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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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16V. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 12. September 1833. Nachrichten v Hundert und dritte öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, am 3. September 1833. Fortsetzung.) Fortsetzung, der.Beratung über den Bericht der s. Deput. der 2. Kam mer, die Begutachtung der einzelnen U. des Gesetzentwurfes wegen künf tiger Einrichtung der alterbländischcn Zminobiliar-Brandversicherungs- Anstalt betreffend- 80. — 83. Abg, Clauß erwiedert: Wer die Natur des gewerblichen Lebens kenne, werde nicht in vie Aeußerung einstimmen, daß man ein Etablissement in einem Vierteljahre errichten und wie der verschwinden lassen könne. Der Abg. Winkler (aus Rochlitz) schlägt vor, diesen Gegenstand der Deputation wieder zur Begutachtung zu über geben, da er in alle Branchen eingreife, Dagegen erklären sich der Präsident und der Abg. Ei sen stuck; Letzterer führt an, daß, wolle man immer an die Deputation zurückweisen, es unmöglich sein würde, einen Ge setzentwurf zu Ende zu bringen; auch sei heute über den Gegen stand wieder so viel gesprochen worden, daß kaum möglich sei, noch etwas Neues hinzuzusetzen. Gegen das Amendement bemerke? er, haß sich die Sache sehr illusorisch darstelle; es könne z. B» dann ein solcher Fabrikbesitzer 100,000 Lhlr. erkalten, eine Hütte von 500 Lhlr. hinbauen und das andere ick hie Lasche stecken. Er halte es auch nicht für gut, ein Fabrikge bäude vor dem andern zu begünstigen, indem dadurch eine Be- pachtheiligung des Cömmerzcs in Bezug des Fabrikgebäudes, welches abgebrannt, unh desjenigen, welches nicht abgebrannt sei, hervorgehe, und bedenklich sei, wenn der Staat durch Geschenke und unverzinsbare Vorschüsse, die andere Fabrikbe sitzer nicht erhielten, eine Fabrik zu heben suche, Auch in andern Staaten habe man dieß eingesehen und sich nur auf Pa tente beschränkt, durch welche man nützliche Erfindungen unter stütze, so in England, Frankreich und so in Hestreich. Nur da, wo man sich bemühen mässe, Fabriken in das Land zu bringen, wie in Polen und Rußland, fanden Ausnahmen statt, aber in Sachsen, wo die Fabriken in so großem Flor stünden, glaube er nicht, daß man ihnen noch so große Begünstigung gewähren könne. Go richtig der Satz sei, daß Fabriken für den Staat heilsam seien, so unrichtig würde es sein, wenn man ihn in seiner Allgemeinheit annehmen wolle; denn nicht jedes Fabrikat eigne sich für jedes Land. Löse könne man daher ein Capital für Begründung einer Fabrik hergeben, die vielleicht für den Staat gar nicht heilsam seid Man habe dergleichen Fälle,. wo große Summen auf eine solche Fabrik verwendet worden, und die nichts genützt habe. Zudem seien, wie schon bemerkt worden, die Begriffe „Begründung und Wer- om Landtage. besserung" sehr schwankend; es könne etwas eine anschei nende Verbesserung sein, aber es sei nicht gewiß, ob sie wirklich eine Verbesserung darbiete, und warum soll der Staat auf das Ungewisse hin hier begünstigen? Ferner sei die Bemerkung richtig, daß es nicht auf die Begründung, sondern auf den Fortbetrieb eines solchen Geschäftes ankomme. „Hinläng lich nachweisen" sei schwer zu bewirken, und sollte nicht die ungebundenste Begünstigung eintreten, so müßte doch die Regierung zu untersuchen haben, ob das Fabrikgeschäft ein solches sei, welches zum Vortheil des Landes gereiche; aber sei ner Ansicht nach müsse der Staat beim Fabrikwesen mehr nega tiv als positiv wirken, müsse die Geschäfte nicht hemmen, sie jedoch durch Geldspenden zu befördern, könne nur mit großer Vorsicht geschehen; die Erfahrung habe dieß in Sachsen gelehrt, und so sei es jeder Regierung gegangen, die mit den liberalsten Ansichten Fabriken gefördert habe; der Erfolg sei meistentheils nicht der günstigste gewesen. Aus allen diesen Gründen halte er es bedenklich, ein solches Amendement dem Gesetze bei- zufügen, Der Abg. Krau se erbittet sich von der Kammer nochmals das Wort, und nachdem diese eß ihm ertheilt hatte, bemerkt er, wie er vom Referenten habe Grundsätze aufführen hören, denen er nicht beistimmen könne. Indem der Fabrikant verbunden fei, mit seinen Gebäulichkeiten in die Assecuranz einzutreterr, und also gleiche Beiträge liefern müsse, scheine man hier den Grund satz aufzustellen, als ob der Fabrikant, wenn er abbrenne, gleichsam als eine Gnade von der Staatskasse das Geld erhalte ; das sei aber nicht der Fall, die Staatskasse gebe nichts dazu, Md er müsse sich gegen einen solchen Grundsatz verwahren. Der Abg. Gach ße bemerkt, daß das Amendement aller dings seine Blößen darbiete, Mein der Satz, daß Fabrikbe sitzer begünstigt würden, dürfte wohl aus einem andern Stand punkte angesehen werden. Menn ein anderes Haus abbrenne, so sei das Bedürfniß vorhanden, es wieder aufzubauen; Fa brikgebäude erforderten qber einen großen Aufwand, sie er streckten sich auf das Ausland und seien für die Umgegend wohlthätig; gehe nun ein solches Gebäude unter, und kön ne aus vielleicht andern Ursachen das Geschäft nicht fortgesetzt werden, müsse aber gleichwohl das Gebäude aufgeführt werden, , so könne dieß zum großen Schaden gereichen. Den Nachtheil, welcher daraus, für andere Unternehmer entstehen soll, wenn nur einige eine solche Begünstigung erhalten würden, sehe er nicht ein. Auch das Staatswyhl könne dadurch nicht gefähr det werden, wenn eine solche Ausnahme begründet werde. Das Beispiel anderer Staaten finde er nicht für gut anzufüh-
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