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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 147. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Eben so sind keine Schanzen mehr zu unterhalten, und wenn es gereicht dem Lande hinlänglich zur Zufriedenheit. Deswegen stelle ich aber doch nicht in Abrede, daß die Stadt Dresden noch eine Entschädigung erhalten könne, allein wegen mangeln der Bedingungen halte ich die Sache doch für bedenklich, und 8. In die nämliche Kategorie dürften auch diejenigen 72 Thlr. ? wegen der 1652 der Stadt Dresden aufgelegten großen Schul- zu stellen sein, welche dem Rathe zu Hainichen zugeschrieben wor- f belast, und wegen der hohen und schweren Abgaben. Wie -b-- D---d-n k-i°- Kri.g°- Md S.E.M dienern zu ihrer bessern Besoldung bewilligt worden sind. mehr. Die Zugbrucken sind verschwunden, die Ausgaben Dagegen 0. sind die von demRathe zu Lausigk zu beziehen-! für die Festungsgebäude haben aufgchört, fest stehet dieElb- den^O THlr. durch Dchehl vom 29. Mal^1670 zu Erhaltung und brücke da, und ich glaube doch nicht, daß die reiche Residenz stadt Dresden will, daß das Land dazu, was alle andern Reparirung eines dortigen Steinwegs bestimmt worden; es möchte daher der Regierung überlassen sein, diese Leistung nach . ., » Befinden durch Uebernahme der Unterhaltung desselben oder sonst > Kommunen s^e l b st^unterhalten^ müssen, etwas beitragen solle, aufanderm Wege abzulösen. E' s f' - " 's " ' Man beschließt die von der Deputation aufgestellten Grund- ferner heißt, daß Dresden dem Lande Reputation mache, so satze einzeln zur Abstimmung zu bringen, und demnach vorerst glaube ich, daß dieses schon erreicht sei. Dresden, wie es ist, den Antrag unter zur Berathung auszusetzen. Nachdem dabei nichts erinnert ward, stellt der Präsi dent die Frage: Wird dem Deputationsgutachten zu /j.. bei gestimmt, daß die Schlachtsteuer von diesen Instituten erlegt, dafür aber der für selbige aufs Budget Zu bringende Etat um so viel erhöhet werde? Sie wird einstimmig bejaht. Bei L. wird gleichfalls nichts erinnert, und dem Deputa- iionsgutachten beigetreten. Zn Hinsicht auf 2. wird die Summe von 356 Thlr. 6gr. unters, und eben so die Summe von 72Thlr.—- —-unter ö. nach dem Vorschläge der Deputation einstimmig bewil ligt. Auch wird das Deputationsgutachten unter 6. ein stimmig angenommen. Zm Deputationsgutachten zu Z. 7. heißt es nun weiter: v. Die dem Rath zu Dresden seit dem Jahr 1596 ertheilte und in den Jahren l602 und 1652 bestätigte Freibierberechti gung, welche auf 908 Thlr. 6 Gr. veranschlagt worden, sollte unter andern auch zu Erhaltung der Festungsgebäude an den Stadlthorcn, Zugbrücken und andern öffentlichen Anstalten die nen und besage der vorgelegten Urkunde vom 14. Septbr. 1652 auf so lange, als gemeine Landschaft diese Steuer verwilligen werde, bestehen. Ob nun wohl die Deputation aus dem zuletzt angezogenen Vorbehalte, zumal wie derselbe in dem Privilegs vom Jahr 1652 gestellt worden, kein.Recht zu folgern vermag, dasselbe ganz auszuheben, auch die dem Genuß angewiesene Be stimmung — die Unterhaltung öffentlicher Gebäude und Anstal ten — noch fortdaucrt und der Aufwand in neuerer Zeit eher ge stiegen ist, so hat doch die Deputation einen bestimmten Antrag hierunter zu stellen sich enthalten. Bei diesem Puncte bemerkt Abg. Sachße, daß die Depu tation gar keine Meinung ausgesprochen habe. Referent entgegnet aber, daß allerdings die Kammer ihre Ansicht dadurch ausgesprochen habe, indem sie gesagt: „ob nun wohl die Deputation aus dem zuletzt angezogenen Vorbe halte kein Recht zu folgern vermag, dasselbe ganz aufzu ¬ heben" u.s.w. (siehe oben.) Viceprasident O. Haase erklärt, das Deputationsgutach- tcn gleichfalls in der Maße verstanden zu haben, daß die Depu tation Bedenken trage, diese Befreiung ganz aufzuheben, und aus den letzten Worten des Pn'vilegii überzeuge er sich, daß der Stadt Dresden diese Befreiung auch ferner einzuraumen sei. Abg. Sachße: Mir gehen doch einige Bedenken in der Sache bst. Sehe ich auf die Umstände, unter welchen das Privilegium bewilligt worden ist, so findet sich von diesem al len kein einziger mehr. Das Privilegium ist bewilligt worden ich will nur darauf aufmerksam machen, daß, wenn auch die Kammer diese Begnadigung nicht bewilligt, dem Rathe zu Dresden doch sein Anspruch nicht genommen werde; er kann noch immer Klage gegen die Staatskasse erheben, und dann wird sich zeigen, ob er einen Anspruch habe oder nicht. Die Sache ist wichtig, und da man schon vorher Ersparungen hat machen, und bei den Geistlichen hat anfangen wollen, so finde ich mich um so mehr berufen, diesen Zweifel anzuregcn. Vicepräsident O. Haase erwicdert, daß cs imPrivilegio heiße: „Zu Erhaltung der Festungsgebaude an den Stadttho ren, Zugbrücken, Elbbrückenbau, Kirchen und Schulen, Röhrkasten, Kanäle, Röhr- und Weißeritzwasscrn und sonst andern Nothwendigkeiten mehr, so alles zu Conservation dieser Unserer Residenzstadt angesehen rc." Also dauerten die Gründe noch fort, und er sehe nicht ein, wenn man bei so kleinen Sachen Zweifel hervorrustn wolle, wohin das führen würde. Abg. Sachße nimmt darauf Bezug, daß in dieser Ur- künde stehe, „ so lange als dieselbe von Unserer gemeinen Land schaft bewilligt werde." Nun werde keine Tranksteuer mehr bewilligt, sondern eine Malzsteuer, also löse sich das auf. Die Bestimmung sei ein Privilegium, Privilegien seien aber bekannt lich der strengsten Auslegung unterworfen, und aus dem Schluffe des Docummts könne keinesweges allein ein rechtlicher Grund abgeleitet werden. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Wenn die Deputation einmal die Forderung der Stadt Dresden nicht für ein Recht an erkennt, so kann cs auch nicht berücksichtigt werden. Jeder Ort muß seine Communalgebäude, seine Wege und Brücken auf eigene Kosten erhalten. Ich muß daher darauf antragen, daß diese Forderung in Wegfall komme. Abg. Meisel: Er habe nur ein Paar Worte auf das zu sagen, was der Abg. Sachße erwähnt habe; denn in seiner Stellung als Abgeordneter der Stadt Dresden werde er nicht versuchen, die Kammer zu irgend einem Beschlüsse zu bestim men. Der Abgeordnete sage: „er halte sich für verpflichtet, den Zweifel anzuregcn allein das scheine ihm nicht passend; denn die Deputation, welche derartige Zweifel zu untersu chen gehabt habe, scheine sich nicht ausgesprochen zu haben,
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