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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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M 231. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung^ Dresden, Mittwochs, den 4. December 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. neun u. vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 21. November 1833. (Beschluß.) Schluß der Bcrathung über den Bericht, den Gesetzentwurf rücksichtlich der Befreiungen von indirecten Abgaben und die anstatt derselben zu gewäh renden Entschädigungen betreffend. Abg. Hahnel (auf Elbersdorf): Da in dem vorliegenden Gesetzentwürfe über aufzuhcbende Befreiungen der indirecten Ab gaben und dafür zu gewahrende Entschädigungen der seit dem Fahre 1559 bestandenen und von den allerhöchsten Regierungen dabei geschützten Freiheit der halben Wi'ertrankstcuer im Stifte Wurzen und dem ehemaligen Bisthume Stolpen nichts erwähnt ist, so erlaube ich mir die Frage: ob diese Freiheit, die, wo ich nicht irre, 12 Städten und 26 Landbrauereien zusteht, nicht auch mit in die Kategorie dieses Gesetzes gehöre, oder ob diejenigen Staatsbürger, die auf dieses Recht, das wohl unter die wohler worbenen Ncalberechtigungen zu zahlen ist, eine Berücksichtigung desselben bei Bcrathung des Budgets finden werden, und ich bitte, daß durch diese meine Anregung einer etwanigen Nieder schlagung dieser Berechtigun ohne Entschädigung vorgebeugt werden wolle, da in der Berfassungsurkunde §. 39. für die abzu tretenden Befreiungen eine angemessene Entschädigung zuge- sl'chcrt ist. Staatsminister v. Ze sch au: Ich muß darauf erwkcdern, daß die Kammer nicht voraussetzen wird, es liege in der Absicht der Regierung, jedes einzelne Lranksteuerbeneficium durchzu gehen, sondern die Regierung hat eben deshalb ein Gesetz der Kammer vorgelegt, worin die allgemeinen Grundsätze der ver schiedenen Kategorien von Befreiungen aufgestellt sind, und wor unter sich die einzelnen Falle subsummiren lassen; das aber glaube ich nicht, es werde die Absicht der Kammer dahin gehen, daß die Regierung über jedes im Lande bestehende Wcneficium sich ver breiten und ihre Meinung aussprechen soll. Abg. Roux stimmt diesem bei, und halt es in der Lhat für Unmöglich, die einzelnen Rechte und Privilegien durchzugehen. Auch sei durch den gestrigen Beschluß den Realberechtigten nicht ihr Recht genommen worden, sondern die Kammer habe nur die Ansicht ausgesprochen, sie halte nicht dafür, daß die Rittergüter zu denen gehörten, welche eine Realberechtigung hätten. DerReferent hält jedoch dafür, daß die vom Abg. Hä kel gestellte Frage wohl in Diskussion gebracht werden könne, jedoch erst bei Z. 9. Abg. und Secretair Richter glaubt, daß doch durch die Aeußerung des Herrn Staatsministers Genüge geschehen sei, da kille diejenigen, welche ihre Berechtigung nachweisen könnten, be rücksichtigt werden sollen; aber alle Einzelheiten im Gesetzent wurfaufzuführen und darüber abzustimmen, scheine ihm doch zu weit gegangen. - Abg. v. Friesen findet dagegen, daß die Erklärung des Hrn. Staatsministers das Bedenken noch nicht erledige, da unter k'. des Z. 9. gerade das, was der Abg. Hänel bezeichnet habe, als wegfallend angeführt werde, und daher müsse dieß zur Diskussion 'gebracht werden. Dem stimmtViceprasidentv. Haase bei, und zwar, weil nur diejenigen, deren Recht von der Kammer nicht anerkannt werde, das Recht nachweisen müßten, dagegen, wenn die Kam mer es anerkenne, kein Rechtsbeweis mehr nothwendig sei. Abg. Clauß: Da die Diskussion es veranlaßt habe, so müsse man dem Hrn. Staatsminister für die Erläuterungen dankbar sein, welche derselbe über Abgabenbefreiungcn gegeben, die nach den von der Negierung im Gesetzentwurf aufgestellten Principien ohne Entschädigung in Wegfall kommen sollen. Diese Principien hätten die Stände zu prüfen, und wenn man sich darüber mit der Regierung vereinigt, bleibe jedem unbenom men, gegen den Staat speciellcs Recht geltend zu machen; Be freiungen aber, für welche ein Ersatz nicht zu gewähren, seien übrigens in den Motiven zu dem Gesetzentwürfe in einer Reihe von Beispielen aufgeführt, und mit einzelnen Fällen könne man jetzt sich nicht befassen; denn die Kammer sei kein Gerichtshof, und deßhalb halte er auch jede weitere Anregung in dieser Bezie hung für fruchtlos. Bi «Präsident entgegnet, daß, wenn man diesen Sinn unterlegen wolle, man gar kein Gesetz brauche, als diesen Z, Abg. und Secr. Richter erklärt, daß er die,Sache nicht abschneidcn wolle, aber er müsse doch darauf antragen, zuerst mit 8. fertig zu werden, und mit diesem Gegenstände, der zu tz. 9. gehöre, auch bis dahin zu warten. Demnach geht man auf §. 8. zurück, und zwar auf die Position wegen Entschädigung rücksichtlich der Uekschsteuer und rücksichtlich der Salzdeputate. Was in Betreff derselben die Deputation bemerkt, s. Nr. 229. d. Bl., S. 2066. Staatsminister v. Zeschau bemerkt, daß der Punkt irr Bezug auf das Salzwesen wohl nicht hierher gehöre; denn das Gesetz habe diesen Gegenstand gar nicht berücksichtigt, weil es sich bloß auf die Abgaben beschranke, welche eine Reform erlei den. Sein Antrag gehe dahin, die Frage nur auf die Fleisch steuer zu richten. Abg. v. Friesen erklärt, für seine Person kein Bedenken zu tragen, sich mit der Ansicht der Regierung einzuverstehen,
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