ritz: Er müsse von der Ansicht ausgehen, daß die Kammer durch Annahme des h, , oder viel mehr dadurch, daß man sich dem Deputationsgutachten entge gen erklärt habe, habe aussprechen wollen, daß man eine Ent schädigung anerkenne; denn daß die Befreiung.von der Trank steuer Wegfällen müsse, liege schon in dem veränderten Abgaben systeme, und es scheine jetzt nur darauf anzukommen, ob man mit der tz, 4. angegebenen Summe einverstanden sich erkläre. Darüber, daß, so lange die bisherige Einrichtung noch bestehe,' auch die Bedingungen aufrecht erhalten werden müßten, scheine ihm kein Aweifel zu entstehen. Durch den' gefaßten Beschluß stehe nun nur so viel fest, daß eine Summe als Entschädigung hinausgegeben werde. Referent halt dafür, daß die Kammer sich das Mehrere oder Mindere vorbehalten müsse, denn sonst käme sie in Nachtheil. Staatsminister v. Z e sch a u ist in dieser Beziehung mit dem Referenten einverstanden, und äußert, daß künftig nicht von Vermehrung die Rede sein könne, aber wohl sei es möglich, daß eine Verminderung einkrete, wenn nämlich die Bedingun gen , an welche die Entschädigung geknüpft sei, von den einzel nen Orten nicht erfüllt würden. Referent macht hierauf bemerklich, daß man nur Vor fragen an die Kammer gebracht habe, und also ein Beschluß über den Gesetzentwurf selbst nicht gefaßt werden könne. Jetzt, nachdem sich die Kammer für die Entschädigung erklärt habe, sei es nothwendig, den tz. 4. umzuandern, sonst sei es nicht möglich, etwas zu mehren oder zu mindern. Abg. Sachß e erinnert, daß diejenigen, welche die Ent schädigung erhielten, nicht die Bergbehörden, sondern die Bergbauenden seien, und wenn es nicht mehr in ihrem Inter esse sei, zu bauen, so erledige sich die Sache von selbst; denn wo kein Bergbau mehr vorhanden sei, könne auch keine solche Unterstützung gegeben werden. Uebrigens feien ja dadurch ge nauere Bestimmungen und eine andere Organisation des Berg baues nicht ausgeschlossen, und Referent entgegnet, daß er zwar damit einverstanden sek, davon aber nichts im Gesetzentwürfe stehe. Abg. Eifen stuck: Ueber die Entschädigung habe die Kam mer noch nichts bestimmt, sondern in ihrem Beschlüsse nur ge sagt, daß die bisher gewährte Befreiung für den Bergbau auch ferner fortbestehen solle. Er frage, was -er Bergbau sek, diese mystische Person, welche vorgestellt werde; bald sei es eine Be hörde, bald eine Commun, bald würden die Personen darunter verstanden, welche bauen; es sek ein wahres Chamäleon, das immer mit wechselnden Farben sich darstelle, und dadurch käme man kn solche Mißverständnisse, daß man sich nicht mehr Heraus- sindenwerde. Cs heiße, die dem Bergbau gewahrte-Befreiung solle nicht aufhören, von 19,000 Thlr. sek aber keine Rede gewe sen; der Bergbau soll seine Befreiung genießen, aber die Berg städte seien nicht der Bergbau, und nur der solle eine Befreiung., genießen. Abg. Roux: Er müsse sich wundem, daß die Auslegung einer Abstimmung noch Gegenstand einer Verhandlung sein kön ne. Er habe angenommen, daß die Befreiung nicht aufzuheben sei. Nachdem vielfache Discussionen über die Befreiung der Bsrgstädte stattgefunden hatten, habe die Kammer erklärt, diese
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