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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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ternchmen müßten, so würde ihnen doch frei stehen, nach einem Vierteljahre ihr Geschäft wieder anfzugeben. 2) scheine es ihm eine Umgehung desjenigen §. zu sein, wo cs heiße, die Brand vergütungsgelder sollen zu Neubauen verwendet werden. Nach dem Amendement würde aber der Cigenthümer von Fabriken sehr Nachtrag. In Folge einer auf officiellem Wege erhaltenen Nachricht, ist in dem Stück 111. der Nachr. vom Landtage, Seite 881. Zeile 27, nach dem Worte: Beschwerde annoch clnzuschalten: „zur Zeit." halben Beweis geführt hätten. Wenn man sehe, daß andere Staaten wohl berechnet hätten, wie Vortheilhaft es sei, daß ein Staat Fabrikgebäude habe, so müsse er erstaunen, daß man ein Gesetz mache, welches diesem völlig entgegen stehe. Der Abg. Axt habe bemerkt, daß ein Drittheil der Bevölkerung Sachsens durch das Fabrikwesen ernährt werde (s. Nr. 158. d. Bl. S. 1263). Die Summe, welche diesen Leuten durch das Fabrikwesen zu fließe , belaufe sich sehr hoch. Der Verlust dieser Summe würde dem Lande zum großen Nachtheil gereichen. Uebrigens spreche er nicht für sich, sondern für das Wohl des Landes. Abg. Meisel: Der Abgeordnete behaupte, daß sowohl er, als v. Klien nur halb bewiesen hätten. Eine einzige Be merkung reiche hin, die Nichtigkeit dieser Behauptung darzuthun. Der Abgeordnete habe wahrscheinlich überhört, daß er (der Red ner) gesagt habe, das Krandkasseninstitut sei keine allgemeine Unterstützungsanstalt. Er lasse dahin gestellt, ob nicht etwa die Fabriken eine Unterstützung wünschen möchten; aber dieses Ge setz sei nicht dazu bestimmt, irgend ein Gewerbe im Lande zu un terstützen, Wenn Jedermann, der zu seinem Fabrikgeschafte Geld bedürfe, sich an dieses Institut wenden könne, so wisse er in der Thal nicht, was daraus werden solle. Abg. Krause: Er müsse bemerken, daß dieses Institut nicht mehr eine Unterstützungsanstalt sei. Denn wenn man die Prämie bezahle, so sei man auch Cigenthümer von dem Capital, wofür man die Prämie bezahle! Abg. V. Klien: Er sei dem Abg, Krause dafür sehr dank bar, daß er ihn vollständig ergänzt habe; übrigens stelle er der nehmen, ja auch bei den Rittergutsbesitzern, und würde man daher eine Ausnahme bei den Fabrikbesitzern eintretcn lassen, so würde das ein Nachtheil für andere Gebäude sein und Ungleichheit her beiführen. Wenn man zur Unterstützung des Amendements ge sagt habe, daß Fabriken zum Wohl des Vaterlands gereichten, so wolle er zugeben, daß sehr gut für ein Land sei, wenn es Fa briken habe, halte aber nicht gut, wenn in einem Lande, welches schon mehr producire als consumire, noch neue Fabriken eingeführt würden. Er halte es für kein Glück, wenn man noch mehr Fabriken in unferm Vaterlande errichte; denn komme eine Zeit, wo es an Absatz fehle, so habe man dann eine Menge Hilfsbe dürftiger im Lande. Erwähne man ferner, daß Fabrikbesitzer nur für ihre Wohnungen, nicht aber für ihre Fabrikgebäude diese Verpflichtungen übernehmen sollten, so käme er auf das zurück, daß auch andern Geschaftstreibenden diese Begünsti gung eingeräumt werden müsse, und sage man endlich, daß Fabrikgebäude von größerem Umfange seien, so erwiedere er, daß es eben so große andere Privatgebäude gebe, und daß der Gesammtwerth der Gebäude in ganz Sachsen noch viel bedeu tender sei, und übrigens stünden Hausbesitzer und Fabrikbesitzer in dieser Hinsicht ganz gleich. (Fortsetzung folgt.) meinen Landesinteresse zusage, und erkenne in derselben einen j Kammer zur Entscheidung anheim, ob dieß dem Abg. gelun- Ausweg, um von einem brandverunglückten Fabrikunternehmer! gen sei. den möglichen bürgerlichen Untergang abzuwenden.— l . I Viceprasident V. Haase schließt sich den Sprechern Meisel Abg. Krause: Zuvörderst sei wohl zu beachten, daß bei und v. Klien an, und glaubt, folgende Gründe sprächen gegen uns eine Zwangsanstalt ins Leben getreten, zu der Jeder im das Amendement: 1) gewähre es dem Staate keine Garantie; Staate seinen Beittag zu zahlen verpflichtet sei. Der Fabrikant denn wenn man auch annehme, daß sie ein anderes Geschäft un- habe dasselbe gethan, indem er seine Gebäude, die er bewohnt, ternchmen müßten, so würde ihnen doch frei stehen, nach einem ebenfalls in dieselbe Kategorie gebracht, wie die andern Staats bürger die ihrigen. Wenn aber der Fabrikant noch mit seinen Fabrikgebäuden dazu gezogen werde, so frage er, ob dieß möglich sei, wenn man den hierbei obwaltenden großen Unterschied be-, denke. Der Fabrikant müsse von diesen Gebäuden, um sich so l große Summen beziehen, ohne daß das Princip jenes §. bei ihm viel als möglich sicher zu stellen, die höchste Summe versichern,! Anwendung fände. 3) sehe er darin ein Verletzrmg der Gleich- und doch noch beim Brandunglücke des Werthes an seinen heit, denn dieselben Verhältnisse, welche bei Fabrikgebäuden vor- Fabnk- und Wohngebäuden verlieren. Indem er auf die Aeuße- kamen und wünschenSwerth machten, ein Fabrikgeschäft aufzu- rungen der Abgg. Meisel und Klien zurückblicke, so finde er, geben, fanden fast bei allen Hausbesitzern statt, man könne das daß diese Herren, ungeachtet aller angeführten Gründe, nur einen nicht bloß von Gewerken, sondern auch von jedem Kaufmann an- Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaktion: pr. Gretsch §l.
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